Sitzung: 20.06.2022 02/FWFA/006/2022
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/127/2022
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH wird unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung des § 10 Abs. 8 und 9 in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Erörterung des Sachverhaltes erfolgte gemeinsam unter TOP 5.
Der
Ausschussvorsitzender aus Bad Laer Eichholz erkundigt sich nach der
Formulierung im § 10 Absatz 8, in dem es um das Stimmrecht der entsandten
Vertreter/innen geht.
Herr
Rechtsanwalt Hensel erläutert, dass die jeweiligen max. fünf Vertreter/innen
der beteiligten Gemeinden ihre Stimme nur einheitlich abgeben können. Über die
Abgabe dieser einheitlichen Stimme entscheiden die fünf Vertreter/innen mit
einfacher Mehrheit.
Auf
die Frage des Glandorfer Ratsherrn Winterberg, wie die Vertretung der
Mitglieder in der Gesellschafterversammlung geregelt ist, verweist Herr
Rechtsanwalt Hensel auf den § 10 Absatz 9. Demnach kann sich der/die
gesetzliche Vertreter/in einer Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung
durch eine geeignete Person vertreten lassen.
Vorsitzender
Eichholz schlägt darauf hin vor, hier eine Regelung zu treffen, die dem § 75
Abs. 1 Satz 3 NKomVG entspricht (Besetzung des Hauptausschusses). Das heißt,
dass für jede/n von der Gemeinde entsandte/n Vertreter/in ein/e persönliche/r
Stellvertreter/in benannt wird.
In
der Folge wird in kurzen Wortbeiträgen verschiedener Ratsmitglieder darüber
beraten, ob Dritte, die keine Ratsmitglieder sind, als stimmberechtigte
Vertreter/innen an der Gesellschafterversammlung teilnehmen dürfen.
Nach
kurzer Diskussion besteht Konsens darüber, dass § 10 Absätze 8 und 9
dahingehend anzupassen sind, dass
- die beteiligten Gemeinden nur
Ratsmitglieder in die Gesellschafterversammlung entsenden können,
- eine Vertretungsregelung
formuliert wird, die sinngemäß den Regelungen des § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
entspricht.
Herr
Rechtsanwalt Hensel wird kurzfristig einen entsprechenden
Formulierungsvorschlag unterbreiten, der zu den Sitzungen der beiden
Verwaltungsausschüsse vorliegen soll
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.