Beschluss: Abstimmungsergebnis abgelehnt mit x-Stimmen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 10, Enthaltung: 0

Antrag der SPD-Grüne-Gruppe:  

„Wir beantragen, dass die Gemeinde Glandorf die Klage gegen den Landkreis Osnabrück aufgrund der Genehmigung von Windkraftanlagen an der Bever zurückzieht.“  


TOP 15 wurde vorgezogen und nach TOP 9.2 beraten – siehe TOP 4 Feststellung der Tagesordnung.

 

Ratsvorsitzender Bäumer erteilte dem Vorsitzenden der SPD-Grüne-Gruppe Willi Micke, als Antragsteller das Wort.

 

Gruppenvorsitzender Micke erläutert Antrag der SPD-Grüne-Gruppe sehr ausführlich. Dabei schlug er den Bogen über eine weltpolitische Darstellung der Klimaprobleme, den CO-2 Ausstoß, den direkten und indirekten Auswirkungen auf das Klima bis hin zur lokalen Situation der Gemeinde Glandorf. Bedingt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine bekomme die regionale Energieversorgung einen neuen politischen Stellenwert. Die Klimaziele können nur erreicht werden, wenn auch lokal energiepolitisch richtig gehandelt wird. In diesem Fall durch die schnellstmögliche Realisierung von Windrädern.

Mit Blick auf den besonders zu berücksichtigendem Naturschutz an der Bever ging Willi Micke auf ein aktuelles EU-Forschungsprojektes (LIFE EUROKITE-Projekt) ein, welches widerlege, dass z.B. Rotmilane durch den Ausbau von Windkraftanlagen dauerhaft gefährdet sind. Er schloss seine Begründung mit einem Appell an die Ratsmitglieder, dem Antrag zuzustimmen.

 

Anschließend erteilte Ratsvorsitzender nahezu allen Ratsmitgliedern nacheinander das Wort.

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Winterberg, erklärte zunächst die Auffassung der CDU-Fraktion, nach der jedes Ratsmitglied nach seinem persönlichen besten Wissen und Gewissen entscheiden soll. Im Namen der Fraktion plädiere er für eine offene Abstimmung.

 

Ratsmitglied Twyhues erklärte zunächst, dass ihm egal sei, ob geheim oder öffentlich abgestimmt wird. Grundsätzlich sei er pro Windkraft, trotz aller globalen Sachverhalte sind für ihn jedoch auch kommunale Belange zu berücksichtigen. Es gehe nicht nur um den Standort an der Bever. Das „Repowering“ von bestehenden  Anlagen in Glandorf wird künftig ein Thema sein. Die Kritik von vielen Gegnern und Befürwortern hält er vorwiegend für Angstmacherei. 

 

Ratsmitglied Erpenbeck sagte, wichtigster Punkt bei dieser Diskussion ist, an die Kinder denken. Jede Möglichkeit ist zu nutzen, die Erderwärmung zu verringern. Sie ist dafür, die Klage zurückziehen.

 

Ratsmitglied Ossege führte aus, dass Dr. Unland im Dezember ausführlich das „Für und Wider“ zur Klage erklärt habe. Die Gefährdung des Rotmilans wird mittlerweile anders beurteilt. Dann kommt der Krieg dazu. Hier ist die Gemeinde selbst dabei, ob Genehmigungsverfahren verlängert oder verkürzt wird. Er hat mit vielen Menschen gesprochen. Überwiegend sprachen diese sich für Windräder aus. Auch wenn die Vogelwelt zunächst leidet, wird sie später wiedergekommen.

 

Ratsmitglied Winterberg erklärte, dass er nun für sich persönlich spreche. Er verweist auf die rechtliche Situation, weshalb er für die Aufrechterhaltung der Klage stimmen wird. Es gibt nur wenig Naturschutz-Bereiche in Glandorf. In Sudendorf gab und gibt es ein großes Engagement. Eine richterliche Klärung soll herbeigeführt werden.

 

Für Ratsmitglied Gottlöber sind die wesentlichen Argumente ausgetauscht. Auch er befürwortet eine richterliche Klärung. Er persönlich sei bei dem Standort in Sudendorf hin- und hergerissen. Weiter zitiert er aus dem Artikel über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Alfons Heuger in den Glandorfer Mitteilungen diesen: „Kaputtmachen geht nur einmal. Wieder Herrichten nicht möglich.“ Er glaubt, dass der Bauherr an dem Standort auch unsicher ist, sonst hätte er schon angefangen zu bauen.

 

Ratsmitglied Jochmann erklärt, dass es für ihn eine schwere Entscheidung sei. Er erinnert an die Verantwortung für Kinder und Enkel. Gas und Atomkraft kann man nicht als „grüne“ Energie bezeichnen und Solarenergie ist nicht ausreichend. Trotz aller Bedenken werde er für die Rücknahme der Klage stimmen.

 

Ratsmitglied Lefken führte aus, dass seiner Meinung nach das Thema mit einer Grundsatzdiskussion pro/contra Windenergie viel zu hoch aufgehängt ist. Es geht hier nur um eine konkrete Baugenehmigung, gegen die Gemeinderat und Verwaltung rechtliche Bedenken haben. Deshalb wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Gemeinde klagt, da nach ihrer Auffassung der Landkreis den Artenschutz nicht ausreichend abgearbeitet hat. Zur Klärung der Rechtslage ist es wichtig, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann stimmt Ratsherrn Lefken ausdrücklich zu. Es geht bei der Klage gegen den Landkreis um die grundsätzliche Klärung, ob der Landkreis den Artenschutz korrekt abarbeite, nicht um globale Themen. Dr. Unland hatte erklärt, dass der Landkreis den gesetzlichen Rahmen zum Artenschutz mit dem so genannten Schneider-Modell und seinen Kontingenten und Betonung der Wirtschaftlichkeit „auf den Kopf stellt“. Wenn diese Frage einmal abschließend juristisch geklärt sei, könnte dies zukünftige Genehmigungsverfahren auch beschleunigen.

 

Ratsmitglied Hothnaier sagte, der Bau von Windrädern aus Denkmalschutzgründen wurde abgelehnt, im Naturschutzgebiet sollen welche entstehen. Das passt nicht zusammen und deshalb wird der Antrag nicht  von ihm unterstützt.

 

Nach Ratsmitglied Auf der Landwehr hat sich der Rat im Dezember eine Meinung gebildet. Diese hat sich für ihn nicht verändert. Das Juwel in Sudendorf sollte nicht zerstört werden.

 

Ratsmitglied Jankrift schloss sich dem an. Er werde gegen den Antrag stimmen.

 

Ratsvorsitzender Bäumer schloss die Diskussion ab. Auch seine Haltung hat sich gegenüber Dezember nicht geändert. Das Thema wurde moralisch überhöht. Eine naturschutzfachlich wertvolle Fläche zu bebauen, um Natur auf der Welt zu retten, macht keinen Sinn. Ggf. müssten andere Entscheidungen getroffen werden, z.B. weitere Energieeinsparungen im Hallenbad oder bei der Straßenbeleuchtung. Bei der Klage der Gemeinde gehe es ausschließlich darum, ob die Naturschutzbelange seitens des Landkreises ordnungsgemäß abgearbeitet wurden. Die gerichtliche Klärung des Sachverhalts ist richtig.

 

Anschließend ließ der Ratsvorsitzende über den Antrag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag: