Ratsherr Twyhues fragte nach der Reform der Grundsteuer B.

 

Herr Schmalstieg sagte, dass jeder Bürger, der Eigentum besitze vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben muss.

Die Grundlagen für die Steuererhebung der Gemeinde sowie die technischen Verfahren ändern sich für die Verwaltung ebenfalls künftig. Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer bundesweit.

 

Frau Heuvelmann teilte mit, dass bislang 996 Glandorf Gutscheine verkauft wurden.