Sachverhalt:

 

Mit Vorvereinbarung vom 22.12.2020 haben die Gemeinden Glandorf und Bad Laer die Absicht erklärt, künftig ihr Schmutzwasser gemeinsam in er Kläranlage der „Abwasserentsorgung Glandorf GmbH“ (AGG, Eigenbetrieb der Gemeinde Glandorf) reinigen zu lassen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass die Gemeinde Bad Laer mit einem noch zu erwerbenden Geschäftsanteil von 50 % in die AGG eintritt.

 

Neben dem Erwerb der Geschäftsanteile und dem Beitritt der Gemeinde Bad Laer in die AGG sind in dem Anteilskaufvertrag umfassende Garantien und Regelungen zu Umweltrisiken enthalten.

 

 

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf, der bereits im Vorfeld in einer Sitzung des verfahrensbegleitenden Arbeitskreises, bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen beider Gemeinden, vorgestellt und besprochen wurde.

 

Zur näheren Erörterung sowie für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Hensel (Sozietät Wolter-Hoppenberg) und Herr Wolff (K+W Wirtschaftsberatung GmbH) während des gemeinsamen Sitzungsteiles der beiden gemeindlichen Finanzausschusses zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Anteilskaufvertrag zum Erwerb von 50% des Geschäftsanteils vom Stammkapital der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH (375.000 EUR Geschäftsanteil von 750.000 EUR Stammkapital) durch die Gemeinde Bad Laer, mit dem Ziel einer gemeinsamen Abwasserreinigung in der Kläranlage Glandorf wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Der Erwerb des Geschäftsanteiles ist mit einem Beitritt der Gemeinde Bad Laer in die Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verbunden.