Betreff
Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2023 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/193/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hintergrund:

 

Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauenden Kalkulationen der Jahre bis 2022 wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Kalkulation 2023

 

Auf Basis der oben beschriebenen Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2023 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W aktualisiert.

Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2021 der Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.

 

Bei der Kalkulation berücksichtigt wurden u.a. der bereits baulich abgeschlossene 1. Bauabschnitt des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die derzeit in Ausführung befindliche 2. Bauabschnitt für 2023 berücksichtigt.

 

Im Bereich der Netze wurden die Anlagenzugänge bis 2021 und 2022 insbesondere im Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.

 

Die Preissteigerungen beim Bezug von Frischwasser für die Gemeindewerke Glandorf 2022 von 0,75 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 0,81 €/m³ (nach vorhergehender Steigerung 0,07 €/m³ im Jahr 20021) aufgrund gestiegener Kosten des Wasserbeschaffungsverbandes werden in diesem Jahr teilweise an den Verbraucher weitergebgeben. Dies konnte im Vorjahr durch Berücksichtigung von Vorjahresüberschüssen noch vollständig vermieden werden. .

 

Im Rahmen des Finanz- und Feuerwehrausschusses am 22.11.2022 wird die aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 2023 vorgestellt.

 

Da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.

 

 

Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2023 erheblich durch die derzeit zu beobachtenden allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Energie- und Personalbereich beeinflusst. Weiterhin zu berücksichtigen ist der in 2022 durchgeführte zweite Bauabschnitt (Maschinentechnik) der Kläranlage, der im kommenden Jahr erstmals mit den vollen Abschreibungen in die Berechnung eingeht. Die für 2023 geplante Umsetzung des dritten Bauabschnittes (Nachklärbecken) wurde ebenfalls mit einer anteiligen Jahresabschreibung in die Kalkulation aufgenommen.

 

In Summe errechnet sich für das Jahr 2023 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in Höhe von 561.513 € (netto) bzw. 668.201 € (brutto). Im Vergleich zur Vorkalkulation 2022 fällt der Kostenerstattungsbedarf um ca.131 T€ (brutto) höher aus. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den dargestellten Kosten auch die Entsorgung der Klärschlämme (ca. 70 T€ brutto) bereits enthalten ist. In den vergangenen Kalkulationen waren diese Kosten nicht Bestandteil des Entsorgungsentgeltes und wurden direkt aus dem Haushalt der Gemeindewerke gezahlt. Der verbleibende Mehraufwand (ca. 61 T€ brutto) ist in erster Linie auf Steigerungen im Personal- und Energiebereich sowie die allgemeine Kostenentwicklung zurückzuführen.  

 

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 916.288 € übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2022 (825.241 €) um ca. 91 T€. Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den erhöhten Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Weitere, inflationsbedingt höheren Kostenansätze im Personal-, Energie- und Verwaltungsbereich tragen ebenso zu der Kostenentwicklung bei. Bedingt durch die geplanten Investitionen steigen auch die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen leicht an.  

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 37.694 €.

Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 906.691 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 4,12 €/ m³.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebühren-überschüsse festgestellt (214.760 € für 2019 und 122.305 € für 2020). Das Jahr 2021 wurde mit einer Unterdeckung von -64.048 € abgeschlossen. Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen die genannten Ergebnisse innerhalb von drei Jahren nach ihrer Feststellung ausgeglichen werden.

 

Aus der Überdeckung 2019 wurde in der Vorkalkulation 2022 bereits eine gebührensenkende Verrechnung von 50% (107.380 €) vorgenommen. Der Restbetrag ist nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben in 2023 auszugleichen. Mit der Verrechnung dieser Restüberdeckung (107.380€) würde sich für 2023 eine Schmutzwassergebühr von 3,64 €/m³ errechnen.

 

Damit würde die Schmutzwassergebühr wieder das ursprüngliche Niveau des Jahres 2019 erreichen. Die zwischenzeitlich erfolgten Gebührensenkungen dienten dem Ausgleich der aus dem zeitlich verzögerten Beginn der Klärwerkssanierung entstandenen Gebührenüberschüsse.

 

Der aus dem Saldo der Jahresergebnisse 2020 und 2021 verbleibende Überschuss (58.257 €) bleibt zur Verrechnung im Jahr 2024 erhalten und kann zur Dämpfung des weiteren Anstieges der Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresergebnisses 2021 muss bis zum Jahresende 2025 vorgenommen werden.

 

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Auch die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird durch die derzeit festzustellenden, allgemeinen Kostensteigerungen beeinflusst. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2023 voraussichtlich auf 272.615 €.

 

Die für 2022 und 2023 geplanten Investitionen werden sich in einem leichten Anstieg der Abschreibungen niederschlagen. Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus dem vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnen sich im Ergebnis mit 51.534 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 45.832 € für die Straßenentwässerung vergleichbare Zinsen wie für das Jahr 2022.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 156.724 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 34,07 € je Bemessungseinheit (100 m²).

 

Aus den Nachkalkulationen 2020 (-30.464 €) und 2021 (-48.835 €) resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -79.300 €, die bislang noch nicht vorkalkulatorisch berücksichtigt wurden. Durch einen Ausgleich dieser Unterdeckung in drei identischen Jahresbeträgen (26.433 €) errechnet sich ein Gebührensatz von 39,80 € je Einheit. Die verbleibende Unterdeckung (52.866 €) wäre damit in den Kalkulationsjahren 2024 und 2025 auszugleichen.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 112.507 €.

 

 

Trinkwasserversorgung:

 

Für das Jahr 2023 ist derzeit von Wasserbezugskosten auf dem aktuellen Niveau auszugehen, so dass die inflationsbedingten Kostensteigerungen sich auf die eigenen Personal-, Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten beschränken.

Die für 2022 und 2023 geplanten Investitionen führen zu leicht höheren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung der Zinssatz von 3,5 % beibehalten.

Insgesamt konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit 629.648 € errechnet werden.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 558.855 € der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (30.500 €) errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,51 €/m³. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Abgabemengen in den letzten Jahren wurde die voraussichtliche Trinkwassermenge gegenüber dem laufenden Jahr um 10.000 m³ auf 345.000 m³ erhöht.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2020 und 2021 wurden jeweils Gebührenüberdeckungen festgestellt (78.819 € für 2020 bzw. 12.488 € für 2021). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.

 

Mit einer anteiligen Verrechnung der Überdeckung 2020 (31.255 €) erhöht sich die Wassergebühr moderat um 0,08 €/m³ auf 1,44 €/m³. Durch diese Vorgehensweise verbleibt für die Jahre 2024 und 2025 noch ein Restüberschuss von 60.052 €. Da sich die aktuell zu beobachtenden Preissteigerungen absehbar auch in der Entwicklung der Wasserbezugskosten niederschlagen werden, können diese Mittel zu einem späteren Zeitpunkt zur Dämpfung eines weiteren Gebührenanstiegs herangezogen werden.  

 

 

Aussagen zur Durchschnittsbelastung für Verbraucher:

 

In Summe verändern sich die Gebühren des Jahres 2023 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine deutliche Mehrbelastung für den durchschnittlichen Verbraucher errechnet.

 

Um dies zu verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen aufgeführt.

 

Frischwasser

 

 

 

bisherige Gebühr netto

1,36 €/m³

neue Gebühr

1,44 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Mehrbelastung (netto)

12,80 €

Mehrbelastung (brutto)

13,70 €

 

Schmutzwasser

 

 

 

bisherige Gebühr

3,24 €/m³

neue Gebühr

3,64 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Mehrbelastung

64,00 €

 

Niederschlagswasser

 

 

 

bisherige Gebühr

33,44 €/100 m²

neue Gebühr

39,80 €/100 m²

Angenommene Fläche (> 200 m²)

3

Mehrbelastung

19,08 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:

 

 

2023 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,44 Euro/m³

 

1,36 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,64 Euro/m³

 

3,24 Euro/m³

Niederschlagswasser:

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

33,44 Euro/ je angef. 100 m²

Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.