Sitzung: 17.02.2021 FinA/019/2021
Vorlage: 01/634/2021
Kämmerer Schmalstieg präsentierte die Ergebnisse der bisherigen Beratungen
zum Haushalt in tabellarischer Form.
Die Ergebnisse der folgenden Beratungen wurden unmittelbar in die Tabelle
eingetragen.
Ausschussvorsitzender Jürgens koordinierte die Reihenfolge der Beratung.
Auf Bitte des Ausschussmitglieds Hesse wurde mit den Anträgen EDV-MitarbeiterIn begonnen.
1.
CDU Antrag (C3): Streichung der geplanten Einstellung
eines EDV-Mitarbeiters.
SPD Antrag (S7): Ablehnung Einstellung einer EDV-Fachkraft
Ausschussmitglied
Jankrift begründete den CDU-Antrag: Ein eigener EDV- Mitarbeiter ist nicht
erforderlich. Dadurch permanent laufende Kosten. Die Person muss auf aktuellem
Stand bleiben. In großen Firmen wird auch entsprechende Leistung eingekauft.
Ausschussmitglied
Pawellek schloss sich dem inhaltlich an und begründete so den SPD-Antrag.
Ausschussmitglied
Wiebusch sah für die Situation des Rathauses eine solche Stelle als notwendig
an.
Ratsmitglied Winterberg
sah in der Einrichtung der Stelle eine falsche Vorgehensweise. Es gibt auch
neutrale Berater und Dienstleister. Anspruch EDV steigt auch bei Schulen.
Die Bürgermeisterin
erläuterte die grundsätzliche Vorgehensweise der Verwaltungsleitung. Im letzten
Jahr wurde kritisiert, dass eine Stelle nicht im laufenden Jahr eingerichtet
werden könne, ohne diese zuvor im Stellenplan /Haushalsplan zu planen. Das habe
die Verwaltung in diesem Jahr berücksichtigt. Die Einrichtung der Stelle ist
für die 2. Jahreshälfte angedacht und natürlich wird der Rat/VA eine
ausgearbeitete Entscheidungsgrundlage erhalten, um rechtzeitig entscheiden zu
können. Aktuell ist aber erst über den Haushaltsplanentwurf zu beraten.
Inhaltlich führte
sie aus, dass die Zusammenarbeit mit der ITEBO intensiv und an einigen Stellen
gut und an anderen schlecht sei. Bspw. gebe es vom Dienstleister auch nach
einem Jahr Pandemie noch keine Idee für geheime Abstimmungen in
Online-Sitzungen. So ein Thema müssten dann die Fachdienstleiter bzw. die Bürgermeisterin
verfolgen. Hierzu fehlt es jedoch an zeitlichen und fachlichen Kompetenzen.
Darüber hinaus sei die Glandorfer Verwaltung im Digitalisierungsprozess noch
nicht gut aufgestellt. Es gibt zeitliche, gesetzliche Fristen (OZG, BTHG,
E-Rechnung, Datenschutzbeauftragter), die nur mit Unterstützung des
Dienstleisters nicht eingehalten werden könnten.
Fachdienstleiter
Schmalstieg ergänzte, dass hausintern ein kompetenter Ansprechpartner da sein
muss und dass die anstehenden Digitalisierungsprozesse sehr zeitintensiv
sind.
Für Ratsmitglied
Bäumer treffen die Argumente von Andre Winterberg zu. Ein eigener Mitarbeiter
wird nur Mäuse und Drucker einrichten. Alle Kommunen haben das gleiche Problem.
Wenn es mit der Itebo nicht läuft, dann muss hier Druck gemacht werden.
Ratsmitglied
Gottlöber sagte, derzeit wird ein offensichtlich nicht ausreichendes „Paket X“
von der Itebo in Anspruch genommen. Viel fachliche Arbeitskraft der Mitarbeiter
wird so gebunden. Wenn mehr Flexibilität gewollt ist, kostet dies auch mehr
Geld. Aufgaben müssen erledigt werden.
Die Bürgermeisterin
berichtete über die Fortschritte der Professionalisierung an den hausinternen
Arbeitsplätzen. Ein EDV-Mitarbeiter würde bestimmt keine Mäuse bzw. Drucker
einzurichten haben. Sein Job ist vielmehr konzeptionell. Eine qualifizierte
Professionalität für EDV-Fragen und Entwicklungsprozesse fehlt hausintern.
Sie äußerte den
dringenden Wunsch, dass dieser Vorschlag der Verwaltung nicht schon in den
Haushaltsberatungen vom Tisch gewischt wird. Die Gesamtsumme für den Haushalt
2021 belaufe sich auf 12.000 €. Die inhaltliche Beratung, zu der die Verwaltung
ein Konzept vorlegen wird, folgt im Laufe des Jahres.
Ausschussmitglied
Wiebusch schloss sich dem an. Eine Planung im Haushalts- und Stellenplan kann
erfolgen. CDU und SPD haben nach Vorlage einer Konzeption noch Möglichkeit
einzulenken und Ausschreibung ggf. auch nicht vorzunehmen.
Ausschussmitglied
Harwerth sagte, es wolle niemand verhindern, dass Verwaltung professioneller
wird. Ein Konzept hierzu muss her.
Abschließend stellte
Ausschussvorsitzender Jürgens den inhaltlich gleichen Antrag der CDU- und
SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
4 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |
2.
Anträge der CDU, SPD
und UWG zur Investition:
I111711-04
Erweiterung Dachgeschoss Rathaus
Ausschussvorsitzender Jürgens schlug vor, erst den CDU Antrag, da dieser am weitreichendsten ist, zu beraten. Dem wurde einvernehmlich gefolgt.
Die Ausschussmitglieder Jankrift und Harwerth argumentierten: Ein Ausbau ist nicht erforderlich. Sie verwiesen auf hohe Baukosten. Im Rahmen der Pandemie werden 40% Homeoffice gefordert. Das könnte auch hier erfolgen. Eine kleine Gemeinde sollte versuchen, sich in diesem Rahmen zu bewegen. Dies auch im Hinblick auf einen nicht erforderlichen Raumbedarf durch eine nicht zu verwirklichenden EDV-Mitarbeiter.
Ausschussmitglied Pawellek erläuterte den Standpunkt und den Antrag der SPD-Fraktion: Verbleib eines Planungsansatzes in Höhe von 50.000 Euro, um Alternativen zu prüfen und genau zu überlegen, was sinnvoll ist.
Ausschussmitglied Wiebusch sagte zum Antrag der UWG: Die Notwendigkeit ist da, dass mehr Büroraum zur Verfügung gestellt werden sollte. Es solle keine Vorfestlegung auf Dachgeschoss getroffen werden. Nach Planung und einem möglichen Beschluss zum Ausbau, auch noch in diesem Jahr angefangen werden.
Die Bürgermeisterin erläuterte auch hier die grundsätzliche Vorgehensweise der Verwaltung und zur Einstellung der Mittel in den Haushalt. Dies ist die Beratung zu einem Haushaltsplanentwurf, kein Baubeschluss.
Ein differenzierter Raumbedarfsplan ist in Vorbereitung. Sie persönlich hat sich insbesondere von den Fachdienstleitern Gerding und Scheckelhoff überzeugen lassen, dass dauerhaft mehr Büroräumlichkeiten erforderlich sind.
Grundsätzlich merkte sie Folgendes an: Eine Verwaltung in der Größe der Gemeinde ist, allein unter organisatorischen und ökonomischen Aspekten betrachtet, nicht sinnvoll. Größere Einheiten sind immer optimaler aufzustellen. Es gibt aber gute Gründe für die kleine Verwaltungseinheit: Bürgernähe und die politische Selbstständigkeit der Kommune.
Die drei Fachdienstleiter und die Bürgermeisterin kennen die internen Verwaltungsvorgänge viel besser als die Ratsmitglieder. So ist bspw. eine Aufsplittung der Verwaltung an zwei Orte zwingend abzulehnen. Jeder bearbeitet hausintern mehrere Sachgebiete, was dazu führt, dass das Netz der Zusammenarbeit wesentlich enger ist als bei großen Einheiten. Maßstäbe aus großen Unternehmen kann man nicht auf eine kleine Verwaltung herunterbrechen, das ist definitiv nicht sachgerecht. Die Verwaltungsleitung werde auch zur Rathauserweiterung noch ein Konzept vorlegen. Nebenbei bemerkt stellt sie klar, dass es keine Vorentscheidung für einen Ausbau des Dachgeschosses gebe – auch andere Varianten sind denkbar.
Ausschussvorsitzender Hesse wandte sich strikt dagegen, das Rathaus auszubauen. Das grundsätzliche Anliegen wird jedoch verstanden. Es sei ein guter Vorschlag der SPD, eine Analyse vornehmen zu lassen. Allerdings sind hierzu maximal 10.000 EUR hierfür in den Haushalt einzustellen.
Dem schloss sich Ratsmitglied Winterberg an. Eine gute EDV Ausstattung und Arbeitsplatzausstattung ist wichtig.
Ausschussmitglied Wiebusch schlug vor, über einen Planungsmittelantrag für 10.000 Euro für 2021 abstimmen zu lassen. Diesem Vorschlag wurde nicht weiter gefolgt.
Abschließend stellte
Ausschussvorsitzender Jürgens nacheinander die Anträge der Fraktionen in
folgender Reihenfolge zur Abstimmung:
CDU-Antrag Streichung (C7): Investitionen Produkt 111711-04
Erweiterung Dachgeschoss Rathaus Ansatz streichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |
Somit ist der CDU-Antrag abgelehnt.
SPD-Antrag Kürzung
(S4) der Planung Gebäudenutzung Rathaus auf 50.000 Euro
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
1 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
2 |
Somit ist der SPD-Antrag abgelehnt.
UWG-Antrag Umbenennung (U4): in „Erweiterung Rathaus“ –
(bei
Aufrechterhaltung der vorgelegten finanziellen Planung)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
2 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |
Somit ist der UWG Antrag abgelehnt.
3.
Beratung des CDU Antrags (C5): Die CDU – Fraktion beantragt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel von 10.000 € für Entschädigung die Jahreskartenbesitzer des Hallen-Gartenbads Glandorf.
Ausschussmitglied Harwerth
erläuterte: Aufgrund der pandemiebedingten, längeren Schließungsphasen solle
Jahreskartenbesitzern entgegenkommen und Karten für halben Preis angeboten
werden.
Die Bürgermeisterin erklärte,
aktuell wird auf Antrag die Jahreskarte über Zeitraum, in dem Bad geschlossen
hat, verlängert. Die Informationen hierzu sind im Hallen-Garten-Bad öffentlich
ausgehängt.
Ratsmitglied Gottlöber bekundete
Sympathie für den CDU-Antrag. Soll die Verlängerungsoption öffentlich gemacht
werden? Was ist mit Schwimmabteilung?
Herr Wiebusch fragte: Gibt es
Entschädigungspflicht? Dies wurde seitens der Verwaltung verneint.
Ratsmitglied Bäumer sagte:
Stammgäste sind Basis der Besucher. Die Gäste sollten der Gemeinde etwas wert
sein. Gemeinde soll alle Karteninhaber öffentlich informieren, nicht nur über
den Aushang im Bad.
Es wurde Konsens erzielt, die
Information in Glandorfer Mitteilungen für alle Bürger zu veröffentlichen. Auch
die vergünstigten Dauerkarten (über die Vereine) werden berücksichtigt.
Ausschussvorsitzender Jürgens
fragte: bleibt Antrag CDU bestehen?
Ausschussmitglied Harwert sagte, die
Vorgehensweise ist eine gleichwertige Vorgehensweise zum formulierten
Vorschlag. Die CDU-Fraktion zieht daher ihren Antrag zurück.
4.
Beratung des UWG-Antrags (U2)
Fördertopf
zur Unterstützung des momentan geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels
durch den Glandorf-Gutschein:
UWG-Fraktionsvorsitzender
Gottlöber erläuterte den Antrag der UWG. Im Münsterland hat eine ähnliche
Gutschein-Aktion stattgefunden. Dies soll das „Kaufen vor Ort“ anregen. Er ließ
den Entwurf des Gutscheins präsentieren.
Ausschussmitglied
Hesse stellte fest: Der Wahlkampf ist eröffnet. Für die Umsetzung muss eine
Durchführungsrichtlinie her. Kein Verkauf durch Ratsmitglieder. Kontrolle über
4 Gutscheine kaum möglich. Die Laufzeit muss geprüft werden. Keine
Beschränkung. Personalausweis-Überprüfung ist erforderlich. Miteinbeziehung der
Gewerbetreibenden ist erforderlich. Es gibt einen erheblichen Regelungsbedarf.
Herr
Gottlöber erklärte, Kriterien hierzu müssen noch erarbeitet werden. Es besteht
Anpassungsbedarf. Er soll hierzu zeitnah ein Arbeitskreis mit Verwaltung,
Ratsmitgliedern und Gewerbeverein gebildet werden.
Ausschussmitglied
Pawellek berichtete von Erfahrungen aus Sassenberg. Ein Gutschein wäre dort gut
bei den Bürgern angekommen.
Ratsmitglied
Bäumer bewertet den Antrag als eine interessante Sache. Die Erfahrung in
verschiedenen Kommunen sei jedoch unterschiedlich. Evtl. solle Befristung der
Zuzahlung der Gemeinde festgelegt werden. IHK Einzelhandelsumsatz Glandorf 23
Mio, damit beliefe sich das Volumen der Gutscheine auf 0,2 %. Das ist natürlich
wenig. Es solle genau überlegt werden, wer in den Genuss der Gutscheine komme.
Ratsmitglied
Wiebusch zeigte sich erfreut über den Vorschlag von Herrn Bäumer, den Betrag um
10.000 Euro zu erhöhen.
Ratsmitglied
Bäumer klärte auf, dass es sich dabei wohl um ein Missverständnis handle, eine
Erhöhung habe er nicht anregen wollen.
Ratsmitglied
Gottlöber sagte, die UWG wolle das Bewusstsein der Bürger für Glandorfer Läden
vor Ort fördern. In Anbetracht des gesamten Einzelhandelsumsatzes könne der
Fördertopf in dieser Höhe nur ein kleiner Beitrag sein.
Es folgte
eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung. Anschließend öffnete
Ausschussvorsitzender Jürgens die Sitzung zeitweise für die Öffentlichkeit.
Ludger
Laumann (Martins Getränkemarkt) berichtete: Gutscheine wurden seitens des
Marktes bereits verkauft verschenkt. Das Bewusstsein des „Wir“ muss
wiederkommen. In Bad Rothenfelde gebe es ein Banner „Wir halten zusammen“. Das
fehlt in Glandorf. Er findet den Antrag sehr gut.
Die
Bürgermeisterin sagte: Auch die Verwaltung würde hinter einer solchen Aktion
stehen, wenn diese beschlossen wird. Es wäre von der Höhe nur, aber auch eine
Geste an Gewerbetreibende.
Ratsmitglied
Bäumer sagte, dass Glandorf tut sich bei Wirtschaftsförderung schwertue, ist
nicht ganz richtig. Er stellte dar, dass die Gemeinde einen äußerst günstigen
Gewerbesteuerhebesatz erhebe und auch so die Wirtschaft fördert.
Im Ausschuss herrschte Übereinstimmung, dass eine Arbeitsgruppe mit dem
Gewerbeverein möglichst schnell gegründet werden soll.
Abschließend stellte Ausschussvorsitzender Jürgens den Antrag der
CDU-Fraktion zur Abstimmung.
UWG Antrag (U2) Fördertopf zur Unterstützung des momentan
geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels durch den Glandorf-Gutschein in
Höhe von 10.200 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Somit ist dieser
Antrag angenommen.
5.
Beratung des CDU Antrags (C9) Wassermanagement
Ausschussmitglied Hesse
erläutert die Inhalte des Antrags. Eine Durchführungsrichtlinie müsste noch
erarbeitet werden.
Fachdienstleiter Scheckelhoff
verwies auf rechtliche Bedenken zu einer künftigen Nichtanerkennung einer
zweiten Wasseruhr. Bereits mit der 1995 vorgenommenen 1. Änderung der
Abwasserabgabensatzung, welche die Möglichkeit der Anmeldung eines zweiten
Zählers zur Reduzierung der Abwassergebühren enthalte, wurde das in Glandorf
berücksichtigt.
Dagegen erscheine das Auflegen
einer Förderung für Regentonnen – ohne eine Prüfung bereits vorgenommen zu
haben – rechtlich voraussichtlich möglich.
Ausschussmitglied Wiebusch
fragte zum Antrag, ob dieser dauerhaft Mittel vorsehe oder nur für 1 Jahr. Was
bedeute eine Regentonne an Anschaffungskosten? Zudem müsse der WBV Wasser
einkaufen. Eine Reduktion der Eigenförderung durch Spülbrunnen im Garten solle
herbeigeführt werden.
Ergänzend fügte Herr Jürgens
die Frage nach der Gebührengerechtigkeit an – Müsse eine solche Vorgehensweise
nicht dann für alle Bürger umgesetzt werden?
Herr Gottlöber zeigte sich
skeptisch, ob hier Bestand und Neuanschlüsse unterschieden werden könnten.
Ratsmitglied Bäumer erläuterte:
Bestandsschutz sollte bestehen bleiben. Das Regenwasser soll stärker genutzt
werden. Entweder auf eigenem Grundstück versickern oder Regenwasser nutzen zur
Gartenbewässerung. Es ist keine nachhaltige Vorgehensweise, wenn Regenwasser
abgeleitet wird und in der nächsten Woche mit Trinkwasser der Rasen gesprengt
wird. Zudem sei die Amortisation der Anlagen schlecht.
Ausschussmitglied Pawellek
sagte, viele Haushalte würden Gartenwasser durch Spülbrunnen fördern.
Ausschussmitglied Wiebusch
sagte, das Auffangen mit einer Regentonne von 500 l reiche kaum zur mehrtägigen
Gartenbewässerung.
Herr Bäumer argumentierte einen
Qualitätsunterschied zwischen Trinkwasser und Brunnenwasser. 3000 Liter inkl.
Regenwassertonne hat nach Erfahrungen auch in einer Trockenphase ausgereicht.
Außerdem gehe es darum, Zeichen zu setzen. Er verwies dabei auf deutliche
Probleme in Trockenphasen im Netz.
Aufgrund der zwei Sachverhalte
wurde Übereinkunft erzielt, über diese getrennt abzustimmen.
CDU Wassermanagement (C9) –
Teil 50.000 Euro Förderung für Anschaffung von Regensammlern:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
CDU Wassermanagement (C9) –
künftige Nichtanerkennung einer 2. Wasseruhr (Garten)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussvorschlag: