Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf übernimmt nach §121 Nr. 2 NKomVG im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben eine Ausfallbürgschaft für das noch aufzunehmende Darlehen der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH in Höhe von maximal 1.249.200 Euro. Nach Darlehensaufnahme wird eine Avalprovision an die AGG gestellt.  


Ratsvorsitzende Lefken erläuterte, dass durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft für die AGG als 100% Tochter der Gemeinde die Möglichkeit geschaffen wird, Darlehen mit besonders zinsgünstigen Kommunalkonditionen zu beschaffen.

Weiterer Beratungsbedarf bestand nicht. Der Beschlussvorschlag wurde im Anschluss vom Ratsvorsitzenden verlesen und zur Abstimmung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf übernimmt nach §121 Nr. 2 NKomVG im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben eine Ausfallbürgschaft für das noch aufzunehmende Darlehen der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH in Höhe von maximal 1.249.200 Euro. Nach Darlehensaufnahme wird eine Avalprovision an die AGG gestellt.