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Herr Scheckelhoff trägt den Verwaltungsbericht vor.

 

-          Sanierung Turnhalle: die technischen Abnahmetermine finden Ende Juni / Anfang Juli statt. Die formale Bauabnahme mit dem Landkreis ist für Mitte Juli geplant. Nach Positiver Abnahme soll Anfang August eine Eröffnungsfeier vorgenommen werden.

-          Grundschule Glandorf: In den Ferien werden 2 Klassenräume renoviert. Der Fußbodenbelag wird überarbeitet und Malerarbeiten an den Wänden.

-          GS Schwege: Im PC Computerraum und einem Klassenraum werden ebenfalls Boden und Wände renoviert

-          Marienkindergarten: Akustikarbeiten an den Decken werden vorgenommen.

-          Sanierung Heimathaus: die Aufträge sind erteilt. Bauanlaufbesprechung ist übernächste Woche

-          Windmühle: Die Malerarbeiten werden Ende Juni durchgeführt. Die Denkmalrechtliche Genehmigung zur Sanierung der Technik wurde beantragt.

-          Thie: die Arbeiten zur Umgestaltung des Thieplatzes wurden diese Woche begonnen.

-          Eichenprozessionsspinner: Anfänglich lagen nur zurückhaltend Meldungen vor. Seit letzter Woche erfolgen vermehrt Meldungen. Bislang wurden bereits 230 Nester beseitigt. Tendenz steigend.

-          Nördlich Feuerwehr: Die Arbeiten wurden ausgeschrieben nach Prüfungs durch das RPA erfolgt die Auftragsvergabe.

-          Sportplatz Laudieck: Die Bodenarbeiten wurden in Absprache mit Naturfreunde vorbereitet. Die Bepflanzungen finden im Herbst statt. 

-          Trimm Pfad: Die Vorbereitung für die Ausführung der Maßnahme läuft.

-          Endausbau Dorenberg: Ausschreibung ist in Vorbereitung, die Submission findet im Juli statt

-          Sanierung Frankenweg: Planung wurde abgestimmt, Submission Anfang August

-          Erschließung Schwege: Submission geplant für Ende September

-          Die EWE wird eine Glasfaseranbindung für die Polizeistation vornehmen. Hierzu werden Leitungen vom Kleinen Kreisel Münsterstraße bis zur Polizeistation verlegt.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann teilt mit, dass das HallenGartenbad zum 01.07. öffnet.

Auch die Verwaltung wird ab 01.07. wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Möglichkeit zur Terminvergabe ebenfalls wird beibehalten.

 

 

Ratsmitglied Pöhler äußert sich zum Bürgerbeehren zum Thieplatz. Nach seiner Auffassung habe die Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann entgegen der Absprache des Rates den Gedenkstein zum Rathaus transportieren lassen. Der Stein hätte nach seiner Auffassung im Sinne des Bürgerbegehrens an einen neutralen Standort verbracht werden müssen. Zudem sei die Intention des Bürgerbegehrens, dass mit Nebelbrunnen nicht nur das Wasserspiel gemeint sei, sondern das gesamte Element inklusive der Sitzgruppe. Durch die entstandene Verwirrung habe die Bürgermeisterin ein Glaubwürdigkeitsproblem und die Glandorfer Bürger würden in die Irre geführt. Es handele sich um Illegale Handlungen der Bürgermeisterin, die gerichtlich angreifbar seien.
Zudem hätte die Bürgermeisterin eine kostenlose Rechtsberatung über den NSGB in Anspruch nehmen können, statt einen zusätzlichen Anwalt zu beauftragen. Hierdurch sind der Gemeinde unnötige Kosten entstanden.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann entgegnet, dass nie die Rede von einem neutralen Ort gewesen sei. Vielmehr musste der Stein für die Bauarbeiten ohnehin aus dem Baufeld entfernt werden und sei provisorisch an den Standort am Rathaus transportiert worden. Im Falle des positiven Ausganges des Bürgerbegehrens würde der Stein zurück an den Thie verbracht. Allerdings nicht an exakt den gleichen ursprünglichen Standort. Die Transportgurte sind am Stein noch vorhanden.
Die Definition des Nebelbrunnens sein nicht frei interpretierbar. Nach Ihrer Auffassung ist hier nur die Wassertechnik gemeint und nicht auch gleichzeitig die Sitzelemente aus Natursteinblöcken, die als gestalterischee Elemente auch ohne Wasserspiel ihre Funktion erfüllen. Dies stimme mit den Ausführungen des Planers überein, der im Übrigen ein Recht an seinem Entwurf habe.

Zusätzlich zur kostenlosen Rechtsberatung durch den NSGB habe sie die anwaltliche Beratung einer Spezialistin für Bürgerbegehren in Anspruch genommen, um sich entsprechend abzusichern. Dies sei ihr gutes Recht und an dieser Stelle gerechtfertigt gewesen.

Von einer illegalen Handlung der Bürgermeisterin kann nach ihrer Auffassung nicht die Rede sein. Sie habe an keiner Stelle gegen das Bürgerbegehren gehandelt. Ebenfalls bestehe kein Glaubwürdigkeitsproblem.

Die damalige Abschaffung der Doppelspitze mit Bürgermeister und Gemeindedirektor wurde und wird von ihr nicht begrüßt. Die Position der Bürgermeisterin hat zur Folge, dass sie zum einen ein politisches Mandat habe und auf der anderen Seite als Leiterin der Verwaltung Neutralität zu halten haben.
Die Entscheidung des Bürgerentscheides am 04. Juli sei für sie und den Rat bindend.

 

Ratsmitglied Micke teilt mit, dass er sich über die Interpretation der CDU wundere. Die Vorwürfe sind für ihn nicht nachvollziehbar. Für ihn scheint die Formulierung des Bürgerbegehrens nicht sauber genug definiert. Einen Ratsbeschluss, der über 5 Jahre vorbereitet wurde auf diese Art und Weise zu kippen sei nicht richtig. Sich dazu über entstandene Kosten zu beschweren, die ohne das Bürgerbegehren erst gar nicht entstanden wäre sei unaufrichtig.

Ratsmitglied Gottlöber stimmt den Ausführungen von Ratsmitglied Micke zu. Die intensive Verknüpfung zwischen den Antragstellern und der CDU sei offensichtlich.

Im Rahmen der Vergabe der Arbeiten wurde explizit berichtet, dass lediglich die Wassertechnik zunächst aus dem Auftrag zurückgestellt wird. Hierzu kam seitens der CDU keine Gegenrede.

Ratsmitglied Hothnaier teilt mit, dass er es gut finde, dass der Stein nun am Rathaus stehe, so kann sich jeder Bürger selbst ein Bild machen, ob er den Stein dort belassen möchte oder lieber zurück auf den Thieplatz wünscht.