Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 KomHKVO die weitere Anwendung von § 45 Abs. 6 und § 47 Abs. Abs. 2 GemHKVO (Sammelposten) bis einschließlich zum 31.12.2020.

 


Sachverhalt:

 

Auf Bitte des Ratsvorsitzenden Lefken fasste Kämmerer Schmalstieg den Sachverhalt der Vorlage inhaltlich zusammen. Es handelt sich um ein formal zu beschließendes Wahlrecht bis Ende 2020 bezüglich der Behandlung von Sammelposten im Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht KomHKVO.

 

Zu diesem TOP bestand kein inhaltlicher Beratungsbedarf. Im Folgenden verlas der Ratsvorsitzende Lefken den Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 KomHKVO die  weitere Anwendung von § 45 Abs. 6 und § 47 Abs. Abs. 2 GemHKVO (Sammelposten) bis einschließlich zum 31.12.2020.