Nachtrag: 02.02.2017
Sitzung: 16.02.2017 OR gemei/001/2017
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde
von Kämmerer Schmalstieg anhand der in der Anlage
beigefügten Folien ausführlich erläutert.
Die Datenbasis der Präsentation entsprach dem Stand des Verwaltungsentwurfs
vom 30.12.2016. Dieser Stand wird durch die Ergebnisse der zwischenzeitlich
stattgefundenen Beratungen vom Sozialausschuss, vom Schulausschuss sowie vom
Bau- und Planungsausschuss modifiziert werden.
Weitere Änderungen seitens der Verwaltung sowie weitere Anträge, die im
Finanz- und Feuerwehrausschuss am 21.02.2017 beraten werden, haben Auswirkungen
auf das Ergebnis des Haushaltsplanentwurf 2017. Eine entsprechende
zusammenfassende Änderungsliste für die kommenden Beratungen wird derzeit von
Herrn Schmalstieg für den Finanzausschuss ausgearbeitet.
Im Folgenden wird der Haushalt VA am 01.03.17 und Rat am 07.03.2017 beraten
und beschlossen werden. Die Änderungsliste wird mit den folgenden
Beschlussfassungen angepasst werden.
Auf verschiedene Detailfragen der Anwesenden zu den Punkten der
Präsentation wurde ausführlich von Herrn Schmalstieg eingegangen.
Nach Abschluss der Präsentation thematisierte der der Ortsbürgermeister von Schwege, Josef Hesse den Antrag der CDU Ortsbürgermeister und des CDU Ortsvorstehers vom 31.01.2017. Josef Hesse stellte ausführlich den Zweck des gestellten Antrages vor. Die Budgethöhe soll sich lt. Antrag nach der Einwohnerzahl mit einer Bemessungshöhe von 2 Euro pro Einwohner richten. Für die jeweiligen Ortsteile solle jeweils ein Produkt eingerichtet werden.
Josef Hesse hob hervor, dass es bei den Anträgen insbesondere darum gehe, über ein überschaubares Budget frei verfügen zu können, ohne im Einzelnen Anträge bei der Verwaltung stellen zu müssen.
Dies wurde von den Ortsbürgermeistern Michael Möllenbeck, Ortsbürgermeister Averfehrden, und Rudolf Ziegert, Ortsbürgermeister Sudendorf, bekräftigt. Beide betonten, dass es ihnen um eine begrenzte Wahlfreiheit beim Einsatz der Mittel für die Tätigkeit in dem jeweiligen Ortsteil ankomme.
Der Ortsvorsteher von Schierloh, Reinhold Hothnaier wies auf den Antrag der UWG Fraktion in gleicher Angelegenheit hin. Inhaltlich vertritt die UWG eine sehr ähnliche Auffassung, die Budgetbemessung wird mit 1 Euro pro Einwohner beantragt. (Dies würde z.B. für den Ortsteil Schierloh ca. 300 Euro bedeuten.)
Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann stellte fest, dass nach § 92 Abs. 2 des
NKomVG einzelne Budgets auf Antrag für Ortsräte möglich sind. Sie stellte fest,
dass offenbar ein prinzipieller Konsens zur Einrichtung solcher Budgets da sei.
Inhaltlich verwies sie auf die folgenden Beratungen im kommenden Finanz- und
Feuerwehrausschuss.