Für die Genehmigung der Niederschrift wurde ein Korrekturantrag gestellt. Im Protokoll ist unter Punkt 7 der Satz: „Die Schmutzwassergebühr konnte aufgrund eines guten Vorjahresergebnisses um 2 Cent von 2,56 Euro auf 2,52 Euro gesenkt werden.“ enthalten. Der Schreibfehler wurde geändert in: „Die Schmutzwassergebühr konnte aufgrund eines guten Vorjahresergebnisses um 4 Cent von 2,56 Euro auf 2,52 Euro gesenkt werden.“

Mit dieser Korrektur wurde die Niederschrift Nr. 1 vom 23.11.2016 einstimmig genehmigt.