Sachverhalt:
Hintergrund:
Erstmals wurde für
das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH
aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der
von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und
Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat
der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauenden Kalkulationen der Jahre bis
2022 wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.
Kalkulation 2023
Auf Basis der oben
beschriebenen Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2023 die
Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W
aktualisiert.
Als Basis wurden
die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der
nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2021 der Gemeindewerke Glandorf und der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.
Bei der Kalkulation
berücksichtigt wurden u.a. der bereits baulich abgeschlossene 1. Bauabschnitt
des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die derzeit in Ausführung
befindliche 2. Bauabschnitt für 2023 berücksichtigt.
Im Bereich der
Netze wurden die Anlagenzugänge bis 2021 und 2022 insbesondere im
Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken
(Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und
Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.
Die
Preissteigerungen beim Bezug von Frischwasser für die Gemeindewerke Glandorf
2022 von 0,75 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 0,81 €/m³ (nach vorhergehender Steigerung 0,07 €/m³ im Jahr 20021) aufgrund
gestiegener Kosten des Wasserbeschaffungsverbandes werden in diesem Jahr
teilweise an den Verbraucher weitergebgeben. Dies konnte im Vorjahr durch
Berücksichtigung von Vorjahresüberschüssen noch vollständig vermieden werden. .
Im Rahmen des
Finanz- und Feuerwehrausschusses am 22.11.2022 wird die aktualisierte
Neukalkulation für das Jahr 2023 vorgestellt.
Da inhaltlich
unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte
Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des
Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH
vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten
Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten,
sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der
Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:
Die Kosten der
Abwasserreinigung werden in 2023 erheblich durch die derzeit zu beobachtenden
allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Energie- und Personalbereich
beeinflusst. Weiterhin zu berücksichtigen ist der in 2022 durchgeführte zweite
Bauabschnitt (Maschinentechnik) der Kläranlage, der im kommenden Jahr erstmals
mit den vollen Abschreibungen in die Berechnung eingeht. Die für 2023 geplante
Umsetzung des dritten Bauabschnittes (Nachklärbecken) wurde ebenfalls mit einer
anteiligen Jahresabschreibung in die Kalkulation aufgenommen.
In Summe errechnet
sich für das Jahr 2023 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in
Höhe von 561.513 € (netto) bzw. 668.201 € (brutto). Im Vergleich zur
Vorkalkulation 2022 fällt der Kostenerstattungsbedarf um ca.131 T€ (brutto)
höher aus. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den dargestellten
Kosten auch die Entsorgung der Klärschlämme (ca. 70 T€ brutto) bereits
enthalten ist. In den vergangenen Kalkulationen waren diese Kosten nicht
Bestandteil des Entsorgungsentgeltes und wurden direkt aus dem Haushalt der
Gemeindewerke gezahlt. Der verbleibende Mehraufwand (ca. 61 T€ brutto) ist in
erster Linie auf Steigerungen im Personal- und Energiebereich sowie die
allgemeine Kostenentwicklung zurückzuführen.
Schmutzwasserbeseitigung:
Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von
916.288 € übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2022 (825.241 €) um ca. 91
T€. Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den erhöhten
Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Weitere, inflationsbedingt
höheren Kostenansätze im Personal-, Energie- und Verwaltungsbereich tragen
ebenso zu der Kostenentwicklung bei. Bedingt durch die geplanten Investitionen
steigen auch die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen leicht an.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit
einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein
Zinsaufwand in Höhe von 37.694 €.
Im Ergebnis
errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 906.691 €. Unter Berücksichtigung
einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der
kostendeckende Gebührensatz 4,12 €/ m³.
In den
Nachkalkulationen der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebühren-überschüsse
festgestellt (214.760 € für 2019 und 122.305 € für 2020). Das Jahr 2021 wurde
mit einer Unterdeckung von -64.048 € abgeschlossen. Nach den
kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen die genannten Ergebnisse
innerhalb von drei Jahren nach ihrer Feststellung ausgeglichen werden.
Aus der Überdeckung
2019 wurde in der Vorkalkulation 2022 bereits eine gebührensenkende Verrechnung
von 50% (107.380 €) vorgenommen. Der Restbetrag ist nach den
kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben in 2023 auszugleichen. Mit der Verrechnung
dieser Restüberdeckung (107.380€) würde sich für 2023 eine Schmutzwassergebühr
von 3,64 €/m³ errechnen.
Damit würde die
Schmutzwassergebühr wieder das ursprüngliche Niveau des Jahres 2019 erreichen.
Die zwischenzeitlich erfolgten Gebührensenkungen dienten dem Ausgleich der aus
dem zeitlich verzögerten Beginn der Klärwerkssanierung entstandenen
Gebührenüberschüsse.
Der aus dem Saldo
der Jahresergebnisse 2020 und 2021 verbleibende Überschuss (58.257 €) bleibt
zur Verrechnung im Jahr 2024 erhalten und kann zur Dämpfung des weiteren
Anstieges der Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger
Ausgleich des Jahresergebnisses 2021 muss bis zum Jahresende 2025 vorgenommen
werden.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Auch die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird durch die
derzeit festzustellenden, allgemeinen Kostensteigerungen beeinflusst. Insgesamt
belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2023
voraussichtlich auf 272.615 €.
Die für 2022 und 2023 geplanten Investitionen werden sich in einem
leichten Anstieg der Abschreibungen niederschlagen. Für die Bemessung der
kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der
Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus dem vorhandenen
Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnen sich im Ergebnis
mit 51.534 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 45.832 € für die
Straßenentwässerung vergleichbare Zinsen wie für das Jahr 2022.
Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung
Kosten in Höhe von 156.724 € sowie eine kostendeckende
Niederschlagswassergebühr von 34,07 € je Bemessungseinheit (100 m²).
Aus den Nachkalkulationen
2020 (-30.464 €) und 2021 (-48.835 €) resultieren Gebührenunterdeckungen von
insgesamt -79.300 €, die bislang noch nicht vorkalkulatorisch berücksichtigt
wurden. Durch einen Ausgleich dieser Unterdeckung in drei identischen
Jahresbeträgen (26.433 €) errechnet sich ein Gebührensatz von 39,80 € je
Einheit. Die verbleibende Unterdeckung (52.866 €) wäre damit in den
Kalkulationsjahren 2024 und 2025 auszugleichen.
Der von der Gemeinde zu tragende
Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 112.507 €.
Trinkwasserversorgung:
Für das Jahr 2023 ist derzeit von Wasserbezugskosten auf dem aktuellen
Niveau auszugehen, so dass die inflationsbedingten Kostensteigerungen sich auf
die eigenen Personal-, Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten beschränken.
Die für 2022 und 2023 geplanten Investitionen führen zu leicht höheren
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Bei der Berechnung der
kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung der
Zinssatz von 3,5 % beibehalten.
Insgesamt konnten
die Kosten der Trinkwasserversorgung mit 629.648 € errechnet werden.
Nach Abzug der
Nebenerlöse verbleibt ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 558.855 € der über
Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus
Grundgebühren (30.500 €) errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von
1,51 €/m³. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Abgabemengen in den letzten
Jahren wurde die voraussichtliche Trinkwassermenge gegenüber dem laufenden Jahr
um 10.000 m³ auf 345.000 m³ erhöht.
In den
Nachkalkulationen der Jahre 2020 und 2021 wurden jeweils Gebührenüberdeckungen
festgestellt (78.819 € für 2020 bzw. 12.488 € für 2021). Nach den kommunalabgabenrechtlichen
Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach
Feststellung ausgeglichen werden.
Mit einer
anteiligen Verrechnung der Überdeckung 2020 (31.255 €) erhöht sich die
Wassergebühr moderat um 0,08 €/m³ auf 1,44 €/m³. Durch diese Vorgehensweise
verbleibt für die Jahre 2024 und 2025 noch ein Restüberschuss von 60.052 €. Da
sich die aktuell zu beobachtenden Preissteigerungen absehbar auch in der
Entwicklung der Wasserbezugskosten niederschlagen werden, können diese Mittel zu
einem späteren Zeitpunkt zur Dämpfung eines weiteren Gebührenanstiegs
herangezogen werden.
Aussagen zur Durchschnittsbelastung für
Verbraucher:
In Summe verändern
sich die Gebühren des Jahres 2023 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und
Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine deutliche Mehrbelastung für
den durchschnittlichen Verbraucher errechnet.
Um dies zu
verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger
im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen aufgeführt.
Frischwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr netto |
1,36
€/m³ |
neue Gebühr |
1,44
€/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Mehrbelastung (netto) |
12,80
€ |
Mehrbelastung (brutto) |
13,70
€ |
Schmutzwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr |
3,24
€/m³ |
neue Gebühr |
3,64
€/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Mehrbelastung |
64,00
€ |
Niederschlagswasser |
|
|
|
bisherige Gebühr |
33,44
€/100 m² |
neue Gebühr |
39,80
€/100 m² |
Angenommene Fläche (> 200 m²) |
3 |
Mehrbelastung |
19,08
€ |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
|
2023 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,44 Euro/m³ |
|
1,36 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
|
3,24 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
|
33,44 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.