Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2021 von EUR 12.782,40 im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 14.178,58 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 13.851,99 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von -384.161,64 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 


Ausschussvorsitzender Pabst berichtet über die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschusses. 


Abstimmungsergebnis: 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2021 von EUR 12.782,40 im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 14.178,58 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 13.851,99 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von -384.161,64 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.