Antrag der CDU-Fraktion für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel von    50.000 € für die Einführung des Glandorfer Dachbegrünungsprogrames.

Das Ausschussmitglied Pöhler erläutert den Antrag und zählt verschiedene Vorteile auf: bindet Regenwasser, bessere Luftqualität, schöneren Blick, mehr Grün für Glandorf.

Der Vorteil Lärm- und Schallschutz wird durch Ausschussmitglied Lehmkuhle ergänzt.

Ausschussmitglied Gottlöber möchte wissen, ob bestehende Gebäude auch gefördert werden sollen. Er schlägt vor die Fördersumme im ersten Jahr auf 25.000 € zu begrenzen. Ausschussmitglied Micke begrüßt den Antrag. Er fragt an, ob dieses Programm kurzfristig oder langfristig geplant sei. Herr Micke äußert sich skeptisch über die im Antrag genannten Fördergrenzen und bittet diese nochmals zu prüfen.

Die Bürgermeisterin Heuvelmann möchte auch die Fassadenbegrünung mit gefördert wissen.

Ausschussmitglied Lehmkuhle schlägt vor, als Einstieg, um Anreize zu schaffen, 30.000 € in den Haushalt einzuplanen.

In Abstimmung der Ausschussmitglieder wird der Antrag auf 30.000 € reduziert.

 

Beschluss:

Der Antrag der CDU-Fraktion „Dachbegrünungsprogramm“ wird im Haushalt mit einer Summe von 30.000 € berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja: 6

Nein: 0

Enthaltungen: 0

 

 

 

 

Anträge der CDU/SPD/UWG Streichung der Investition Produkt 111725-01 Halvi

Die Ausschussmitglieder Micke, Lehmkuhle, Gottlöber begründen die Streichung mit zu hohen Investitionskosten in ein altes Gebäude. Es wird in Frage gestellt, ob die veranschlagte Summe überhaupt ausreichend wäre.

Der Ausschussvorsitzende Lefken lässt über die gleichlautenden Anträge zur Streichung des Haushaltspostens abstimmen.

 

Beschluss: Der Ansatz für den Haushalt „Umbau Halvi“ von 50.000 € wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja: 6

Nein: 0

Enthaltungen: 0

 

 

Antrag der SPD Anschaffung eines KFZ für den Bauhof

Ausschussmitglied Micke stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor.

Bauamtsleiter Scheckelhoff erläutert den Ansatz der Verwaltung. Als Grundlage wurde der Kauf eines VW Caddy genommen. Ein E-Auto wurde skeptisch gesehen, da das Fahrzeug öfter im Einsatz von Notdiensten/Bereitschaftsdiensten genutzt werden soll.

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung, damit ein Mitarbeiter des Bauhofes sich äußern kann.

Der Mitarbeiter teilt mit, dass die Kläranlage und deren Pumpwerke mit immer mehr Elektronik ausgestattet wurden und entsprechend bei Ausfall kurzfristig reagiert werden muss. Er befürchtet, dass ein E-Fahrzeug nicht das richtige Fahrzeug für den Notbetrieb wäre.

Ausschussmitglied Micke ist der Meinung, das Laden muss geplant sein und nicht erst, wenn das Akku leer ist.

Ausschussmitglieder Gottlöber, Hothnaier und Pöhler sind der Meinung, dass ein Leasingvertrag bei einem Werkstattwagen nicht geeignet ist. Der Innenraum für Werkzeug muss entsprechend umgebaut werden und ein Werkstattwagen bekommt schneller Macken/Beulen an der Karosserie.

Ausschussmitglied Gottlöber möchte von dem anwesenden Vorstandsmitglied der TEN wissen, welcher Fuhrpark dort genutzt wird. Herr Obermeyer von der TEN berichtet, dass Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst Dieselfahrzeuge fahren, andere Fahrzeuge mit Erdgas oder Elektro. Die Montagewagen sind gekauft, aus den oben genannten Gründen.

Ratsherr Bäumer möchte jedoch ein Dieselfahrzeug ausgeschlossen wissen und dass sich eventuell nach Alternativen wie Erd- oder Flüssiggas oder Wasserstofffahrzeugen erkundigt wird.

Ausschussvorsitzender Lefken schlägt vor, den Antrag zum nächsten Verwaltungsausschuss zu vertagen.