Betreff
Gemeinsame Kläranlage Glandorf/Bad Laer; Abschluss eines Betriebsführungsvertrages - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/128/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der bisher bestehende Betriebsführungsvertrag zwischen der Gemeinde Bad Laer und der Schumacher Kläranlagen GmbH zum Betrieb der Kläranlage Bad Laer endet am 06.06.2023.

 

Bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Kläranlage Glandorf-Bad Laer wird noch ein gewisser, derzeit nicht genau definierbarer Zeitraum vergehen, so dass zum Betrieb der Kläranlage Bad Laer eine Interimslösung erforderlich wird.

 

Die Gemeinde Bad Laer tritt künftig als 50%ige Gesellschafterin der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH (AGG) bei, um die gemeinsam Kläranlage in Glandorf gemeinsam planen, errichten, finanzieren und betreiben zu können.

 

Aus Sicht der Vertragsparteien ist es sinnvoll, die technische Betriebsführung für den zuvor beschriebenen Interimsbetrieb der Kläranlage Bad Laer der „neuen“ AGG zu übertragen, um zum Ende der Laufzeit flexible Möglichkeiten zur Beendigung des Betriebsführungsvertrages zu haben. Die kaufmännische Betriebsführung verbleibt hingegen im Eigenbetrieb „Wasserwirtschaft“ der Gemeinde Bad Laer.

 

Zur näheren Erörterung sowie für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Hensel (Sozietät Wolter-Hoppenberg) und Herr Wolff (K+W Wirtschaftsberatung GmbH) während des gemeinsamen Sitzungsteiles der beiden gemeindlichen Finanzausschusses zur Verfügung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsführungsvertrag (technische Betriebsführung der Kläranlage Bad Laer für den Interimszeitraum bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Kläranlage in Glandorf) zwischen dem Eigenbetrieb Wasserwirtschaft der Gemeinde Bad Laer und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH (in der neuen Gesellschaftsform, gemeinsam mit der Gemeinde Bad Laer) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.