Ausschussmitglied Andre Harwerth erkundigte sich nach dem Stand des CDU-Antrags bzgl. Der Regenwasserzisterne und der Wasseruhren für die Gartenbewässerung.

 

Herr Scheckelhoff teilte daraufhin mit, dass der Teil des Antrags bezüglich der Wasseruhren nicht umsetzbar sei. Dies ist gebührenrechtlich nicht zulässig. Wenn ein Eigentümer nachweisen kann, dass bestimmte Mengen Trinkwasser nicht in den Schmutzkanal gelangt sind, besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Gebühr.

Bezüglich eines Zuschusses zu den Regenwasserzisternen ist ein Antragsformular in Vorbereitung.