Betreff
Antrag der UWG-Glandorf auf Erhöhung des Gesamtförderbetrages der Jugendarbeit - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/128/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit anliegendem Antrag vom 06.09.2017 beantragt die UWG-Glandorf die Summe der Pro-Kopf-Zuschüsse für die Jugendarbeit auf fixe 12.000,00 € zu erhöhen und durch die Anzahl der gemeldeten Jugendlichen zu teilen.

 

Die Verwaltung kann sich der beabsichtigten Vereinfachung der Verfahrensweise anschließen und hält auch den Gesamtförderungsbetrag der Höhe für angemessen.

Gegen eine Veröffentlichung der Abgabefrist zur Antragstellung der Zuschüsse in den Glandorfer Mitteilungen bestehen keine Bedenken.

 

Die Förderrichtlinien sind ab 01.01.2018 zu Punkt „2.1. Gesamtförderbetrag“ entsprechend zu ändern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der UWG Glandorf auf Erhöhung des Gesamtförderbetrages der Jugendarbeit vom 06.09.2017 wird stattgegeben. Die Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf werden zu Punkt „2.1. Gesamtförderbetrag“ ab 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

Der Gesamtförderbetrag der Gemeinde Glandorf wird auf 12.000,00 € festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach den von den Vereinen per Stichtag 31.07.des laufenden Jahres gemeldeten und von der Gemeinde anerkannten Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren.