Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Organisation für das Jahr 2022 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 04.10.2021.

Der für das Jahr 2020 bewilligte Zuschuss an die „action 365“ in Höhe von 500,00 € wird in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.


Fachdienstleister Gerding trägt den Sachverhalt vor.

Für die neu im Ausschuss befindlichen Ausschussmitglieder verweist er auf die in der Einladung beigefügten Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Organisationen in der Gemeinde Glandorf.

 

Zum Antrag der „action365“ auf Übertrag des im Jahr 2020 gezahlten Zuschusses in Höhe von 500,00 € trägt Fachdienstleiter Gerding kurz den Sachverhalt vor.

 

Nachdem aus den Reihen der Ausschussmitglieder keine Fragen bestehen, ergeht der Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Organisation für das Jahr 2022 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 04.10.2021.

Der für das Jahr 2020 bewilligte Zuschuss an die „action 365“ in Höhe von 500,00 € wird in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.