Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Ratsmitglied Harwerth nahm Bezug auf die vorhergehende Gesellschafterversammlung und den Antrag der CDU zum Verwaltungsausschuss am 30.06.2020. Er stellte den CDU-Antrag ausführlich vor. Besonders ging er darauf ein, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt der zukünftige Anteil der beiden Kommunen Bad Laer und Glandorf mit 50 % an der gemeinsamen Kläranlage festgeschrieben werden solle und dementsprechend die Gesellschafterversammlung zu gleichen Teilen mit je 5 Mitgliedern aus beiden Gemeinden besetzt werden solle. Bei einer Einarbeitung der Antragsinhalte in den Beschlussvorschlag könne dieser zeitlich vor der Ratssitzung in Bad Laer beschlossen werden.

 

Ratsmitglied Wiebusch bat die Verwaltung, die zwei zentralen Rechtsformen nochmals vorzustellen. Kämmerer Schmalstieg erläuterte diese anhand von Folien aus dem Vortrag der drei Fachbüros (siehe Anlage zur Vorlage 01/548/2020). Schwerpunkt waren dabei die Fragestellungen zum Modell „Dienstleistungsvertrag“ und „Gemeinsame Entsorgungs-GmbH“.

 

Anschließend formulierte die Bürgermeisterin nochmals das Ziel des vorgelegten Beschlusses für eine gemeinsame Kläranlage:

Beide Gemeinden wollen die grundsätzliche Zusammenarbeit in dieser Form, da eine gemeinsame Kläranlage langfristige wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinden und über niedrigere Gebühren vor allem für die Bürger beider Gemeinden beinhaltet. Darüber hinaus ist eine gemeinsame, größere Anlage technisch besser für zukünftige Anforderungen an Kläranlagen aufgestellt. Sie bietet energieeinsparende Potentiale ist damit auch umweltfreundlicher.

Der Beschlussvorschlag - im unveränderten Wortlaut – wurde nach dem Treffen des Gremiums mit den politischen Vertretern mit Hilfe der Fachbüros zwischen den Bürgermeistern vereinbart mit dem Ziel, einen gleichlautenden, gemeinsamen Beschluss in den beiden Räten zu fassen.

Auch danach besteht natürlich noch weiterer Abstimmungs- und Verhandlungsbedarf. Die Änderungsvorschläge sind noch nicht in diesen Gesprächen Thema gewesen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsmitglied Hengelsheide, stellte dar, dass die Festlegung der Parität in den zukünftigen Kläranlagengremien für Glandorf sehr wichtig und mit Voraussetzung für eine kommende, erfolgreiche Zusammenarbeit ist. Ebenso erläuterte er nochmals die im Antrag der CDU gestellte Forderung, bereits jetzt die Besetzung der Gremien und der Geschäftsführung im heutigen Beschluss festzulegen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Gottlöber bekräftige die Meinung der UWG-Fraktion. Die heute zu treffende Beschlussfassung wird begrüßt. Der Antrag der CDU zu einer Änderung der vorabgestimmten Beschlussfassung würde den jetzt offenen Prozess ggf. negativ beeinflussen. Die Notwendigkeit der Vorfestlegung im heutigen Beschluss sieht er nicht.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Micke schloss sich dem an. Die gemeinsame Entscheidung sollte nicht schon zu diesem Zeitpunkt mit einer nicht abgestimmten Forderung belastet werden. 

 

Im Folgenden ließ der Ratsvorsitzende zunächst über den (gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag  weitergehenden) Antrag der CDU vom 25.06.2020 (siehe Anlage zum TOP) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

9

Enthaltung:

0

 

Damit ist der Antrag der CDU abgelehnt.

 

Danach ließ der Ratsvorsitzende über den ursprünglichen, unveränderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeinde Glandorf bestätigt ihre bisherige Absicht, die Abwasserreinigung künftig gemeinsam mit der Gemeinde Bad Laer durchzuführen.

2.       Der Rat beschließt, dass

a)       die Leistungen der Abwasserreinigung einschließlich des überörtlichen Abwassertransports zukünftig durch eine GmbH erbracht werden, an der beide Gemeinden beteiligt sind.

b)      die vorhandene Kläranlage in Glandorf für die Reinigung der Abwässer aus Bad Laer und Glandorf von der gemeinsamen Gesellschaft am bisherigen Standort ertüchtigt wird.

c)       die gemeinsame Gesellschaft eine Druckrohrleitung von Bad Laer nach Glandorf und ein Pumpwerk in Bad Laer errichtet.

d)      die Abwassernetze in den jeweiligen Eigenbetrieben der Gemeinden verbleiben und nicht auf die gemeinsame Gesellschaft übertragen werden.

e)      die Abwicklung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Schumacher Kläranlagen GmbH über die Abwasserreinigung in Bad Laer nach dessen Kündigung allein der Gemeinde Bad Laer obliegt. Etwaige Verpflichtungen der Gemeinde Bad Laer aus dem Vertrag mit der Schumacher Kläranlagen GmbH werden allein von der Gemeinde Bad Laer übernommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Gemeinde Glandorf mit den Vertretern der Gemeinde Glandorf entsprechend auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeinde Glandorf bestätigt ihre bisherige Absicht, die Abwasserreinigung künftig gemeinsam mit der Gemeinde Bad Laer durchzuführen.

2.       Der Rat beschließt, dass

a)       die Leistungen der Abwasserreinigung einschließlich des überörtlichen Abwassertransports zukünftig durch eine GmbH erbracht werden, an der beide Gemeinden beteiligt sind.

b)      die vorhandene Kläranlage in Glandorf für die Reinigung der Abwässer aus Bad Laer und Glandorf von der gemeinsamen Gesellschaft am bisherigen Standort ertüchtigt wird.

c)       die gemeinsame Gesellschaft eine Druckrohrleitung von Bad Laer nach Glandorf und ein Pumpwerk in Bad Laer errichtet.

d)      die Abwassernetze in den jeweiligen Eigenbetrieben der Gemeinden verbleiben und nicht auf die gemeinsame Gesellschaft übertragen werden.

e)      die Abwicklung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Schumacher Kläranlagen GmbH über die Abwasserreinigung in Bad Laer nach dessen Kündigung allein der Gemeinde Bad Laer obliegt. Etwaige Verpflichtungen der Gemeinde Bad Laer aus dem Vertrag mit der Schumacher Kläranlagen GmbH werden allein von der Gemeinde Bad Laer übernommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Gemeinde Glandorf mit den Vertretern der Gemeinde Glandorf entsprechend auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.