Beschluss: Abstimmungsergebnis beschlossen mit x-Stimmen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Flächen 1.0 und 3.2 wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gefasst. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

 

Sollte ein Verfahren nach § 13b nicht möglich sein, wird hilfsweise für die Flächen 1.0 und 3.2 der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

  1. Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.

 

 

 


Auf Bitte des stellvertretenden Ratsvorsitzenden erläuterte Bauamtsleiter Scheckelhoff die Vorlage zur Bauleitplanung und begründete die Vorgehensweise, den Beschlussvorschlag für alle drei Flächen zu machen.

Ebenso stellte er ausführlich die Inhalte der Anlage „Abwägung Planung Flächen Kita Schwege“ vor und beantwortete alle Fragen der Ratsmitglieder.

Bei allen drei Flächen ist im Ergebnis mit ein gesamten Ausführungszeitraum von ca. 28 Monaten zu veranschlagen.

Er ging dabei auf zu planenden Einzelsachverhalte in der jeweiligen Planung ein (siehe Erläuterungen in der Anlage zur Vorlage) ein.

 

Bei Fläche 3.1 wäre nur die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Bei den Fläche 1.0 und 3.2 ist noch zusätzlich die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes notwendig. Wenn der Landkreis Osnabrück als die Genehmigungsbehörde konform geht, könnte der Bebauungsplan evtl. im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB umgesetzt werden. Bei der Gegenüberstellung wurde das beschleunigte Verfahren angenommen, bei einem klassischen Vollverfahren ist mit einem 4-5 Monaten längerer Planverfahren zu rechnen.

 

Die Bürgermeisterin ergänzte, dass bei der Zeitplanung von der Prämisse des beschleunigten Verfahrens seitens des Landkreises ausgegangen worden wäre.

 

Zur zeitlichen Erläuterung führte Herr Scheckelhoff weiter aus: Eine erste Hürde besteht schon bei Auswahl des Planungsbüros. Bei einer Bausumme über ca. 2 Mio. Euro ist man bei der Vergabe der Planung zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet, bevor überhaupt eine Planung beginnen kann.

 

Ratsmitglied Gottlöber fragte, ob bei der Zeitplanung auch alternativ geprüft worden sei, welche Zeitraum die Durchführung in Modulbauweise wäre?

 

Die Bürgermeisterin antwortete, sie hat den Auftrag aus VA mitgenommen, dass die zeitliche Planung für die Erstellung der Kita an den unterschiedlichen Standorten zu vergleichen sind. Hier sei man von realistischen (oder auch „worst case“) Einschätzungen ausgegangen. Möglicherweise sei das Verfahren – etwa bei einer extrem schnellen Sitzungsfolge – an der einen oder anderen Stelle noch zu verkürzen. Eine Ausführung in Modulbauweise wurde nicht geprüft, das würde erst in einem weiteren Schritt geschehen. Ihr sei klar, dass auch dies ein Faktor sein könne. Sie betonte, die Zeiträume für die Bauleitplanungen bleiben unverändert von der Art der Bauausführung.

 

Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle erinnerte an die Zielsetzung der Beratung: Es gehe um den Standort und die Konsequenzen aus der Auswahl der Fläche, nicht um die Bauausführung.

 

Dem stimmte Ratsmitglied Winterberg ausdrücklich zu. Er wies auf die Eilbedürftigkeit und die Notwendigkeit einer heutigen Entscheidung hin.

Er tue sich schwer, das heute endgültig zu entscheiden, wo weder die Zeiten mit dem Landkreis geklärt noch die Chancen zu einem evtl. Grundstückstausch (bei Fläche 1.0) abgeklärt werden konnten.

 

Ratsvorsitzender Lefken sprach sich gegen eine endgültige Festlegung für einen konkreten Standort in der heutigen Ratssitzung aus.

Er sagte, der Beschlussvorschlag, den Bauamtsleiter Scheckelhoff vorgelegt hat, ist vorteilhaft, da dieser Zeit lässt, die Möglichkeiten zu prüfen. Daher wäre heute ein Aufstellungsbeschluss für alle drei Flächen sehr gut.

 

Auf Frage eines Ratsmitglieds berichtete die Bürgermeisterin aus der Meinungsbildung in der Ortsratssitzung von gestern. Der Ortsrat begrüßt die Planungen, auch in 6-zügiger Ausführung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Planungen hat der Ortsrat Fläche 3.2. als Favorit genannt. Die Fläche 3.1 ist für ihn auch denkbar. Ursprünglich wurde die Fläche 1.0 favorisiert. Wegen der zeitlichen Perspektive, da erst ein Grundstückstausch etc. erfolgen muss, wurden die Prioritäten in der Sitzung verändert.

 

Ratsmitglied Winterberg sagte, er habe heute mit den Ortsratsmitgliedern gesprochen. Nach etwas Überlegung würden die Ortsräte Bellstedt, Buller und Wesselkock die Fläche 1.0 favorisieren. Dies im Hinblick auf die verkehrlichen Einschätzungen, die seitens der Ortsratsmitglieder genannt wurden.

 

Ratsmitglied Micke wunderte sich über diese unterschiedlichen Aussagen des Ortsrates.

Die Bürgermeisterin zeigte sich irritiert. Sie bat Herrn Scheckelhoff um die Bestätigung ihrer Aussage. Dieser erläuterte, dass die Darstellung der Bürgermeisterin korrekt sei. Zwar hätten die Ortsratsmitglieder zunächst die Fläche 1.0 favorisiert. Der Flächenzuschnitt der verfügbaren gemeindlichen Fläche in der dreieckigen Form ist nicht ideal. An dieser Stelle wäre eine Kita nur sinnvoll zu errichten, wenn Teile des Nachbargrundstückes zur Verfügung stehen. Grundstücksverhandlungen dauern weitere Zeit.

Am Schluss der Sitzung wurde vom Ortsrat die Fläche 3.2 favorisiert. Auch die anderen Standorte 1.0 und 3.1 wurden allerdings nicht ausgeschlossen.

Die Bürgermeisterin warf die Frage auf, warum man Ortsratssitzungen mache, wenn nachher in Einzelgesprächen von Nichtanwesenden Beschlüsse gekippt würden.

 

Ratsmitglied Hothnaier fragte, warum das „Kirchengrundstück“ aus den Überlegungen herausgefallen ist. Nach Präsentation der Unterlage „Mögliche Kita Standorte“ wurde deutlich, dass dieser Streifen (Fläche 4.0) seitens Architekturbüro Ahrens und Pörtner zu schmal für die Ausrichtung des Kindergartens ist. Die Bürgermeisterin ergänzte, dass der VA diese Fläche bereits ausgeklammert hat.

 

Ratsmitglied Andrea Puke fragte, wieviel Arbeit die Überprüfung aller drei Flächen (statt einer) für das Bauamt bedeuten würde. Bauamtsleiter Scheckelhoff sagte, er würde sich mit einem Planungsbüro zusammensetzen und dann mit dem Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde Gespräche über die alle Flächen führen. Er schätzt einen Zeitrahmen von 3-4 Wochen.

Die Bürgermeisterin erläuterte, die zeitlich wesentlich „breitere“ Komponente ist die europaweite Ausschreibung, diese ist nur mit externer Unterstützung möglich. Eine pragmatische Entscheidung wäre, hier zunächst (europaweit) ausschreiben um einen Planer zugewinnen.

 

Ratsmitglied Pöhler sagte, der ursprüngliche Wunsch in 8/2022 fertig zu werden, ist nicht möglich. Er gehe davon aus, dass eine Übergangslösung notwendig wird. Daher muss keine übereilte Entscheidung herbeigeführt werden. Er spreche sich daher für den vorliegenden Beschluss (aus dieser neuen Vorlage) aus, um sich Möglichkeiten offen zu lassen.

Hierzu verwies die Bürgermeisterin darauf, dass der öffentliche Druck zwar erheblich, aber der akute Bedarf ein wenig relativ ist. Die ca. 15 Kinder, die aktuell noch keinen Platz haben, werden alle erst nach dem 1. August 1 Jahr alt.

 

Ratsmitglied Micke sprach sich für die Beschlussfassung entsprechend der Vorlage (alle drei Flächen) aus. Die Verwaltung braucht noch Input von Planer und vom Landkreis.

 

Ratsmitglied Laumann fragte warum man sich nicht ausschließlich für EINEN Favoriten (Fläche 3.2) entschieden solle.

 

Der Ratsvorsitzende Lefken verwies auf die offenen Fragen zum Artenschutz und zur ungeklärten Länge des Bauleitverfahrens. Wenn ein Vollverfahren notwendig ist, wäre eine Entscheidung zur Fläche 3.1 am sinnvollen, auch wenn dies nicht Favorit des Ortsrates wäre.

Die Bürgermeisterin schlug vor, sich aus diesen Gründen auf die Flächen 3.2 und 3.1 zu konzentrieren. Eine Übertragung des Artenschutzgutachtens auf die Fläche 1.0 ist nicht möglich, also ein unwägbarer Zeitfaktor.

Sie plädierte für eine heutige Entscheidung für eine Fläche, entnahm aber den mehrheitlichen Äußerungen, dass diese nicht gewünscht sei. Ihr Vorschlag, dann Ende Juli eine VA- und eine Ratssitzung zur Standortfrage abzuhalten, fand einhellige Zustimmung.

 

Abschließend fasste der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle die Diskussion zusammen und ließ über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

2

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Flächen 1.0 und 3.2 wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gefasst. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

 

Sollte ein Verfahren nach § 13b nicht möglich sein, wird hilfsweise für die Flächen 1.0 und 3.2 der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

  1. Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.