Sitzung: 03.12.2020 Rat/024/2020
Vorlage: 01/605/2020
Beschlussvorschlag:
- Die vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf
werden festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der
Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss in
Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 €
in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.
Ausschussvorsitzender Jürgens ging kurz auf den Jahresabschluss 2018 ein und verwies auf die Erläuterungen des Kämmerers im Ausschuss. Nunmehr liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises vor. Dieses stellte fest, dass der Beschlussfassung und der Entlastung der Bürgermeisterin nichts entgegensteht.
Weiterer Beratungsbedarf bestand nicht.
Auf Wunsch der Bürgermeisterin ließ der Ratsvorsitzende zunächst über die Beschlusspunkte 1., 2. und 4. abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
18 ja 0 nein 0 Enthaltung
Anschließend stellte er Punkt 3. (Entlastung der Bürgermeisterin) zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
17 ja 0 nein 1 Enthaltung
Beschlussvorschlag:
- Die vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf
werden festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der
Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss in
Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 €
in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.