Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH wird unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung des § 10 Abs. 8 und 9 in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.


Die Erörterung des Sachverhaltes erfolgte gemeinsam unter TOP 5. 

 

Der Ausschussvorsitzender aus Bad Laer Eichholz erkundigt sich nach der Formulierung im § 10 Absatz 8, in dem es um das Stimmrecht der entsandten Vertreter/innen geht.

 

Herr Rechtsanwalt Hensel erläutert, dass die jeweiligen max. fünf Vertreter/innen der beteiligten Gemeinden ihre Stimme nur einheitlich abgeben können. Über die Abgabe dieser einheitlichen Stimme entscheiden die fünf Vertreter/innen mit einfacher Mehrheit.

 

Auf die Frage des Glandorfer Ratsherrn Winterberg, wie die Vertretung der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung geregelt ist, verweist Herr Rechtsanwalt Hensel auf den § 10 Absatz 9. Demnach kann sich der/die gesetzliche Vertreter/in einer Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung durch eine geeignete Person vertreten lassen.

 

Vorsitzender Eichholz schlägt darauf hin vor, hier eine Regelung zu treffen, die dem § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG entspricht (Besetzung des Hauptausschusses). Das heißt, dass für jede/n von der Gemeinde entsandte/n Vertreter/in ein/e persönliche/r Stellvertreter/in benannt wird.

 

In der Folge wird in kurzen Wortbeiträgen verschiedener Ratsmitglieder darüber beraten, ob Dritte, die keine Ratsmitglieder sind, als stimmberechtigte Vertreter/innen an der Gesellschafterversammlung teilnehmen dürfen.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Konsens darüber, dass § 10 Absätze 8 und 9 dahingehend anzupassen sind, dass

 

-              die beteiligten Gemeinden nur Ratsmitglieder in die Gesellschafterversammlung entsenden können,

-              eine Vertretungsregelung formuliert wird, die sinngemäß den Regelungen des § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG entspricht.

 

 

Herr Rechtsanwalt Hensel wird kurzfristig einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreiten, der zu den Sitzungen der beiden Verwaltungsausschüsse vorliegen soll

 

 


Abstimmungsergebnis:


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.