Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück im Frühjahr 2016 ausführlich geprüft.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat festgestellt, dass
·
die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden
sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Aus-zahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächlichen
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Nach
Vorlage des Schlussberichtes hat der Rat über den doppischen Jahresabschluss
2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin zu
beraten und beschließen.
Aus
Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die festgestellten Prüfungsergebnisse
einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 sowie einer Entlastung
nicht entgegen.
Beschlussvorschlag:
- Der vom des Landkreises Osnabrück
geprüfte Jahresabschluss 2015 wird festgestellt.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von
602.176,06 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.