Sitzung: 08.06.2021 OR Schwe/019/2021
Für die Vergabe der Baugrundstücke besteht die Möglichkeit, Vergabekriterien festzulegen und diese in einer Richtlinie festzuschreiben. Dies kann einmalig für alle Grundstücksvergaben in der Gemeinde Glandorf erfolgen oder aber auch für jedes Neubaugebiet gesondert. Bisher wurden die Vergabekriterien jeweils für die einzelnen Baugebiete festgesetzt.
Im Ortsrat Schwege wurde bereits erstmalig in der Sitzung am 25.11.2020 über mögliche Vergabekriterien für das kommende Baugebiet beraten. Ein Teil der Grundstücke sollte über „Windhundverfahren“ vergeben werden, weiterhin sollten ähnliche Kriterien wie im Baugebiet Dorenberg Teil III angewendet werden.
Herr Scheckelhoff trägt vor, dass eine Vergabe nur nach Eingang der Bewerbung die sachlichen Vergabegründe überdeckt. Es sei sinnvoller eher über die Gewichtung der sachlichen Gründe eine Rangfolge zu bilden
Der Ortsrat setzte intensiv mit den Vergabekriterien auseinandergesetzt.
Wichtig war dem Ortsrat hierbei das ehrenamtliche Engagement eines Bewerbers zu berücksichtigen. Weiterhin sollen Einheimische, bzw. ehemalige Bewohner Glandorfs und auch vor Ort arbeitenden Bewerbern bevorzugt der Erwerb eines Grundstückes ermöglicht werden. Hierbei sollen neben Familien auch Alleinstehende berücksichtigt werden können. Neben dem Zeitpunkt der Bewerbung soll auch insbesondere jüngeren Familien und Alleistehenden die Bildung von Wohneigentum ermöglicht werden.
Auch die Schaffung von Mietwohnraum oder Eigentumswohnungen soll Berücksichtigung finden. Dies könnte unter anderem auch dadurch erreicht werden, Dass eine bestimmte Anzahl von Grundstücken für die Errichtung von Mehrfamilienhäuser separat vorgehalten und vergeben wird.
Nach intensiver Diskussion soll die Rangfolge der Bewerber für die Baugrundstücke in Schwege anhand folgender Kriterien gebildet werden:
Für das Kriterium Schaffung von Einliegerwohnungen schlägt der Ortsrat vor 10 Punkte zu vergeben. Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann würde aus Sicht der Verwaltung 20 Punkte bevorzugen. Die Entscheidung hierzu ist von den Ratsgremien zu treffen.
a) Kind/er |
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für
jedes minderjährige haushaltsangehörige Kind |
5
Punkte |
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b) besondere familiäre Situation |
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für
jedes „behinderte“ haushaltsangehörige Familienmitglied (mindestens 50 %) |
5
Punkte |
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c) Lebensalter der Bauwilligen |
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Bauwillige,
die bis 30. Jahre alt sind eine Person pro HH |
15
Punkte |
Bauwillige,
die bis 40 Jahre alt sind eine Person pro HH |
10
Punkte |
Bauwillige,
die Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben |
10
Punkte |
d) Ausübung eines Ehrenamtes |
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für
die Ausübung eines Ehrenamtes (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Malteser etc.)
erhält der/die Bauwillige (pro Person) |
8
Punkte |
e) Zeitpunkt der Bewerbung |
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Zeitpunkt
der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 2 Jahre |
5
Punkte |
Zeitpunkt
der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 1 Jahr |
3
Punkte |
f) Hauptwohnsitz
seit mindestens einem Jahr in Glandorf |
5 Punkte |
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Hauptwohnsitz bestand in früheren Jahren mindestens ein
Jahr in Glandorf |
8 Punkte |
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g) Hauptberuflicher
Arbeitsplatz in Glandorf für die Antragstellerin/den Antragsteller und
deren Ehegattin/-gatten bzw. Lebensgefährtin/-gefährten jeweils |
10 Punkte |
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h) Schaffung
einer Einliegerwohnung 2WE (Verpflichtung 10 Jahre) |
20 Punkte (verw) 10 Punkte (OR) |
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Bonus für die Rangfolge, bei Zurücktreten
bis zum 2. Bauabschnitt. |
10 Punkte |
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Abstimmungsergebnis:
Ja: |
4 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |