Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2020 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 38.518,81 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 41.624,60 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 27.873,22 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -398.913,06 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 


Kämmerei Schmalstieg erläutert den geprüften Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2020

Alle Punkte des Beschlussvorschlages, eingeschlossen die uneingeschränkte Entlastung der Werkleiterin werden in einer Abstimmung einstimmig empfohlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2020 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 38.518,81 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 41.624,60 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 27.873,22 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -398.913,06 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.