Sachverhalt:
In Bezug auf die Hinweismail seitens der Verwaltung, dass
die Einreichung des Antrages noch erfolgen muss, haben sich die Malteser
Glandorf in ihrer Antwort vom 05.09.2022 herzlich für die Erinnerung bedankt.
Mit anliegendem Antrag vom 27.10.2022 beantragen die Malteser Glandorf
für 2023 einen Zuschuss zu den Kosten des First-Responder-Dienstes. Grundlage
hierfür bilden die Ausgaben des Zeitraumes vom 01.10.2021 bis 30.09.2022. Die
Kostenaufstellung war dem Antrag beigefügt.
Gemäß Ratsbeschlüsse vom 03.07.2012 und 13.03.2019 können Zuschüsse zu
folgenden Positionen gewährt werden:
1. Für die Abrechnung
der Kosten für Rettungsmittel, Schutzausrüstung des First-Responder-Personals,
Verbrauchs-/Verbandsmittel, Notfallmedikamente, Wartungs-/Reparaturkosten für
das Einsatzfahrzeug sowie Benzinkosten, die von keiner anderen Seite übernommen
werden, stellt die Gemeinde eine Summe von jährlich bis zu 2.500,00 € zur
Verfügung. Diese Kosten werden durch Einreichen der Rechnungen bei der Gemeinde
im Nachhinein erstattet.
2. In den
Förderrichtlinien der Organisationen wird der First-Responder-Dienst besonders
unterstützt, in dem die Anschaffung von Rettungs-/ medizinischen Gerätschaften
und von Fahrzeugen (gebunden für den First-Responder-Zweck) mit bis zu 20 %
unterstützt wird.
3. Um die optimale
medizinische Sicherheit der Glandorfer Bevölkerung weiterhin aufrecht zu
erhalten, unterstützt die Gemeinde die Aus- und Weiterbildung des Personals des
First-Responders durch Zuschüsse von 50 % der Kosten, maximal aber 500,00 € im
Jahr.
Alle Positionen der Kostenaufstellung belaufen sich auf insgesamt
2.003,04 €.
Gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2012 unterliegen alle Positionen Punkt 1 des Ratsbeschlusses, so dass diesbezüglich der Betrag von insgesamt 2.003,04 € bezuschusst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Malteser Hilfsdienst erhält aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung für 2022 für die Unterstützung des First-Responder-Dienstes in 2023 einen Zuschuss in Höhe von 2.003,04 €.