Sitzung: 15.12.2022 02/Rat/008/2022
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02/193/2022
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
|
2023 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,44 Euro/m³ |
|
1,36 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
|
3,24 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
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33,44 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.
Ausschussvorsitzender Pabst berichtet über die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
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2023 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,44 Euro/m³ |
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1,36 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
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3,24 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
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33,44 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.