Betreff
Abschluss 1. Änderungsvereinbarung zur öff.-rechtl. Vereinbarung über die Wahrnehmung d. Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021 zwischen Landkreis OS und Gemeinde Glandorf – B+B
Vorlage
02/181/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Um im Bereich der Kinderbetreuung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen eine optimale Aufgaben- und gerechte Kosten-verteilung zu erreichen, wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege geschlossen.

 

Die gem. § 8 der örtlichen Vereinbarung neu eingerichtete Kita-Kommission erhielt den Auftrag, bis zum 31.10.2022 einvernehmliche Abrechnungsmaßstäbe betreffend die Notwendigkeit der Netto-Ist-Kosten (§ 7 Abs. 3 örV) vorzulegen. Dabei wurde deutlich, dass die Betreuungskosten in den Kommunen voneinander abweichen. Auf Basis erster Analysen zu den Gründen dieser Abweichungen wurde erkennbar, dass

viele verschiedenen Faktoren zu den Unterschieden beitragen und ferner

einige dieser Faktoren, wie die Altersstruktur der Mitarbeitenden oder

Grundstückskosten, nicht bzw. nur bedingt steuerbar sind.

 

Insbesondere die heterogene Vertragsgestaltung hat eine Vergleichbarkeit der

Kinderbetreuungskosten im Landkreis Osnabrück erschwert und die Überprüfbarkeit einzelner Positionen behindert. Um eine transparente Kostenstruktur herzustellen, wird von der Kita-Kommission empfohlen, zukünftig eine einheitliche Vertragsform anzuwenden. Basis dieser zukünftig zu Grunde zu legenden Vertragsform soll der beigefügte Mustervertrag nebst Anlage sein.

 

Die Kita-Kommission empfiehlt, die erarbeitete 1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021 allen zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Bürgermeisterkonferenz ist in der letzten Sitzung dieser Empfehlung gefolgt. Vor diesem Hintergrund wird von der Verwaltung die 1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beratung in den politischen Gremien und zur Beschlussfassung in der Dezembersitzung des Rates vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Änderungsvereinbarung zur öffentlichen-rechtl. Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021 zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf auf Basis des durch die Kita-Kommission erarbeiteten Mustervertrages wird abgeschlossen.