Betreff
Geprüfter Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2021 und Entlastung der Werkleiterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/191/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde unter TOP 6 in der Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses vom 22.11.2022 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH (KMP) vorgestellt. Das Jahresergebnis schließt mit einem Gesamt-Jahresfehlbetrag von -343.348,67 EUR ab.

 

Die Sitzungsvorlage mit der Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind als Anlage der Vorlage 02/190/2022 im Ratsinfo hinterlegt. Die Präsentation der KMP wird nach der Sitzung Anlage zum Protokoll der Sitzung vom 22.11.2022.

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP erstellte, vollständige und elektronisch signierte Bericht zum Jahresabschluss 2021 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 1).

Nach Datum des Werksausschusses wird ebenfalls ein gebundenes Exemplar des Prüfungsberichts im Rathaus einzusehen sein.

 

Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 07.11.2022 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:

 

„An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf

 

Prüfungsurteile

 

Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 202 und

 

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

 

Der ergänzende Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück erfolgt noch und liegt voraussichtlich zur Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses (als ergänzende Anlage 2 zu dieser Vorlage) vor.

 

Text des Feststellungsvermerks:

 

Nach § 35 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes

 

·         den Jahresbericht 2021 und den Lagebericht festzustellen,

·         über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2020 sowie

·         über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung der Jahresverluste der jeweiligen Betriebszweige

 

zu beschließen.

 

 

Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 36 EigBetrVO bekannt zu machen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2021 von EUR 12.782,40 im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 14.178,58 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 13.851,99 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von -384.161,64 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.