Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Hauptstraße / Up de Haar“ gefasst.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.  


Sachverhalt:

 

Fachdienstleiter Scheckelhoff erklärte, dieser TOP korrespondiere inhaltlich mit dem vorhergehenden TOP 7 und gleicht die Fläche auf der anderen Straßenseite an die Festsetzung der übrigen Grundstücke im B-Plan Nr. 239 an.

 

Ohne weitere Beratung wurde Beschlussvorschlag vom Ratsvorsitzenden verlesen und zur Abstimmung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Hauptstraße / Up de Haar“ gefasst.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Die Verwaltung wird  beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.