Die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG wurde durch Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann vorgenommen. Die Inhalte der §§ 40-42 und 60 NKomVG wurden von ihr vollständig verlesen und den Ratsmitgliedern schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Anschließend verpflichtete die Bürgermeisterin nach § 60 NkomVG die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Der Verpflichtungsnachweis wurde von allen anwesenden Ratsmitgliedern unmittelbar unterzeichnet.