Sitzung: 07.07.2020 Rat/022/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/548/2020
Ratsmitglied Harwerth nahm
Bezug auf die vorhergehende Gesellschafterversammlung und den Antrag der CDU
zum Verwaltungsausschuss am 30.06.2020. Er stellte den CDU-Antrag ausführlich
vor. Besonders ging er darauf ein, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt der
zukünftige Anteil der beiden Kommunen Bad Laer und Glandorf mit 50 % an der
gemeinsamen Kläranlage festgeschrieben werden solle und dementsprechend die
Gesellschafterversammlung zu gleichen Teilen mit je 5 Mitgliedern aus beiden
Gemeinden besetzt werden solle. Bei einer Einarbeitung der Antragsinhalte in
den Beschlussvorschlag könne dieser zeitlich vor der Ratssitzung in Bad Laer
beschlossen werden.
Ratsmitglied Wiebusch bat die Verwaltung, die zwei zentralen Rechtsformen nochmals vorzustellen. Kämmerer Schmalstieg erläuterte diese anhand von Folien aus dem Vortrag der drei Fachbüros (siehe Anlage zur Vorlage 01/548/2020). Schwerpunkt waren dabei die Fragestellungen zum Modell „Dienstleistungsvertrag“ und „Gemeinsame Entsorgungs-GmbH“.
Anschließend formulierte die Bürgermeisterin nochmals das Ziel des vorgelegten Beschlusses für eine gemeinsame Kläranlage:
Beide Gemeinden wollen die grundsätzliche Zusammenarbeit in dieser Form, da eine gemeinsame Kläranlage langfristige wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinden und über niedrigere Gebühren vor allem für die Bürger beider Gemeinden beinhaltet. Darüber hinaus ist eine gemeinsame, größere Anlage technisch besser für zukünftige Anforderungen an Kläranlagen aufgestellt. Sie bietet energieeinsparende Potentiale ist damit auch umweltfreundlicher.
Der Beschlussvorschlag - im unveränderten Wortlaut – wurde nach dem Treffen des Gremiums mit den politischen Vertretern mit Hilfe der Fachbüros zwischen den Bürgermeistern vereinbart mit dem Ziel, einen gleichlautenden, gemeinsamen Beschluss in den beiden Räten zu fassen.
Auch danach besteht natürlich noch weiterer Abstimmungs- und Verhandlungsbedarf. Die Änderungsvorschläge sind noch nicht in diesen Gesprächen Thema gewesen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsmitglied Hengelsheide,
stellte dar, dass die Festlegung der Parität in den zukünftigen
Kläranlagengremien für Glandorf sehr wichtig und mit Voraussetzung für eine
kommende, erfolgreiche Zusammenarbeit ist. Ebenso erläuterte er nochmals die im
Antrag der CDU gestellte Forderung, bereits jetzt die Besetzung der Gremien und
der Geschäftsführung im heutigen Beschluss festzulegen.
Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Gottlöber bekräftige
die Meinung der UWG-Fraktion. Die heute zu treffende Beschlussfassung wird begrüßt.
Der Antrag der CDU zu einer Änderung der vorabgestimmten Beschlussfassung würde
den jetzt offenen Prozess ggf. negativ beeinflussen. Die Notwendigkeit der
Vorfestlegung im heutigen Beschluss sieht er nicht.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Micke schloss sich dem
an. Die gemeinsame Entscheidung sollte nicht schon zu diesem Zeitpunkt mit
einer nicht abgestimmten Forderung belastet werden.
Im Folgenden ließ der
Ratsvorsitzende zunächst über den (gegenüber dem ursprünglichen
Beschlussvorschlag weitergehenden)
Antrag der CDU vom 25.06.2020 (siehe Anlage zum TOP) abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
9 |
Enthaltung: |
0 |
Damit ist der Antrag der CDU
abgelehnt.
Danach ließ der
Ratsvorsitzende über den ursprünglichen, unveränderten Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Glandorf bestätigt ihre bisherige Absicht, die Abwasserreinigung
künftig gemeinsam mit der Gemeinde Bad Laer durchzuführen.
2.
Der Rat
beschließt, dass
a)
die
Leistungen der Abwasserreinigung einschließlich des überörtlichen
Abwassertransports zukünftig durch eine GmbH erbracht werden, an der beide
Gemeinden beteiligt sind.
b)
die
vorhandene Kläranlage in Glandorf für die Reinigung der Abwässer aus Bad Laer
und Glandorf von der gemeinsamen Gesellschaft am bisherigen Standort ertüchtigt
wird.
c)
die
gemeinsame Gesellschaft eine Druckrohrleitung von Bad Laer nach Glandorf und
ein Pumpwerk in Bad Laer errichtet.
d)
die
Abwassernetze in den jeweiligen Eigenbetrieben der Gemeinden verbleiben und
nicht auf die gemeinsame Gesellschaft übertragen werden.
e)
die
Abwicklung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Schumacher
Kläranlagen GmbH über die Abwasserreinigung in Bad Laer nach dessen Kündigung
allein der Gemeinde Bad Laer obliegt. Etwaige Verpflichtungen der Gemeinde Bad
Laer aus dem Vertrag mit der Schumacher Kläranlagen GmbH werden allein von der
Gemeinde Bad Laer übernommen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Details der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bad
Laer und der Gemeinde Glandorf mit den Vertretern der Gemeinde Glandorf
entsprechend auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde
Glandorf bestätigt ihre bisherige Absicht, die Abwasserreinigung künftig
gemeinsam mit der Gemeinde Bad Laer durchzuführen.
2.
Der Rat beschließt,
dass
a)
die Leistungen der
Abwasserreinigung einschließlich des überörtlichen Abwassertransports zukünftig
durch eine GmbH erbracht werden, an der beide Gemeinden beteiligt sind.
b)
die vorhandene
Kläranlage in Glandorf für die Reinigung der Abwässer aus Bad Laer und Glandorf
von der gemeinsamen Gesellschaft am bisherigen Standort ertüchtigt wird.
c)
die gemeinsame
Gesellschaft eine Druckrohrleitung von Bad Laer nach Glandorf und ein Pumpwerk
in Bad Laer errichtet.
d)
die Abwassernetze
in den jeweiligen Eigenbetrieben der Gemeinden verbleiben und nicht auf die
gemeinsame Gesellschaft übertragen werden.
e)
die Abwicklung des
Vertrages zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Schumacher Kläranlagen GmbH
über die Abwasserreinigung in Bad Laer nach dessen Kündigung allein der Gemeinde
Bad Laer obliegt. Etwaige Verpflichtungen der Gemeinde Bad Laer aus dem Vertrag
mit der Schumacher Kläranlagen GmbH werden allein von der Gemeinde Bad Laer
übernommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Details der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bad Laer und
der Gemeinde Glandorf mit den Vertretern der Gemeinde Glandorf
entsprechend auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.