Sitzung: 01.10.2020 Rat/023/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/554/2020
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Hauptstraße / Up de Haar“ gefasst.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
Sachverhalt:
Fachdienstleiter Scheckelhoff erklärte, dieser TOP korrespondiere inhaltlich mit dem vorhergehenden TOP 7 und gleicht die Fläche auf der anderen Straßenseite an die Festsetzung der übrigen Grundstücke im B-Plan Nr. 239 an.
Ohne weitere
Beratung wurde Beschlussvorschlag vom Ratsvorsitzenden verlesen und zur
Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Hauptstraße / Up de Haar“ gefasst.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.