Sitzung: 01.10.2020 Rat/023/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/567/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 KomHKVO die weitere Anwendung von § 45 Abs. 6 und § 47 Abs. Abs. 2 GemHKVO (Sammelposten) bis einschließlich zum 31.12.2020.
Sachverhalt:
Auf Bitte des Ratsvorsitzenden Lefken fasste Kämmerer Schmalstieg den Sachverhalt der Vorlage inhaltlich zusammen. Es handelt sich um ein formal zu beschließendes Wahlrecht bis Ende 2020 bezüglich der Behandlung von Sammelposten im Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht KomHKVO.
Zu diesem TOP bestand kein inhaltlicher Beratungsbedarf. Im Folgenden
verlas der Ratsvorsitzende Lefken den Beschlussvorschlag und stellte diesen zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 KomHKVO die weitere Anwendung von § 45 Abs. 6 und § 47 Abs. Abs. 2 GemHKVO (Sammelposten) bis einschließlich zum 31.12.2020.