Sachverhalt:
Die anliegenden Gebührenkalkulationen für die Frischwasserversorgung sowie die Niederschlags- und Schmutzwasserentsorgung werden in der Sitzung des Finanz- u. Feuerwehrausschusses erläutert.
Basis der Gebührenkalkulation sind die tatsächlichen Ergebnisse des Jahres 2016. Die Vorjahreswerte sind zur Verdeutlichung in der Gebührenkalkulation ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2018 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
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2018 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,24 Euro/m³ |
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1,12 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
2,60 Euro/m³ |
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2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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19,72 Euro/ je angef. 100
m² |
6. Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.