Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsplanentwurf 2021 für die Johannis-Kinderkrippe wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der voraussichtliche Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Glandorf für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 119.125,40 €.


Ausschussvorsitzender Lehmkuhle begrüßt zu diesem und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 12 bis 15 die Rendantin der Kindertagesstätten der Pfarreiengemeinschaft Glandorf und Schwege, Frau Anke Alterbaum.

 

Rendantin Alterbaum erläutert die erste Haushaltsplanung nach neuem Betriebskostenvertrag. Dieser Vertrag bringt ein paar Änderungen für alle Kindergärten mit sich. Bislang wurden die unbaren Sachleistungen des Bistums, Kosten für Gehaltsabrechnung, Softwarebereitstellung, Versicherung, etc. vom Bistum Osnabrück getragen und als durchlaufender Posten erfasst. Mit dem neuen Vertrag geht die Kostenübernahme auf die Kommune über und wird in den Verwaltungskosten unter „313905 Unbare Sachleistungen Bistum“ mit 2.500,- €/Jahr pro Gruppe erfasst.

Des Weiteren wird die vereinbarte Sachkostenpauschale pro Betreuungsplatz im Aufwand unter „319200 Beschäftigungsmaterial“ ausgewiesen, jährliche Steigerungen von 2% sind berücksichtigt. Hiervon nicht verbrauchte Mittel fließen am Ende des Jahres in eine Rücklage, ein Nachweis der Rücklage erfolgt mit der Ergebnisrechnung. Das gleiche gilt für die Bauunterhaltung im St. Johannis Kindergarten und -krippe, die vereinbarte Bauunterhaltung von 3.000,- €/Gruppe pro Jahr inkl. 2% Steigerung wird unter Punkt „362200 Instandhaltung Gebäude“ erfasst.

Durch den neuen Vertrag gab es eine neue Berechnungsgrundlage für die Raum- und Hauswirtschaftskräfte. Die Berechnungen für alle Kindergärten liegen der Gemeinde vor. Eine Neuverteilung der Stunden ist erfolgt und bleibt bei allen Kindergärten unter den vorgegebenen Höchstgrenzen. Die Fensterreinigung wurde mit dem neuen Vertrag explizit aus den Stunden der Raumpfleger/innen rausgenommen und ist an eine Fremdfirma vergeben worden. Die Kosten pro Einrichtungen finden sich unter Punkt „314130 Gebäude-/Fensterreinigung durch Fremdfirmen“.

Zusätzlich zu den Vereinbarungen des neuen Betriebskostenvertrages sind in allen Kindertagesstätten die Einnahme „Schlüsselzuweisung des Bistums“ um 10% gekürzt worden. Durch die Erhöhung von Basis-und Profilzuschuss versucht das Bistum die Kürzungen im Kindertagesstättenbereich zu minimieren, hierzu gibt es allerdings noch keinen Beschluss des Bistums.

Es gibt weiterhin keine Bescheide der Landesschulbehörde über die Finanzhilfe der Kita-Jahre 2018/2019, daher erfolgt der Ansatz „Personalkostenzuschuss Land“ auf Basis der bisherigen Abschlagszahlungen.

 

Nachdem aus den Reihen der Ausschussmitglieder keine Fragen bestehen, ergeht der Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsplanentwurf 2021 für die Johannis-Kinderkrippe wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der voraussichtliche Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Glandorf für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 119.125,40 €.