Sitzung: 01.07.2021 Rat/029/2021
Beschluss: Abstimmungsergebnis beschlossen mit x-Stimmen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorlage: 01/705/2021
Beschlussvorschlag:
- Für die Flächen 1.0 und 3.2 wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gefasst. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Sollte ein Verfahren nach § 13b
nicht möglich sein, wird hilfsweise für die Flächen 1.0 und 3.2 der
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung
eines Bebauungsplanes gefasst.
- Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.
Auf Bitte des stellvertretenden Ratsvorsitzenden erläuterte Bauamtsleiter Scheckelhoff die Vorlage zur Bauleitplanung und begründete die Vorgehensweise, den Beschlussvorschlag für alle drei Flächen zu machen.
Ebenso stellte er ausführlich die Inhalte der Anlage „Abwägung Planung Flächen Kita Schwege“ vor und beantwortete alle Fragen der Ratsmitglieder.
Bei allen drei Flächen ist im Ergebnis mit ein gesamten Ausführungszeitraum von ca. 28 Monaten zu veranschlagen.
Er ging dabei auf zu planenden Einzelsachverhalte in der jeweiligen Planung ein (siehe Erläuterungen in der Anlage zur Vorlage) ein.
Bei Fläche 3.1 wäre nur die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Bei den Fläche 1.0 und 3.2 ist noch zusätzlich die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes notwendig. Wenn der Landkreis Osnabrück als die Genehmigungsbehörde konform geht, könnte der Bebauungsplan evtl. im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB umgesetzt werden. Bei der Gegenüberstellung wurde das beschleunigte Verfahren angenommen, bei einem klassischen Vollverfahren ist mit einem 4-5 Monaten längerer Planverfahren zu rechnen.
Die Bürgermeisterin ergänzte, dass bei der Zeitplanung von der Prämisse des beschleunigten Verfahrens seitens des Landkreises ausgegangen worden wäre.
Zur zeitlichen
Erläuterung führte Herr Scheckelhoff weiter aus: Eine erste Hürde besteht schon
bei Auswahl des Planungsbüros. Bei einer Bausumme über ca. 2 Mio. Euro ist man
bei der Vergabe der Planung zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet,
bevor überhaupt eine Planung beginnen kann.
Ratsmitglied
Gottlöber fragte, ob bei der Zeitplanung auch alternativ geprüft worden sei,
welche Zeitraum die Durchführung in Modulbauweise wäre?
Die Bürgermeisterin antwortete, sie hat den Auftrag aus VA mitgenommen,
dass die zeitliche Planung für die Erstellung der Kita an den unterschiedlichen
Standorten zu vergleichen sind. Hier sei man von realistischen (oder auch
„worst case“) Einschätzungen ausgegangen. Möglicherweise sei das Verfahren –
etwa bei einer extrem schnellen Sitzungsfolge – an der einen oder anderen
Stelle noch zu verkürzen. Eine Ausführung in Modulbauweise wurde nicht geprüft,
das würde erst in einem weiteren Schritt geschehen. Ihr sei klar, dass auch
dies ein Faktor sein könne. Sie betonte, die Zeiträume für die Bauleitplanungen
bleiben unverändert von der Art der Bauausführung.
Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle erinnerte an die
Zielsetzung der Beratung: Es gehe um den Standort und die Konsequenzen aus der
Auswahl der Fläche, nicht um die Bauausführung.
Dem stimmte Ratsmitglied Winterberg ausdrücklich zu. Er wies auf die
Eilbedürftigkeit und die Notwendigkeit einer heutigen Entscheidung hin.
Er tue sich schwer,
das heute endgültig zu entscheiden, wo weder die Zeiten mit dem Landkreis
geklärt noch die Chancen zu einem evtl. Grundstückstausch (bei Fläche 1.0)
abgeklärt werden konnten.
Ratsvorsitzender
Lefken sprach sich gegen eine endgültige Festlegung für einen konkreten
Standort in der heutigen Ratssitzung aus.
Er sagte, der Beschlussvorschlag,
den Bauamtsleiter Scheckelhoff vorgelegt hat, ist vorteilhaft, da dieser Zeit
lässt, die Möglichkeiten zu prüfen. Daher wäre heute ein Aufstellungsbeschluss
für alle drei Flächen sehr gut.
Auf Frage eines Ratsmitglieds berichtete die Bürgermeisterin aus der Meinungsbildung in der Ortsratssitzung von gestern. Der Ortsrat begrüßt die Planungen, auch in 6-zügiger Ausführung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Planungen hat der Ortsrat Fläche 3.2. als Favorit genannt. Die Fläche 3.1 ist für ihn auch denkbar. Ursprünglich wurde die Fläche 1.0 favorisiert. Wegen der zeitlichen Perspektive, da erst ein Grundstückstausch etc. erfolgen muss, wurden die Prioritäten in der Sitzung verändert.
Ratsmitglied Winterberg sagte, er habe heute mit den Ortsratsmitgliedern gesprochen. Nach etwas Überlegung würden die Ortsräte Bellstedt, Buller und Wesselkock die Fläche 1.0 favorisieren. Dies im Hinblick auf die verkehrlichen Einschätzungen, die seitens der Ortsratsmitglieder genannt wurden.
Ratsmitglied Micke wunderte sich über diese unterschiedlichen Aussagen des Ortsrates.
Die Bürgermeisterin zeigte sich irritiert. Sie bat Herrn Scheckelhoff um die Bestätigung ihrer Aussage. Dieser erläuterte, dass die Darstellung der Bürgermeisterin korrekt sei. Zwar hätten die Ortsratsmitglieder zunächst die Fläche 1.0 favorisiert. Der Flächenzuschnitt der verfügbaren gemeindlichen Fläche in der dreieckigen Form ist nicht ideal. An dieser Stelle wäre eine Kita nur sinnvoll zu errichten, wenn Teile des Nachbargrundstückes zur Verfügung stehen. Grundstücksverhandlungen dauern weitere Zeit.
Am Schluss der
Sitzung wurde vom Ortsrat die Fläche 3.2 favorisiert. Auch die anderen
Standorte 1.0 und 3.1 wurden allerdings nicht ausgeschlossen.
Die Bürgermeisterin
warf die Frage auf, warum man Ortsratssitzungen mache, wenn nachher in
Einzelgesprächen von Nichtanwesenden Beschlüsse gekippt würden.
Ratsmitglied
Hothnaier fragte, warum das „Kirchengrundstück“ aus den Überlegungen
herausgefallen ist. Nach Präsentation der Unterlage „Mögliche Kita Standorte“
wurde deutlich, dass dieser Streifen (Fläche 4.0) seitens Architekturbüro
Ahrens und Pörtner zu schmal für die Ausrichtung des Kindergartens ist. Die
Bürgermeisterin ergänzte, dass der VA diese Fläche bereits ausgeklammert hat.
Ratsmitglied Andrea Puke fragte, wieviel Arbeit die
Überprüfung aller drei Flächen (statt
einer) für das Bauamt bedeuten würde. Bauamtsleiter Scheckelhoff sagte, er
würde sich mit einem Planungsbüro zusammensetzen und dann mit dem Landkreis
Osnabrück als Genehmigungsbehörde Gespräche über die alle Flächen führen. Er
schätzt einen Zeitrahmen von 3-4 Wochen.
Die Bürgermeisterin
erläuterte, die zeitlich wesentlich „breitere“ Komponente ist die europaweite
Ausschreibung, diese ist nur mit externer Unterstützung möglich. Eine
pragmatische Entscheidung wäre, hier zunächst (europaweit) ausschreiben um
einen Planer zugewinnen.
Ratsmitglied Pöhler sagte, der ursprüngliche Wunsch in 8/2022 fertig zu
werden, ist nicht möglich. Er gehe davon aus, dass eine Übergangslösung
notwendig wird. Daher muss keine übereilte Entscheidung herbeigeführt werden.
Er spreche sich daher für den vorliegenden Beschluss (aus dieser neuen Vorlage)
aus, um sich Möglichkeiten offen zu lassen.
Hierzu verwies die Bürgermeisterin darauf, dass der öffentliche Druck
zwar erheblich, aber der akute Bedarf ein wenig relativ ist. Die ca. 15 Kinder,
die aktuell noch keinen Platz haben, werden alle erst nach dem 1. August 1 Jahr
alt.
Ratsmitglied Micke sprach sich für die Beschlussfassung entsprechend der
Vorlage (alle drei Flächen) aus. Die Verwaltung braucht noch Input von Planer
und vom Landkreis.
Ratsmitglied Laumann fragte warum man sich nicht ausschließlich für
EINEN Favoriten (Fläche 3.2) entschieden solle.
Der Ratsvorsitzende Lefken verwies auf die offenen Fragen zum
Artenschutz und zur ungeklärten Länge des Bauleitverfahrens. Wenn ein
Vollverfahren notwendig ist, wäre eine Entscheidung zur Fläche 3.1 am
sinnvollen, auch wenn dies nicht Favorit des Ortsrates wäre.
Die Bürgermeisterin schlug vor, sich aus diesen Gründen auf die Flächen
3.2 und 3.1 zu konzentrieren. Eine Übertragung des Artenschutzgutachtens auf
die Fläche 1.0 ist nicht möglich, also ein unwägbarer Zeitfaktor.
Sie plädierte für eine heutige Entscheidung für eine Fläche, entnahm
aber den mehrheitlichen Äußerungen, dass diese nicht gewünscht sei. Ihr
Vorschlag, dann Ende Juli eine VA- und eine Ratssitzung zur Standortfrage
abzuhalten, fand einhellige Zustimmung.
Abschließend fasste der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle die
Diskussion zusammen und ließ über den vorliegenden Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |
Beschlussvorschlag:
- Für die Flächen 1.0 und 3.2 wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gefasst. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Sollte ein Verfahren nach § 13b
nicht möglich sein, wird hilfsweise für die Flächen 1.0 und 3.2 der
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung
eines Bebauungsplanes gefasst.
- Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.