Kämmerer Schmalstieg präsentierte die Ergebnisse der bisherigen Beratungen zum Haushalt in tabellarischer Form.

Die Ergebnisse der folgenden Beratungen wurden unmittelbar in die Tabelle eingetragen.

 

Ausschussvorsitzender Jürgens koordinierte die Reihenfolge der Beratung. Auf Bitte des Ausschussmitglieds Hesse wurde mit den Anträgen EDV-MitarbeiterIn begonnen.

 

1.     

CDU Antrag (C3): Streichung der geplanten Einstellung eines EDV-Mitarbeiters.

SPD Antrag (S7): Ablehnung Einstellung einer EDV-Fachkraft

 

Ausschussmitglied Jankrift begründete den CDU-Antrag: Ein eigener EDV- Mitarbeiter ist nicht erforderlich. Dadurch permanent laufende Kosten. Die Person muss auf aktuellem Stand bleiben. In großen Firmen wird auch entsprechende Leistung eingekauft.

 

Ausschussmitglied Pawellek schloss sich dem inhaltlich an und begründete so den SPD-Antrag.

 

Ausschussmitglied Wiebusch sah für die Situation des Rathauses eine solche Stelle als notwendig an.

 

Ratsmitglied Winterberg sah in der Einrichtung der Stelle eine falsche Vorgehensweise. Es gibt auch neutrale Berater und Dienstleister. Anspruch EDV steigt auch bei Schulen.

 

Die Bürgermeisterin erläuterte die grundsätzliche Vorgehensweise der Verwaltungsleitung. Im letzten Jahr wurde kritisiert, dass eine Stelle nicht im laufenden Jahr eingerichtet werden könne, ohne diese zuvor im Stellenplan /Haushalsplan zu planen. Das habe die Verwaltung in diesem Jahr berücksichtigt. Die Einrichtung der Stelle ist für die 2. Jahreshälfte angedacht und natürlich wird der Rat/VA eine ausgearbeitete Entscheidungsgrundlage erhalten, um rechtzeitig entscheiden zu können. Aktuell ist aber erst über den Haushaltsplanentwurf zu beraten.

Inhaltlich führte sie aus, dass die Zusammenarbeit mit der ITEBO intensiv und an einigen Stellen gut und an anderen schlecht sei. Bspw. gebe es vom Dienstleister auch nach einem Jahr Pandemie noch keine Idee für geheime Abstimmungen in Online-Sitzungen. So ein Thema müssten dann die Fachdienstleiter bzw. die Bürgermeisterin verfolgen. Hierzu fehlt es jedoch an zeitlichen und fachlichen Kompetenzen. Darüber hinaus sei die Glandorfer Verwaltung im Digitalisierungsprozess noch nicht gut aufgestellt. Es gibt zeitliche, gesetzliche Fristen (OZG, BTHG, E-Rechnung, Datenschutzbeauftragter), die nur mit Unterstützung des Dienstleisters nicht eingehalten werden könnten. 

 

Fachdienstleiter Schmalstieg ergänzte, dass hausintern ein kompetenter Ansprechpartner da sein muss und dass die anstehenden Digitalisierungsprozesse sehr zeitintensiv sind. 

 

Für Ratsmitglied Bäumer treffen die Argumente von Andre Winterberg zu. Ein eigener Mitarbeiter wird nur Mäuse und Drucker einrichten. Alle Kommunen haben das gleiche Problem. Wenn es mit der Itebo nicht läuft, dann muss hier Druck gemacht werden.

 

Ratsmitglied Gottlöber sagte, derzeit wird ein offensichtlich nicht ausreichendes „Paket X“ von der Itebo in Anspruch genommen. Viel fachliche Arbeitskraft der Mitarbeiter wird so gebunden. Wenn mehr Flexibilität gewollt ist, kostet dies auch mehr Geld. Aufgaben müssen erledigt werden.

 

Die Bürgermeisterin berichtete über die Fortschritte der Professionalisierung an den hausinternen Arbeitsplätzen. Ein EDV-Mitarbeiter würde bestimmt keine Mäuse bzw. Drucker einzurichten haben. Sein Job ist vielmehr konzeptionell. Eine qualifizierte Professionalität für EDV-Fragen und Entwicklungsprozesse fehlt hausintern.

Sie äußerte den dringenden Wunsch, dass dieser Vorschlag der Verwaltung nicht schon in den Haushaltsberatungen vom Tisch gewischt wird. Die Gesamtsumme für den Haushalt 2021 belaufe sich auf 12.000 €. Die inhaltliche Beratung, zu der die Verwaltung ein Konzept vorlegen wird, folgt im Laufe des Jahres.

Ausschussmitglied Wiebusch schloss sich dem an. Eine Planung im Haushalts- und Stellenplan kann erfolgen. CDU und SPD haben nach Vorlage einer Konzeption noch Möglichkeit einzulenken und Ausschreibung ggf. auch nicht vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Harwerth sagte, es wolle niemand verhindern, dass Verwaltung professioneller wird. Ein Konzept hierzu muss her.

 

Abschließend stellte Ausschussvorsitzender Jürgens den inhaltlich gleichen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

2

Enthaltung:

0

 

2.     

Anträge der CDU, SPD und UWG zur Investition:

I111711-04 Erweiterung Dachgeschoss Rathaus

 

Ausschussvorsitzender Jürgens schlug vor, erst den CDU Antrag, da dieser am weitreichendsten ist, zu beraten. Dem wurde einvernehmlich gefolgt.

 

Die Ausschussmitglieder Jankrift und Harwerth argumentierten: Ein Ausbau ist nicht erforderlich. Sie verwiesen auf hohe Baukosten. Im Rahmen der Pandemie werden 40% Homeoffice gefordert. Das könnte auch hier erfolgen. Eine kleine Gemeinde sollte versuchen, sich in diesem Rahmen zu bewegen. Dies auch im Hinblick auf einen nicht erforderlichen Raumbedarf durch eine nicht zu verwirklichenden EDV-Mitarbeiter.

 

Ausschussmitglied Pawellek erläuterte den Standpunkt und den Antrag der SPD-Fraktion: Verbleib eines Planungsansatzes in Höhe von 50.000 Euro, um Alternativen zu prüfen und genau zu überlegen, was sinnvoll ist.

 

Ausschussmitglied Wiebusch sagte zum Antrag der UWG: Die Notwendigkeit ist da, dass mehr Büroraum zur Verfügung gestellt werden sollte. Es solle keine Vorfestlegung auf Dachgeschoss getroffen werden. Nach Planung und einem möglichen Beschluss zum Ausbau, auch noch in diesem Jahr angefangen werden.

 

Die Bürgermeisterin erläuterte auch hier die grundsätzliche Vorgehensweise der Verwaltung und zur Einstellung der Mittel in den Haushalt. Dies ist die Beratung zu einem Haushaltsplanentwurf, kein Baubeschluss.

Ein differenzierter Raumbedarfsplan ist in Vorbereitung. Sie persönlich hat sich insbesondere von den Fachdienstleitern Gerding und Scheckelhoff überzeugen lassen, dass dauerhaft mehr Büroräumlichkeiten erforderlich sind. 

Grundsätzlich merkte sie Folgendes an: Eine Verwaltung in der Größe der Gemeinde ist, allein unter organisatorischen und ökonomischen Aspekten betrachtet, nicht sinnvoll.  Größere Einheiten sind immer optimaler aufzustellen. Es gibt aber gute Gründe für die kleine Verwaltungseinheit: Bürgernähe und die politische Selbstständigkeit der Kommune. 

Die drei Fachdienstleiter und die Bürgermeisterin kennen die internen Verwaltungsvorgänge viel besser als die Ratsmitglieder. So ist bspw. eine Aufsplittung der Verwaltung an zwei Orte zwingend abzulehnen. Jeder bearbeitet hausintern mehrere Sachgebiete, was dazu führt, dass das Netz der Zusammenarbeit wesentlich enger ist als bei großen Einheiten. Maßstäbe aus großen Unternehmen kann man nicht auf eine kleine Verwaltung herunterbrechen, das ist definitiv nicht sachgerecht. Die Verwaltungsleitung werde auch zur Rathauserweiterung noch ein Konzept vorlegen. Nebenbei bemerkt stellt sie klar, dass es keine Vorentscheidung für einen Ausbau des Dachgeschosses gebe – auch andere Varianten sind denkbar.

 

Ausschussvorsitzender Hesse wandte sich strikt dagegen, das Rathaus auszubauen. Das grundsätzliche Anliegen wird jedoch verstanden. Es sei ein guter Vorschlag der SPD, eine Analyse vornehmen zu lassen. Allerdings sind hierzu maximal 10.000 EUR hierfür in den Haushalt einzustellen.

 

Dem schloss sich Ratsmitglied Winterberg an. Eine gute EDV Ausstattung und Arbeitsplatzausstattung ist wichtig.

 

Ausschussmitglied Wiebusch schlug vor, über einen Planungsmittelantrag für 10.000 Euro für 2021 abstimmen zu lassen. Diesem Vorschlag wurde nicht weiter gefolgt.

 

Abschließend stellte Ausschussvorsitzender Jürgens nacheinander die Anträge der Fraktionen in folgender Reihenfolge zur Abstimmung:

 

CDU-Antrag Streichung (C7): Investitionen Produkt 111711-04 Erweiterung Dachgeschoss Rathaus Ansatz streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

Somit ist der CDU-Antrag abgelehnt.

 

SPD-Antrag Kürzung (S4) der Planung Gebäudenutzung Rathaus auf 50.000 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

1

Nein:

3

Enthaltung:

2

 

Somit ist der SPD-Antrag abgelehnt.

 

UWG-Antrag Umbenennung (U4): in „Erweiterung Rathaus“ –

(bei Aufrechterhaltung der vorgelegten finanziellen Planung)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

2

Nein:

3

Enthaltung:

1

 

Somit ist der UWG Antrag abgelehnt.

 

 

3.

Beratung des CDU Antrags (C5): Die CDU – Fraktion beantragt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel von 10.000 € für Entschädigung die Jahreskartenbesitzer des Hallen-Gartenbads Glandorf.

 

Ausschussmitglied Harwerth erläuterte: Aufgrund der pandemiebedingten, längeren Schließungsphasen solle Jahreskartenbesitzern entgegenkommen und Karten für halben Preis angeboten werden.

Die Bürgermeisterin erklärte, aktuell wird auf Antrag die Jahreskarte über Zeitraum, in dem Bad geschlossen hat, verlängert. Die Informationen hierzu sind im Hallen-Garten-Bad öffentlich ausgehängt.

Ratsmitglied Gottlöber bekundete Sympathie für den CDU-Antrag. Soll die Verlängerungsoption öffentlich gemacht werden? Was ist mit Schwimmabteilung?

Herr Wiebusch fragte: Gibt es Entschädigungspflicht? Dies wurde seitens der Verwaltung verneint.

Ratsmitglied Bäumer sagte: Stammgäste sind Basis der Besucher. Die Gäste sollten der Gemeinde etwas wert sein. Gemeinde soll alle Karteninhaber öffentlich informieren, nicht nur über den Aushang im Bad.

 

Es wurde Konsens erzielt, die Information in Glandorfer Mitteilungen für alle Bürger zu veröffentlichen. Auch die vergünstigten Dauerkarten (über die Vereine) werden berücksichtigt.

 

Ausschussvorsitzender Jürgens fragte: bleibt Antrag CDU bestehen?

Ausschussmitglied Harwert sagte, die Vorgehensweise ist eine gleichwertige Vorgehensweise zum formulierten Vorschlag. Die CDU-Fraktion zieht daher ihren Antrag zurück.

 

 

4.

Beratung des UWG-Antrags (U2)

Fördertopf zur Unterstützung des momentan geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels durch den Glandorf-Gutschein:

 

UWG-Fraktionsvorsitzender Gottlöber erläuterte den Antrag der UWG. Im Münsterland hat eine ähnliche Gutschein-Aktion stattgefunden. Dies soll das „Kaufen vor Ort“ anregen. Er ließ den Entwurf des Gutscheins präsentieren.

 

Ausschussmitglied Hesse stellte fest: Der Wahlkampf ist eröffnet. Für die Umsetzung muss eine Durchführungsrichtlinie her. Kein Verkauf durch Ratsmitglieder. Kontrolle über 4 Gutscheine kaum möglich. Die Laufzeit muss geprüft werden. Keine Beschränkung. Personalausweis-Überprüfung ist erforderlich. Miteinbeziehung der Gewerbetreibenden ist erforderlich. Es gibt einen erheblichen Regelungsbedarf.

Herr Gottlöber erklärte, Kriterien hierzu müssen noch erarbeitet werden. Es besteht Anpassungsbedarf. Er soll hierzu zeitnah ein Arbeitskreis mit Verwaltung, Ratsmitgliedern und Gewerbeverein gebildet werden.

Ausschussmitglied Pawellek berichtete von Erfahrungen aus Sassenberg. Ein Gutschein wäre dort gut bei den Bürgern angekommen.

Ratsmitglied Bäumer bewertet den Antrag als eine interessante Sache. Die Erfahrung in verschiedenen Kommunen sei jedoch unterschiedlich. Evtl. solle Befristung der Zuzahlung der Gemeinde festgelegt werden. IHK Einzelhandelsumsatz Glandorf 23 Mio, damit beliefe sich das Volumen der Gutscheine auf 0,2 %. Das ist natürlich wenig. Es solle genau überlegt werden, wer in den Genuss der Gutscheine komme.

Ratsmitglied Wiebusch zeigte sich erfreut über den Vorschlag von Herrn Bäumer, den Betrag um 10.000 Euro zu erhöhen.

Ratsmitglied Bäumer klärte auf, dass es sich dabei wohl um ein Missverständnis handle, eine Erhöhung habe er nicht anregen wollen.

Ratsmitglied Gottlöber sagte, die UWG wolle das Bewusstsein der Bürger für Glandorfer Läden vor Ort fördern. In Anbetracht des gesamten Einzelhandelsumsatzes könne der Fördertopf in dieser Höhe nur ein kleiner Beitrag sein. 

 

Es folgte eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung. Anschließend öffnete Ausschussvorsitzender Jürgens die Sitzung zeitweise für die Öffentlichkeit.

 

Ludger Laumann (Martins Getränkemarkt) berichtete: Gutscheine wurden seitens des Marktes bereits verkauft verschenkt. Das Bewusstsein des „Wir“ muss wiederkommen. In Bad Rothenfelde gebe es ein Banner „Wir halten zusammen“. Das fehlt in Glandorf. Er findet den Antrag sehr gut.

 

Die Bürgermeisterin sagte: Auch die Verwaltung würde hinter einer solchen Aktion stehen, wenn diese beschlossen wird. Es wäre von der Höhe nur, aber auch eine Geste an Gewerbetreibende.

Ratsmitglied Bäumer sagte, dass Glandorf tut sich bei Wirtschaftsförderung schwertue, ist nicht ganz richtig. Er stellte dar, dass die Gemeinde einen äußerst günstigen Gewerbesteuerhebesatz erhebe und auch so die Wirtschaft fördert.

 

Im Ausschuss herrschte Übereinstimmung, dass eine Arbeitsgruppe mit dem Gewerbeverein möglichst schnell gegründet werden soll.

Abschließend stellte Ausschussvorsitzender Jürgens den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

UWG Antrag (U2) Fördertopf zur Unterstützung des momentan geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels durch den Glandorf-Gutschein in Höhe von 10.200 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Somit ist dieser Antrag angenommen.

 

 

5.

Beratung des CDU Antrags (C9) Wassermanagement

 

Ausschussmitglied Hesse erläutert die Inhalte des Antrags. Eine Durchführungsrichtlinie müsste noch erarbeitet werden.

 

Fachdienstleiter Scheckelhoff verwies auf rechtliche Bedenken zu einer künftigen Nichtanerkennung einer zweiten Wasseruhr. Bereits mit der 1995 vorgenommenen 1. Änderung der Abwasserabgabensatzung, welche die Möglichkeit der Anmeldung eines zweiten Zählers zur Reduzierung der Abwassergebühren enthalte, wurde das in Glandorf berücksichtigt.

Dagegen erscheine das Auflegen einer Förderung für Regentonnen – ohne eine Prüfung bereits vorgenommen zu haben – rechtlich voraussichtlich möglich.

 

Ausschussmitglied Wiebusch fragte zum Antrag, ob dieser dauerhaft Mittel vorsehe oder nur für 1 Jahr. Was bedeute eine Regentonne an Anschaffungskosten? Zudem müsse der WBV Wasser einkaufen. Eine Reduktion der Eigenförderung durch Spülbrunnen im Garten solle herbeigeführt werden.

Ergänzend fügte Herr Jürgens die Frage nach der Gebührengerechtigkeit an – Müsse eine solche Vorgehensweise nicht dann für alle Bürger umgesetzt werden?

Herr Gottlöber zeigte sich skeptisch, ob hier Bestand und Neuanschlüsse unterschieden werden könnten.

Ratsmitglied Bäumer erläuterte: Bestandsschutz sollte bestehen bleiben. Das Regenwasser soll stärker genutzt werden. Entweder auf eigenem Grundstück versickern oder Regenwasser nutzen zur Gartenbewässerung. Es ist keine nachhaltige Vorgehensweise, wenn Regenwasser abgeleitet wird und in der nächsten Woche mit Trinkwasser der Rasen gesprengt wird. Zudem sei die Amortisation der Anlagen schlecht.

Ausschussmitglied Pawellek sagte, viele Haushalte würden Gartenwasser durch Spülbrunnen fördern.

Ausschussmitglied Wiebusch sagte, das Auffangen mit einer Regentonne von 500 l reiche kaum zur mehrtägigen Gartenbewässerung.

Herr Bäumer argumentierte einen Qualitätsunterschied zwischen Trinkwasser und Brunnenwasser. 3000 Liter inkl. Regenwassertonne hat nach Erfahrungen auch in einer Trockenphase ausgereicht. Außerdem gehe es darum, Zeichen zu setzen. Er verwies dabei auf deutliche Probleme in Trockenphasen im Netz.

 

Aufgrund der zwei Sachverhalte wurde Übereinkunft erzielt, über diese getrennt abzustimmen.

 

CDU Wassermanagement (C9) – Teil 50.000 Euro Förderung für Anschaffung von Regensammlern:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

CDU Wassermanagement (C9) – künftige Nichtanerkennung einer 2. Wasseruhr (Garten)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.


Beschlussvorschlag: