Sitzung: 11.11.2020 FinA/016/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/604/2020
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2021 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
|
2021 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
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1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,36 Euro/m³ |
|
3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
30,96 Euro/ je angef. 100
m² |
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29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.
Kämmerer Schmalstieg erläutert die Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagwasser anhand einer Anlage.
Das Frischwasser bleibt unverändert, Schmutzwasser sinkt spürbar um 0,28 € und Niederschlagwasser erhöht sich nur leicht um 1,32 € pro angefangene 100 Quadratmeter.
Zusammenfassend
sagte er, dass sich insgesamt eine Entlastung für den Verbraucher errechnet. Um
dies zu verdeutlichen, präsentierte er anhand der Vorlage die Änderungen der
Durchschnittsbelastungen für den Bürger .
Ratsherr Hesse erkundigt sich nach der Wasserentnahmegebühr, der eine Einkaufspreiserhöhung von 7 cent (netto) im Wesentlichen auslöst. Frau Dr. Heuvelmann erklärte, dass diese Gebühr vom Land Niedersachsen vorgegeben und vom WBV (Wasserbeschaffungsverband) eingepreist wird (bei endgültigem Beschluss des WBV).
Insbesondere durch Verrechnung von Überschüssen aus Vorjahren ist es lt. Herrn Schmalstieg jetzt möglich, trotz Einkaufspreiserhöhung den Verkaufspreis für das Frischwasser an den Bürger konstant zu halten.
Ratsherr Jankrift fragte, ob es möglich sei, beim Frischwasser durch höhere Gebühren Reserven aufzubauen.
Kämmerer Schmalstieg erklärte hierzu, dass die Gemeindewerke grundsätzlich kostendeckend arbeiten. Überschüsse aus kalkulierten Gebühren werden in Folgejahren an den Bürger zurückgegeben, Unterdeckungen dagegen müssen mit der Gebühr nachgeholt werden. Diese rechtlich mögliche Verfahrensweise trägt dazu bei, jährliche Preisänderungen relativ moderat vornehmen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
5 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2021 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
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2021 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
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1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,36 Euro/m³ |
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3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
30,96 Euro/ je angef. 100
m² |
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29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.