Beschlussvorschlag:

 

  1. Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  2. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  3. Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  4. Der Jahresüberschuss in Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 


Ausschussvorsitzender Jürgens ging kurz auf den Jahresabschluss 2018 ein und verwies auf die Erläuterungen des Kämmerers im Ausschuss. Nunmehr liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises vor. Dieses stellte fest, dass der Beschlussfassung und der Entlastung der Bürgermeisterin nichts entgegensteht.

Weiterer Beratungsbedarf bestand nicht.

Auf Wunsch der Bürgermeisterin ließ der Ratsvorsitzende zunächst über die Beschlusspunkte 1., 2. und 4. abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

18 ja 0 nein 0 Enthaltung

 

Anschließend stellte er  Punkt 3. (Entlastung der Bürgermeisterin) zur Abstimmung. 

 

Abstimmungsergebnis:

17 ja 0 nein 1 Enthaltung

 

 

 

 

 

  


Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresüberschuss in Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.