Betreff
Errichtung von Windenergieanlagen im Ortsteil Sudendorf - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/677/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Wie bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.05.25 und des Rates am 25.09.25 berichtet, hat der Betreiber für den Windpark Bever einen Neuantrag zur Errichtung von 2 Windenergieanlagen im Windpark Bever gestellt.

Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zunächst fristwahrend versagt. Der Landkreis Osnabrück hat nun im Weiteren zu prüfen, ob das Einvernehmen aufgrund der neu eingetretenen Gesetzeslage zu ersetzen ist.

Der Bundesgesetzgeber hat durch § 6b WindBG für sog. Beschleunigungsgebiete die Anforderungen an die Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung deutlich abgesenkt. Hiervon könnte der Projektierer im Zuge seines neuen Genehmigungsantrages für das Windprojekt in Sudendorf profitieren.

Vor dem Hintergrund der veränderten Rechts- und Antragslage ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, potentielle Einigungsspielräume und Maßnahmen, mit denen der Projektierer aktiv zur Steigerung der Akzeptanz für das Projekt und zur Minderung möglicher Belastungen beitragen könnte, auszuloten.

Folgende Maßnahmen können hierfür in Frage kommen:

1. Finanzierung von konkreten Maßnahmen im Umfeld der Windenergieanlagen zur Minderung der Landschaftsbildbeeinträchtigung.

2. Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kommune und Bürger

3. Belastungsausgleich für Windpark-Anlieger

4. Übernahme von entstandenen Kosten / Beteiligung der Kommune an den Stromerträgen im Sinne des EEG 

Der Betreiber stellte in ersten Gesprächen in Aussicht, über die genannten Aspekte eine Vereinbarung abschließen zu wollen und hat der Gemeinde erste Vorschläge unterbreitet. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.

2.

Der Landkreis Osnabrück hat der Gemeinde am 07.10.25 mitgeteilt, dass die Firma Bürgerenergiegesellschaft Windpark Bever GmbH & Co. KG einen Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG zum Neubau des Windparks B475 in der Gemeinde Glandorf mit einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ NORDEX N163/6.X mit 164 m Nabenhöhe und 2 WEA vom Typ NORDEX N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe eingereicht hat.

Die Gemeinde ist zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB innerhalb von 2 Monaten aufgefordert.

In der Anlage sind die Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie maßgebliche Pläne beigefügt.

Bis zur Sitzung vorliegende Erkenntnisse werden dort vorgetragen.


Beschlussvorschlag:

Zu1.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Betreiber über den Abschluss einer Vereinbarung zur Akzeptanzsteigerung zur Umsetzung des Windparks Bever zu verhandeln.

Zu 2:

Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Errichtung von 3 Windenergieanlangen im Windpark B 475.