Sitzung: 04.11.2020 SchulA/011/2020
Vorlage: 01/588/2020
Bevor die Haushaltsmittel für
2021 von den jeweiligen Schulen vorgestellt werden, erläutert Herr Schmalstieg
das Förderprogramm „Digitalpakt Schulen“.
Am 08.08.2019 wurde vom
Bundesbildungsministerium das Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ beschlossen.
Die Mittel, die dort zur Verfügung bereitgestellt werden, werden über die
Länder über Schlüssel an die Städte/Gemeinden und dort an die einzelnen Schulen
verteilt.
Die Gemeinde Glandorf kann
maximal 265.509 € erhalten. Die Förderung gilt für 5 Jahre. In der Anlage
„DigitalPakt Schule – Ergänzung zu den Haushaltsanträgen der drei Glandorfer
Schulen 2021“ erkennt man die Aufteilung der Fördermittel. Der Sockelbetrag ist
bei jeder Schule gleich (30.000 €). Der Betrag/Kopf richtet sich nach der
Anzahl der Schüler des Vorvorjahres. Die 30.000 € sind zwingend für die
einzelnen Schulen zu verwenden, der andere Betrag je nach Bedarf. Die Schulen
müssen ein pädagogisch-didaktisches Konzept und der Schulträger ein technisches
Konzept vortragen, jeweils mit einem Soll-Ist-Vergleich. Herr Schmalstieg
schlägt vor, 1/3 der Fördermittel für das Jahr 2021 und 2/3 der Fördermittel
für das Jahr 2022 zu veranschlagen. Beim Digitalisierungsprogramm geht es vor
allem um die Infrastruktur, z.B. die Leitungen.
Frau Dr. Heuvelmann bedankt
sich bei allen Beteiligten, die sich derzeit um die Erlangung zur
Förderfähigkeit für das Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ kümmern, da dies
eine große Herausforderung ist.
Bevor Frau Gravemeier den
Antrag der Grundschule Schwege erläutert, erklärt Herr Schmalstieg, dass die
UWG letztes Jahr eine Vereinheitlichung der Haushaltsanträge gewünscht hat. In
den Anträgen kann jetzt gut unterschieden werden, ob es sich um eine
Bauleistung, eine Investition oder geringwertige Vermögensstände handelt.
Frau Gravemeier erläutert die Anträge der Grundschule Schwege:
Alle Maßnahmen, die in dem
Antrag stehen, sind gut durchdacht worden und vor allem zukunftsorientiert. Die
Kosten für den neuen Fußboden in einem Klassenzimmer sowie die Renovierung vom
Computerraum wurden bereits vom Bauamt geschätzt.
Bislang gibt es nur einen Raum
in der Schule, in welchem ein Beamer zur Verfügung steht. Da durch Projektarbeiten
die Schüler oft etwas präsentieren müssen, ist es sinnvoll, in jedem
Klassenraum einen festmontierten Beamer zu installieren, sodass die Klassen
sich untereinander nicht mehr absprechen müssen.
Die Grundschule Schwege hat
noch sehr altes Inventar und ist von den Räumlichkeiten begrenzt, sodass durch
neue Hochschränke mit Drehtüren eine Menge Platz gespart werden kann.
Ausschussmitglied Puke betont,
dass sie den Antrag gut findet und auch, dass sich alle Schulen zusammengesetzt
haben und einen einheitlichen Antrag entworfen haben. Den Antrag kann man gut
bearbeiten und der Antrag der Grundschule Schwege ist sehr bodenständig. Sie
bedankt sich für den Antrag.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag auf Haushaltsmittel für das Jahr 2021 für die Grundschule Schwege ist zu beraten.