Beschluss:

 

1. Für die Sanierung der Windmühle ist eine denkmalrechtliche Genehmigung zu beantragen.

 

2. Zur Finanzierung der Sanierungskosten ist ein Förderantrag nach der ZILE Richtlinie (Kulturerbe) zum 31.01.2017 zu stellen

 

3. Über eine mögliche Verschindelung des oberen Teils der Mühle wird in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten.

 


Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann berichtet über ein Gespräch mit Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung und den Denkmalschutzbehörden. In ganz Niedersachsen stehen für Maßnahmen der ZILE Richtlinie - Kulturerbe - in 2017 nur rd. 1,8 Mio EUR zur Verfügung. Die Aussicht auf eine Bewilligung von Fördergeldern ist daher nicht so gut, wie zunächst angenommen Trotzdem wird .zum 31.01. ein Förderantrag für einen Zuschuss in Höhe von ca. 70.000 EUR gestellt.

 

Zudem finden Gespräche mit der Sparkassenstiftung statt, ob von dort eine finanzielle Unterstützung vorstellbar ist.

 

Ratsmitglied Pöhler regt an, die Entscheidung über eine eventuelle Verschindelung der Mühle zunächst zurückzustellen. Neben einer Visualisierung, soll auch ein Kostenvergleich zwischen Putz und Schindeln erstellt werden. Danach soll unter Einbindung des Mühlenvereines eine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden.

 

Ratsmitglied Gottlöber teilt mit, dass auch der Landkreis Osnabrück in 2017 Fördermittel zur Höhe von rd. 100.000 EUR zur Denkmalpflege bereitstellt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

1. Für die Sanierung der Windmühle ist eine denkmalrechtliche Genehmigung zur Verschindelung zu beantragen.

2. Zur Finanzierung der Sanierungskosten ist ein Förderantrag nach der ZILE Richtlinie (Kulturerbe) zum 31.01.2017 zu stellen.