Betreff
Gemeinsamer Bürgerbus Glandorf - Lienen - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/120/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinden Glandorf und Lienen haben als Nachbarort keine direkte Anbindung durch ÖPNV Strecken. Auf Glandorfer Seite gibt es eine gute Busanbindung in Richtung Osnabrück, die übrigen benachbarten westfälischen Kommunen sind kaum zu erreichen. Eine Anbindung insbesondere an den Bahnhof in Kattenvenne würde die Erreichbarkeit der Oberzentren Osnabrück und Münster enorm verbessern. Ähnlich ergeht es Lienen auf westfälischer Seite. Eine Anbindung ans Osnabrücker Land ist kaum gegeben. Hier fehlt neben der Anbindung nach Glandorf auch eine Anbindung an das benachbarte Bad Iburg mit den dortigen Gesundheitsangeboten.

In gemeinsamen Gesprächen der Gemeindeverwaltung aus Lienen und Glandorf  wurde zur Behebung dieses Missstandes über die Einrichtung eines Bürgerbusses beraten.

 

 

Ein BürgerBus ist als Ergänzung zum regulären ÖPNV zu sehen und besteht aus drei Säulen:

1. Bürger Busverein

2. Unterstützung durch die teilnehmenden Kommunen

3. Zusammenarbeit mit einem ÖPNV Verkehrsträger (Konzessionär) 

 

Die Grundvoraussetzung für die Einrichtung eines funktionierenden BürgerBus-Systems ist eine engagierte Bürgerschaft, die die Gründung eines Bürgerbusvereins organisiert. Neben den „normalen“ Funktionen im Verein, wie Vorstand, Kassenwart, etc., sind hier insbesondere mindestens rund 25 ehrenamtliche FahrerInnen zur Teilnahme zu begeistern. Voraussetzung für FahrerInnen ist ein Mindestalter von 21 Jahren, mindestens 2 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B (früher Klasse 3) und ein Personenbeförderungsschein.

 

Die eingesetzten Fahrzeuge sind üblicherweise barrierefreie 8-Sitzer Kleinbusse, die als PKW zugelassen sind.

 

Während sich der BürgerBusverein im Wesentlichen um den Fahrereinsatz, Fahrbetrieb und die Instandhaltung des Busses kümmert, beantragt der Verkehrsträger die Liniengenehmigung und Fahrzeugförderungen.  Die Kommune unterstützt die Vereinsführung und beantragt Fördermittel. Sie übernimmt zudem eine Ausfallbürgschaft und übernimmt einen möglicherweise entstehenden Fehlbetrag für Fahrzeugbeschaffung, Anschubfinanzierung und laufende Betriebskosten.

 

Der Vorteil bei einer Länderübergreifenden Kooperation ist, dass Fördermöglichkeiten auf niedersächsischer und nordrhein-westfälischer Seite in Anspruch genommen werden können. Während in Niedersachsen die Anschaffung eines Fahrzeuges gefördert wird, fördert Nordrhein-Westfalen u.a. den laufenden Betrieb. Der Verein müsste nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen dort seinen Sitz haben.

 

Ein Fahrzeug mit behindertengerechter Ausstattung mit Kosten von ca. 86.000 EUR könnte mit max. rd. 80.000 EUR über Mittel der Landesnahverkehrsgesellschaft und Landkreis Osnabrück (PLANOS) gefördert werden, so dass noch rund 6.000 EUR durch den Verein  bzw. die Kommunen übernommen werden müssten.

Die Vorlaufkosten und Anschubfinanzierung für Personenbeförderungsscheine, Ausrüstung von Haltestellen, Öffentlichkeitsarbeit etc. belaufen sich auf rd. 13.000 EUR. Nach Abzug einer Förderung durch Verkehrsträger und Landesförderung Niedersachsen in Höhe von ca. 4.000 EUR verbleibt für den Verein bzw. die Kommunen noch ein Saldo von rd. 9.000 EUR.

 

Vom Land Nordrhein-Westfalen bekommen Bürgerbusvereine eine jährliche Organisationspauschale von bis zu 7.500 EUR.

 

An jährlichen Betriebskosten entstehen bei einer angenommen gefahrenen Strecke von ca. 50.000 km/Jahr Kosten in Höhe von ca. 20.000 EUR. Abzüglich Einnahmen aus Fahrtentgelten, Werbung etc. von ca. 7.000 EUR verbleiben wiederum rd. 13.000 EUR für den Verein bzw. die Kommunen.

 

Folgender Zeitplan kann für die Initiierung des Bürgerbusses angenommen werden:

1.            Anwärmphase (Information, Grobkonzept, Bedarfsanalyse) ca. 4-6 Monate

2.            Konzeptionsphase (Vereinsgründung, Finanzierungskonzept, politische Grundsatzbeschlüsse, Fahrergewinnung) ca. 4-8 Monate

3.            Umsetzungsphase (Förderanträge, Fahrzeugbeschaffung Öffentlichkeitsarbeit, Betriebsvorbereitung) 4- 6 Monate 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Lienen die Einrichtung eines BürgerBusses im Jahr 2018 vorzubereiten und die entsprechenden Haushaltsmittel einzustellen..

Hierzu laden die Gemeinden Anfang 2018 zu gemeinsamen Informationsveranstaltungen ein.