- Sicherstellung der Kinderbetreuung in Glandorf ab dem 01.08.2023

Bürgermeister Dimek erklärt, dass bereits im vergangenen Jahr mehrfach, zuletzt in der Sozialausschusssitzung am 12.12.2022, durch die Verwaltung deutlich gemacht wurde, dass intensiv daran gearbeitet wird allen Kindern im Bereich von 1 bis 6 Jahren zum 01.08.2023 ein Betreuungsangebot unterbreiten zu wollen. In der Sozialausschusssitzung selbst wurde von anwesenden Bürgerinnen die Frage gestellt, ob nicht bereits über Maßnahmen/Punkte zur Umsetzung des Projekts berichtet werden könne. Der Bürgermeister habe Transparenz in dieser Sache versprochen.

In der Sitzung wurde der Hinweis gegeben, dass vor einer öffentlichen Mitteilung der Planungen zunächst noch mit den betroffenen Personen zu sprechen sei. Diese Gespräche haben inzwischen stattgefunden, sind derzeit aber noch nicht endgültig abgeschlossen.

Für die Umsetzung des Ziels, die Kinderbetreuung in Glandorf zum Sommer sicherzustellen, hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung einen Beschluss gefasst, der verschiedene Arbeitsschritte beinhaltet. Es handelt sich dabei um:

 

1.       Reaktivierung Großtagespflege Schwege zum 01.02.23 = 10 Plätze U3 (läuft bereits), Tag der offenen Tür am vergangenen Wochenende

2.       Kurzfristige Renovierung/Sanierung von Räumlichkeiten im Jugendzentrum „Halvi“, um diese für die Kinderbetreuung zu nutzen und einen Umzug der Großtagespflege „Use Lütten“ zu ermöglichen

3.       Herrichtung der Räumlichkeiten im alten „Christophorus Kindergarten“ zur Sicherstellung einer befristeten Zwischenlösung, d.h. Einzug einer Krippengruppe und einer altersübergreifenden Gruppe zum 01.08.2023

4.       Verhandlungen mit einem Träger führen zwecks befristeter Übernahme der Trägerschaft in der Einrichtung

5.       Mögl. Aufstockung des „neuen Christophorus Kindergarten“ um 3 Gruppen zum 01.08.24 oder früher

6.       Neubau der Kita-Schwege zum 01.08.24 (realistisch wohl Ende 2024)

 

- Karnevalsumzug am Rosenmontag in Glandorf

In diesem Jahr wird es am Rosenmontag wieder einen Karnevalsumzug in Glandorf geben. Nachdem Paul Harwerth, der diese Aufgabe über 10 Jahre verantwortungsvoll ausgeführt hat, im vergangenen Herbst erklärt hatte, die Organisation in diesem Jahr abzugeben, haben sich Martin Auf der Landwehr und die Gemeinde bereit erklärt, den Umzug durchzuführen. Vorgesehen ist am Rosenmontag zunächst die Rathauserstürmung um 14.33 Uhr. Im Anschluss daran soll der Umzug um 15.11 Uhr am ZOB starten. Der Umzug endet dann in der Prozessionsstraße, wo die Gelegenheit zum Feiern besteht. Ob an dem Rosenmontag als Veranstaltungstag festgehalten wird oder zukünftig doch ein anderer Termin genommen werden soll, wird nach Durchführung der diesjährigen Veranstaltung mit den Beteiligten besprochen.

 

- Lenkungsgruppe LEADER hat sich konstituiert

Förderprojekte können jetzt benannt werden. Der Antragstichtag ist der 17.03.2023. Vorsitzender der Lenkungsgruppe ist Bürgermeister Eugen Görlitz von der Stadt Dissen. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Stadt Dissen auch die Geschäftsstelle ist.

 

- Querungshilfe Schierloh

Durch die Querungshilfe soll die Möglichkeit eines sicheren Wechsels der Fußgänger und der Radfahrer aus dem Ortsteil Schierloh auf den nördlich der Landesstraße 94 verlaufenden Radweg gegeben werden. Mitteilung von der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Osnabrück, liegt vor. Vorschlag zur Kostenteilung:  Gemeinde trägt die Kosten für die Planung und ggf. den Grunderwerb/das Land die Baukosten. Verantwortlich insgesamt ist die Gemeinde für Planung und Bau.

 

- Weiterführung der Sanierungsarbeiten der B 51

 

Das NLSTBV hat mitgeteilt, dass ab Anfang April Weiterführende Sanierungsmaßnahmen an der B 51 stattfinden. Hierbei handelt es sich das letzte Teilstück der B51, ab der Zufahrt Feuerwehr bis zum fertiggestellten Bereich der B51 (im letzten Jahr), ca. 200m nördlich vom Einmündungsbereich „Am Schützenplatz“. Dieser Bereich wird komplett „grundsaniert“ und muss daher auch unter Vollsperrung der B51 durchgeführt werden. Es sind zwei Bauphasen geplant. Die Bauausführung soll nach Ostern von ca. 11.04. bis max. 03.06.2023 erfolgen.

 

Verwaltungsmitarbeiter Scheckelhoff erklärt die beiden Bauabschnitte der Umbaumaßnahme B51 mit den beiden Varianten der Umleitungs-empfehlung über Bad Laer. Ratsmitglied Jochmann empfiehlt, in der Bauzeit ein LKW-Verbot über die Nordstraße zu prüfen

 

Ratsfrau Wordtmann wünscht sich eine Querungshilfe an dieser Stelle.

 

Auf den Hinweis, ob nicht die Anlegung der Querungshilfe Gegenstand der Baumaßnahme sein könne, macht Bürgermeister Dimek hierzu keine allzu große Hoffnung, da der Zeitraum aus seiner Sicht zu kurz ist.

 

 

Ratsmitglied Hothnaier schlägt vor, sich vor Ort treffen und das Ingenieurbüro und Straßenbauamt mit ins Boot nehmen.

 

Ratsmitglied Gottlöber betont, dass es einfach keine hundertprozentige Lösung gebe und die Politik sich jahrelang die Zähne an diesem Thema ausgebissen habe.

 

Ratsmitglied Micke erklärt, dass seine Gruppe den Antrag auf Anlegung einer Querungshilfe gestellt habe, um einen Lösungsvorschlag erarbeiten zu lassen, wie man auf die andere Straßenseite zum Schützenplatz zu kommen kann. Die Verkehrsplaner sollen sich Gedanken machen, wie eine Querung mit dem Rad möglich ist.

 

Ratsmitglied Jochmann meint dazu, dass sich der Fahrradverkehr in den letzten zwei Jahren massiv verändert hat. Seiner Ansicht sollten man schnell handeln, bevor etwas passiert, da sich die Gefahrenlage deutlich geändert hat.

 

Bürgermeister Dimek schlägt vor, diesen Punkt in die nächste Verkehrsschau zu nehmen.

 

- Scopingtermin Neubau einer Höchstspannungsleitung von Gersteinwerk nach Westercappeln

 

Zwischen den beiden Umspannanlagen Westerkappeln und Gersteinwerk (Werne a. d. Lippe) plant die Übertragungsnetzbetreiberin AMPRION den Neubau einer rund 80 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Ziel ist es, die Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens und damit die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Trasse dient auch dem Abtransport von Strom aus Offshore Windenergieanlagen in die Verbrauchszentren. Das Neubauvorhaben ist im Juli 2022 vom Gesetzgeber in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgenommen worden und dort als Vorhaben Nummer 89 verankert. Die Gesetzeslage sieht vor, dass Amprion diese Höchstspannungsleitung als Freileitung realisiert. Der größte Teil der Trasse wird in NRW liegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass einige Kommunen im Landkreis Osnabrück an der Grenze zum Kreis Steinfurt betroffen sein könnten. So sind im gesamten Betrachtungsraum (ca. 15 km parallel der Idealtrasse) auch mögliche Leitungsführungen über Glandorfer Gebiet denkbar. Das Projekt wurde nun mit den frühzeitigen Informationen der Öffentlichkeit und der Behörden begonnen. Es werden nun sämtliche Daten zur finalen Festlegung der Raumwiderstände im Vorhalteraum gesammelt. Das Raumordnungsverfahren soll 2024 begonnen werden. Das sich anschließende Planfeststellungsverfahren soll 2026 beginnen. Die Bauphase soll 2029 beginnen. Die vollständige Inbetriebnahme ist für 2033 vorgesehen. Unterlagen sind im Internet auf der Homepage von AMPRION einzusehen.

 

 

- Verbleib der Sparkassenfiliale vor Ort

 

Vom Vorstand der Sparkasse Osnabrück wurde gegenüber der Verwaltung die Aussage getätigt, dass die Sparkasse in Glandorf nicht nur Kontoauszug-drucker/Geldautomat belassen wolle sondern auch der Service mit zwei Öffnungstagen bleibt. In der Bevölkerung sei nicht bekannt, dass Termine nach Vereinbarung oder auch Hausbesuche möglich seien. Bürgermeister Dimek habe empfohlen, die Info in die Öffentlichkeit zu verbessern.