Ortsbürgermeister Möllenbeck nahm die Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung der Ortsratsmitglieder vor.

 

Fachdienstleiter Schmalstieg erklärte kurz die maßgeblichen Texte der §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

 

Die Ortsratsmitglieder unterzeichneten anschließend den Verpflichtungsnachweis.