Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag zur Erstellung eines Quartierskonzeptes für energetische Stadtsanierungsmaßnahmen zu stellen.

Der Stand der Antragstellung wird in der nächsten BPAU vorgestellt.

 


Ausschussmitglied Winterberg erläutert die Dringlichkeit des Antrages.

Quatierkonzepte für ein energetisches Stadtsanierungsverfahren werden bei Antragstellung bis 31.06.2022 von der KfW mit 75 % gefördert. Das Land Niedersachsen erhöht diese Förderung um 20 % (Förderquote 95%).

Antragstellung ab 01.07.2022 Förderquote 90%. Er regt an, einen Förderantrag zum 30.06.2022 zu stellen.

Bauamtsleiter Scheckelhoff befürwortet den Antrag, er berichtet über eine Vorstellung der Möglichkeiten eines Energetischen Stadtsanierungsverfahrens. Eine Antragsstellung zum 30.06.2022 ist jedoch auf Grund der zur Zeit auszuführenden Projekte voraussichtlich nicht einzuhalten.

Der Ausschussvorsitzende Ossege unterbricht die Sitzung nach einstimmiger Abstimmung, um den Betreiber einer Biogasanlage das Wort zu erteilen.

Er teilt mit, dass er verschiedene Betriebe mit Wärme beliefern wird und noch weitere Kapazitäten frei hat. Vorstellbar wäre ein weiteres Quartier im Ortskern mit Fernwärme zu versorgen.

Heuvelmann regt an, das Projekt nicht zu überstürzen. Sollte eine Antragsstellung nach dem 30.06.2022 erfolgen, wären die Mehrkosten auf Grund der geringeren Förderquote für die Gemeinde verkraftbar.

Die Ausschussmitglieder befürworten die Vorbereitung eines entsprechenden Antrages. In der kommenden BPUA Sitzung soll über den Stand der Antragstellung berichtet werden.