Sachverhalt:
Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 wurde bereits festgestellt, dass die
Schere zwischen Einnahmen und Kosten der Gemeinschaftsverpflegung weiter
auseinandergegangen ist. Dies war Anlass zur Überprüfung der
Gemeinschaftsverpflegung in sämtlichen Bildungseinrichtungen der Gemeinde.
Mit Start der Gemeinschaftsverpflegung wurden in
allen Bildungseinrichtungen die reinen Bezugskosten für das Essen auf die
Eltern umgelegt. Das Mittagessen für die Kinder in den Einrichtungen ist
inzwischen teurer geworden, ohne dass Anpassungen des Ausgabepreises an die
Eltern in allen Einrichtungen erfolgt sind.
Zurzeit stellen sich die Bezugskosten- und
Ausgabepreise pro Portion Mittagessen in den Einrichtungen wie folgt dar:
Einrichtung Bezugskostenpreis
Ausgabepreis
Kindertagesstätten
3,00 € 3,00
€
Krippen/Kinderstube 1,50
€ 1,50
€
Grundschulen 3,20
€ 3,00
€
Oberschule 3,40
€ 3,00
€
Aus Sicht der Verwaltung sollte generell festgelegt
werden, dass der Ausgabepreis dem Bezugskostenpreis anzupassen ist. Dies hätte
aktuell eine Erhöhung des Ausgabepreises bei den Schulen zur Folge.
Da Gebühren zumindest weitgehend kostendeckend sein
sollten, ist zu überlegen, ob eine über den Bezugskostenpreis hinausgehende
Gebühr erhoben werden sollte.
Aus der anliegenden Aufstellung ist insbesondere
bezogen auf das Jahr 2016 ersichtlich, dass die Einnahmen sich auf maximal ca.
70 % der Kosten der Mittagessen belaufen. Hierin nicht einbezogen sind die
Kosten der Verwaltung für die zu erstellenden Anordnungen und Buchungen.
Würden zur annähernden Kostendeckung 30 % auf den
durchschnittlichen Bezugskostenpreis von 3,20 € aufgeschlagen, so würde dies
eine Erhöhung um 0,96 € bedeuten.
Da sich die Gemeinde an das Kostendeckungsprinzip
zu orientieren hat, schlägt die Verwaltung vor, dem jeweiligen
Bezugskostenpreis eine geringe (Personal- und) Sachkostenpauschale von z. B.
0,20 € pro Portion Mittagessen aufzuschlagen. Dieser Vorschlag wird auch vom
Träger der Kindertagesstätten, der Kath. Kirchengemeinde, unterstützt und auch
der Höhe nach als angemessen angesehen. Zwecks gemeinsamer Vorgehensweise soll
vom Kirchenvorstand ein analoger Beschluss erfolgen. Da es sich bei den Schulen
um eine durchaus erhebliche Gebührenerhöhung handelt, könnten die Kosten der Gemeinschaftsverpflegung
dort gegebenenfalls in 2 Schritten erhöht werden, zum einen um eine Erhöhung
von 0,20 € bzw. 0,40 € zum 01.01.2018 und zum anderen um eine weitere Erhöhung
von 0,20 € zum 01.08.2018.
Für Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere Sozialleistungsbeziehern, besteht die Möglichkeit einer weitgehenden Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es verbliebe eine Eigenanteil in Höhe von 1,00 €. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur Ermäßigung der Kosten im Rahmen des Familienpasses.
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge zu den Kosten der
Gemeinschaftsverpflegung werden mit Wirkung vom 01.01.2018 in den Schulen um
eine Sachkostenpauschale von 0,20 € pro Portion Mittagessen und in der
Kinderstube um 0,10 € pro Portion Mittagessen erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde
ist aufgefordert, für ihre Einrichtungen analog zu verfahren.
Ab 01.08.2018 werden die Kosten der
Gemeinschaftsverpflegung in den Grundschulen um weitere 0,20 € und in der
Oberschule um 0,40 € pro Portion erhöht.
Künftige Erhöhungen des Caterers werden zeitnah entweder zum darauffolgenden 01.01. oder 01.08. eines Jahres auf die Eltern umgelegt.