Sachverhalt:
In der Beratung des
Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 06.06.2018 wurde die Verwaltung wird
beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.
Hintergrund war die
Empfehlung die Verwaltung eine grundsätzliche Neukalkulation durch eine
externe, spezialisierte Beratungsfirma mit dem Ziel einer neuen, an das
aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren
Basis für die kommenden Jahre
Begründet durch das
Alter der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen von
Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des
Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem
aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts hatte im Vorfeld die
Verwaltung die eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte
Beratungsfirma empfohlen.
Ziel dabei war die
Erarbeitung einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die
Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre unter
Berücksichtigung der Vielzahl der künftig erforderlichen Ersatzinvestitionen im
Netz und bei der 1995 in Betrieb genommenen Abwasserbeseitigungsanlage.
Im Folgenden wurde
die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel
durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der
Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd
Wolff vorgenommen.
Im Rahmen des
Finanz- und Feuerwehrausschusses wird die Neukalkulation durch Herrn Wolff
detailliert vorgestellt und auf inhaltliche Fragen hierzu eingegangen werden.
In der Sitzung
werden, da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, die Kalkulationsergebnisse
der Sparte Schmutzwasser direkt mit den Ergebnissen der Kalkulation des
Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH
vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten
Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden
zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus
resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:
Die Kosten der
Abwasserreinigung werden in 2019 maßgeblich von der geplanten Umsetzung des
ersten Bauabschnitts des Sanierungskonzepts der Kläranlage geprägt. Insgesamt
sind die Baumaßnahmen mit 1.500.000 € (brutto) in der Kalkulation berücksichtigt.
Bei dem überwiegenden Teil der vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um
Investitionen, die über die Nutzungsdauer der Anlagen mit Abschreibungen und
kalkulatorischen Zinsen in der Kostenberechnung abgebildet werden. Es ist aber
davon auszugehen, dass ein Teil der Kosten als Unterhaltungsaufwand anzusehen
ist, dieser ist mit 126.100 € im Rahmen der Fremdleistungen berücksichtigt und
wird voll im Jahr 2019 entgeltwirksam. In Summe errechnet sich für das Jahr
2019 ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 466.649 € (netto) bzw. 555.312 €
(brutto).
Schmutzwasserbeseitigung:
Die ermittelten Kosten der Abwasserreinigung
sind wesentlicher Faktor in der Entwicklung der Schmutzwassergebühren. Des
Weiteren ist im Vergleich zum Vorjahr von steigenden Kosten der Klärschlammbeseitigung
auszugehen.
Im Zuge der Gebührenvorkalkulation 2019
wurde das vorhandene Anlagevermögen einer Überarbeitung unterzogen und die
Abschreibungssätze des Kanalnetzes auf eine mutmaßliche Nutzungsdauer von 50
Jahre verlängert, was zu einer Senkung der jährlichen Abschreibungsbeträge
führt. Ebenso wurde der kalkulatorische Zinssatz auf einen Wert von 3,5 %
gemindert.
Im Ergebnis
errechnet sich nach Abzug der Nebenerlöse ein durch Benutzungsgebühren zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 774.501 €. Unter Berücksichtigung
einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der
kostendeckende Gebührensatz 3,52 €/m³. Durch die anteilige Berücksichtigung der
Jahresergebnisse 2016 und 2017 erhöht sich der Gebührensatz auf 3,63 €/m³
(abrechnungstechnisch gerundet auf 3,64 €/m³).
Niederschlagswasserbeseitigung:
Ebenso wie in der Schmutzwasserbeseitigung
wurde das Anlagevermögen der Niederschlagswasserbeseitigung im Zuge der
Vorkalkulation 2019 einer Überarbeitung unterzogen. Dabei wurde für die
Kanalnetze und Grundstücksanschlüsse die Nutzungsdauer auf 50 Jahre verlängert
und für die Regenrückhaltebecken erstmalig Abschreibungen in die Kalkulation
einbezogen.
Für die Vorkalkulation waren weiterhin erhebliche
Investitionen in Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken zu berücksichtigen,
die im Ergebnis dazu führen, dass trotz der Nutzungsdauerverlängerung die
Abschreibungen auf dem Niveau der Vorjahre verbleiben.
Für die Bemessung der kalkulatorischen
Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der
vorgesehenen Investitionstätigkeit errechnen sich im Ergebnis mit 30.865 € für
die Grundstücksentwässerung bzw. 34.815 € für die Straßenentwässerung leicht
höhere Zinsen als in den Vorjahren.
Insgesamt ergeben sich für die
Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 99.416 € sowie eine kostendeckende
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 21,84 € je Bemessungseinheit. Mit der
Berücksichtigung der anteiligen Unterdeckungen der Jahre 2016 und 2017 erhöht
sich der Gebührensatz auf 24,72 € je angefangener 100 m².
Der von der Gemeinde zu tragende
Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze konnte mit 85.267 € ermittelt werden.
Trinkwasserversorgung:
Im Bereich der Trinkwasserversorgung hat die
Gebührennachkalkulation 2017 im Ergebnis eine leichte Unterdeckung von 1.601 €
ergeben, die zum Ausgleich in den Folgejahren vorgetragen wird.
Für das Jahr 2019 konnten die Kosten der
Trinkwasserversorgung mit insgesamt 527.676 € errechnet werden, dabei ist von
weitgehend konstanten Betriebs- und Wasserbezugskosten auszugehen. Die
geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2018 und 2019 führen zu leicht höheren
Abschreibungen und wirken sich auch auf die Höhe der kalkulatorischen
Verzinsung aus. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde der
aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und der Zinssatz auf 3,5 %
abgesenkt.
Nach Abzug der
Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender
Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 453.428 €, der nach Abzug der Einnahmen aus
Grundgebühren und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 325.000 m³
zu einem kostendeckenden Gebührensatz von 1,31 €/m³ führt (abrechnungstechnisch
gerundet auf 1,32 €/m³).
Weiterhin waren die Unterdeckungen der Jahre
2016 und 2017 anteilig bei der Bemessung der Wassergebühren zu berücksichtigen,
auf Grund der geringfügigen Höhe ergibt sich daraus jedoch keine weitere
Veränderung des errechneten Gebührensatzes.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2019 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
|
2019 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
|
1,24 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
|
2,60 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
24,72 Euro/ je angef. 100
m² |
|
22,64 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.