Betreff
Anpassung der Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/139/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 wurde bereits festgestellt, dass die Schere zwischen Einnahmen und Kosten der Gemeinschaftsverpflegung weiter auseinandergegangen ist. Dies war Anlass zur Überprüfung der Gemeinschaftsverpflegung in sämtlichen Bildungseinrichtungen der Gemeinde.

 

Mit Start der Gemeinschaftsverpflegung wurden in allen Bildungseinrichtungen die reinen Bezugskosten für das Essen auf die Eltern umgelegt. Das Mittagessen für die Kinder in den Einrichtungen ist inzwischen teurer geworden, ohne dass Anpassungen des Ausgabepreises an die Eltern in allen Einrichtungen erfolgt sind.

 

Zurzeit stellen sich die Bezugskosten- und Ausgabepreise pro Portion Mittagessen in den Einrichtungen wie folgt dar:

 

Einrichtung                                                        Bezugskostenpreis                                        Ausgabepreis

Kindertagesstätten                                      3,00 €                                                                   3,00 €

Krippen/Kinderstube                    1,50 €                                                                   1,50 €

Grundschulen                                  3,20 €                                                                   3,00 €

Oberschule                                                       3,40 €                                                                   3,00 €

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte generell festgelegt werden, dass der Ausgabepreis dem Bezugskostenpreis anzupassen ist. Dies hätte aktuell eine Erhöhung des Ausgabepreises bei den Schulen zur Folge.

Da Gebühren zumindest weitgehend kostendeckend sein sollten, ist zu überlegen, ob eine über den Bezugskostenpreis hinausgehende Gebühr erhoben werden sollte.

Aus der anliegenden Aufstellung ist insbesondere bezogen auf das Jahr 2016 ersichtlich, dass die Einnahmen sich auf maximal ca. 70 % der Kosten der Mittagessen belaufen. Hierin nicht einbezogen sind die Kosten der Verwaltung für die zu erstellenden Anordnungen und Buchungen.

Würden zur annähernden Kostendeckung 30 % auf den durchschnittlichen Bezugskostenpreis von 3,20 € aufgeschlagen, so würde dies eine Erhöhung um 0,96 € bedeuten.

Da sich die Gemeinde an das Kostendeckungsprinzip zu orientieren hat, schlägt die Verwaltung vor, dem jeweiligen Bezugskostenpreis eine geringe (Personal- und) Sachkostenpauschale von z. B. 0,20 € pro Portion Mittagessen aufzuschlagen. Dieser Vorschlag wird auch vom Träger der Kindertagesstätten, der Kath. Kirchengemeinde, unterstützt und auch der Höhe nach als angemessen angesehen. Zwecks gemeinsamer Vorgehensweise soll vom Kirchenvorstand ein analoger Beschluss erfolgen. Da es sich bei den Schulen um eine durchaus erhebliche Gebührenerhöhung handelt, könnten die Kosten der Gemeinschaftsverpflegung dort gegebenenfalls in 2 Schritten erhöht werden, zum einen um eine Erhöhung von 0,20 € bzw. 0,40 € zum 01.01.2018 und zum anderen um eine weitere Erhöhung von 0,20 € zum 01.08.2018.

 

Für Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere Sozialleistungsbeziehern, besteht die Möglichkeit einer weitgehenden Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es verbliebe eine Eigenanteil in Höhe von 1,00 €. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur Ermäßigung der Kosten im Rahmen des Familienpasses.


Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung werden mit Wirkung vom 01.01.2018 in den Schulen um eine Sachkostenpauschale von 0,20 € pro Portion Mittagessen und in der Kinderstube um 0,10 € pro Portion Mittagessen erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde ist aufgefordert, für ihre Einrichtungen analog zu verfahren.

Ab 01.08.2018 werden die Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in den Grundschulen um weitere 0,20 € und in der Oberschule um 0,40 € pro Portion erhöht.

Künftige Erhöhungen des Caterers werden zeitnah entweder zum darauffolgenden 01.01. oder 01.08. eines Jahres auf die Eltern umgelegt.