Betreff
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Glandorf und Entlastung der Bürgermeisterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/107/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück im Frühjahr 2016 ausführlich geprüft.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat festgestellt, dass

 

·         die Haushaltspläne eingehalten worden sind,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Aus-zahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Nach Vorlage des Schlussberichtes hat der Rat über den doppischen Jahresabschluss 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin zu beraten und beschließen.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die festgestellten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 


Beschlussvorschlag:

  • Der vom des Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2015 wird festgestellt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 602.176,06 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.