Für die Vergabe der Baugrundstücke besteht die Möglichkeit, Vergabekriterien festzulegen und diese in einer Richtlinie festzuschreiben. Dies kann einmalig für alle Grundstücksvergaben in der Gemeinde Glandorf erfolgen oder aber auch für jedes Neubaugebiet gesondert. Bisher wurden die Vergabekriterien jeweils für die einzelnen Baugebiete festgesetzt.

 

Im Ortsrat Schwege wurde bereits erstmalig in der Sitzung am 25.11.2020 über mögliche Vergabekriterien für das kommende Baugebiet beraten. Ein Teil der Grundstücke sollte über „Windhundverfahren“ vergeben werden, weiterhin sollten ähnliche Kriterien wie im Baugebiet Dorenberg Teil III angewendet werden.

 

Herr Scheckelhoff trägt vor, dass eine Vergabe nur nach Eingang der Bewerbung die sachlichen Vergabegründe überdeckt. Es sei sinnvoller eher über die Gewichtung der sachlichen Gründe eine Rangfolge zu bilden

 

Der Ortsrat setzte intensiv mit den Vergabekriterien auseinandergesetzt.

 

Wichtig war dem Ortsrat hierbei das ehrenamtliche Engagement eines Bewerbers zu berücksichtigen. Weiterhin sollen Einheimische, bzw. ehemalige Bewohner Glandorfs und auch vor Ort arbeitenden Bewerbern bevorzugt der Erwerb eines Grundstückes ermöglicht werden. Hierbei sollen neben Familien auch Alleinstehende berücksichtigt werden können. Neben dem Zeitpunkt der Bewerbung soll auch insbesondere jüngeren Familien und Alleistehenden die Bildung von Wohneigentum ermöglicht werden.

Auch die Schaffung von Mietwohnraum oder Eigentumswohnungen soll Berücksichtigung finden. Dies könnte unter anderem auch dadurch erreicht werden, Dass eine bestimmte Anzahl von Grundstücken für die Errichtung von Mehrfamilienhäuser separat vorgehalten und vergeben wird.

 

 

 

Nach intensiver Diskussion soll die Rangfolge der Bewerber für die Baugrundstücke in Schwege anhand folgender Kriterien gebildet werden:

Für das Kriterium Schaffung von Einliegerwohnungen schlägt der Ortsrat vor 10 Punkte zu vergeben. Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann würde aus Sicht der Verwaltung 20 Punkte bevorzugen. Die Entscheidung hierzu ist von den Ratsgremien zu treffen.

 

a) Kind/er

 

für jedes minderjährige haushaltsangehörige Kind

5 Punkte

 

 

b) besondere familiäre Situation

 

für jedes „behinderte“ haushaltsangehörige Familienmitglied (mindestens 50 %)

5 Punkte

 

 

c) Lebensalter der Bauwilligen

 

Bauwillige, die bis 30. Jahre alt sind eine Person pro HH

15 Punkte

Bauwillige, die bis 40 Jahre alt sind eine Person pro HH

10 Punkte

Bauwillige, die Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben

10 Punkte

d) Ausübung eines Ehrenamtes

 

für die Ausübung eines Ehrenamtes (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Malteser etc.) erhält der/die Bauwillige (pro Person)

8 Punkte

e) Zeitpunkt der Bewerbung

 

Zeitpunkt der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 2 Jahre

5 Punkte

Zeitpunkt der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 1 Jahr

3 Punkte

f) Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Glandorf
für ein Haushaltsmitglied

5 Punkte

Hauptwohnsitz bestand in früheren Jahren mindestens ein Jahr in Glandorf
für ein Haushaltsmitglied 

8 Punkte

g) Hauptberuflicher Arbeitsplatz in Glandorf für die Antragstellerin/den Antragsteller und deren Ehegattin/-gatten bzw. Lebensgefährtin/-gefährten jeweils

 

10 Punkte

h) Schaffung einer Einliegerwohnung   2WE (Verpflichtung 10 Jahre)

20 Punkte (verw)

10 Punkte (OR)

Bonus für die Rangfolge, bei Zurücktreten bis zum 2. Bauabschnitt.

10 Punkte

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

0

Enthaltung:

0