Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorhandene Fläche zwei Vorschläge zu erarbeiten und diese in der nächsten BPUA am 16 Mai dem Ausschuss und Anliegern vorzustellen

 


Ausschussvorsitzender Ossege berichtet von der Anliegerversammlung vom 14 März. Anlieger waren anfangs sehr ablehnend, später wurde sachlich und vernünftig miteinander diskutiert.

Nach Ansicht der Anlieger hätten die Spielmöglichkeiten schon vor Jahren kommen müssen. Die Spielgeräte sollten nur im begrenzten Rahmen und nicht konzentriert gesetzt werden. Sandspielflächen sollten nicht geplant werden, da in diesem Bereich viele Hunde, Katzen oder Kaninchen ihr Geschäft verrichten. Diesbezüglich sollen am Weg Tütenspender für Hundekot aufgestellt werden. Ein weiteres Anliegen der Anwohner war eine Verkehrsberuhigung in der Färberstraße.

Ausschussmitglied Hothnaier äußert sich positiv zu der Fläche für Spielgeräte Ausschussmitglied Bischof spricht sich eher für das freie Grundstück im Müllerring aus, da die kleinen Kinder im Müllerring sind bzw. geboren werden.

Ausschussmitglied Winterberg war erfreut, dass viele Anlieger am Termin teilgenommen haben.

Die Spielmöglichkeiten sollen laut Konzept auch für Kinder mittleren Alters geschaffen werden. Hier können Spielflächen naturnah geschaffen werden. Winterberg möchte dieses zeitnah öffentlich beraten.

Ratsmitglied Erpenbeck äußert sich positiv zu dem vorgeschlagenen Gebiet. Die Zugänglichkeit ist von verschiedenen Seiten möglich, für die Begleitpersonen der Kinder müssen noch Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Ausschussmitglied Bischof möchte an der Zuwegung zur B475 ein Umlaufgitter zur Verkehrssicherheit und dass zwei bis drei Bereiche Zielgruppen orientiert überplant werden.

Ausschussmitglieder Hothnaier und Winterberg sprechen sich für ein Umlaufgitter im Gehweg zur Färberstraße und einer Verkehrsberuhigung in der Färberstraße aus.

Ausschussmitglied Bischof fragt nach den Parkmöglichkeiten in der Färberstraße.

Bauamtsleiter Scheckelhoff erläutert, dass in einer Zone 30 ohne ausgewiesene Parkflächen überall geparkt werden darf, wo der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.