Kämmerer Schmalstieg referierte über das komplexe Thema des kommunalen Finanzausgleichs zwischen Gemeinde, Landkreis und dem Land Niedersachsen anhand einer Präsentation (Anlage 3).

 

Nach der Erläuterung der Komponenten zum kommunalen Finanzausgleich stellte Herr Schmalstieg u.a. in seinem Vortrag dar, dass die Senkung der Gewerbesteuerumlage (ab 2020) nur vorläufig zu einer Entlastung der Gemeinde beigetragen hat, dies durch Veränderungen weiterer Verrechnungsgrößen jedoch mittelfristig zu einer geringeren Finanzausstattung der Gemeinde führt.

 

Es bleibt festzuhalten: Der zunächst positive Effekt der Senkung der Gewerbesteuerumlage verbleibt im Zeitablauf im Wesentlichen beim Landkreis (durch höhere Kreisumlage aufgrund höherer Zurechnung von Gewerbesteueranteilen).

Durch die höhere Steuerkraftkennzahl werden die Schlüsselzuweisungen vom Land geringer. So „holt“ sich im Zeitverlauf das Land die geringeren Einnahmen aus der zuvor gesenkten Gewerbesteuerumlage „zurück“.

 

 

Anschließend erläuterte Fachdienstleiter Schmalstieg anhand einer weiteren Präsentation (Anlage 4) grundsätzliche Sachverhalte zu Hebesätzen der Realsteuern - Grundsteuer A + B und Gewerbesteuer - mit Beispielen aus den Planzahlen für das Jahr 2022.