Sitzung: 02.11.2021 02/Rat/001/2021
Die
Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG wurde durch Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann
vorgenommen. Die Inhalte der §§ 40-42 und 60 NKomVG wurden von ihr vollständig
verlesen und den Ratsmitgliedern schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Anschließend verpflichtete die Bürgermeisterin nach § 60 NkomVG die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Der Verpflichtungsnachweis wurde von allen anwesenden Ratsmitgliedern unmittelbar unterzeichnet.