Betreff
Neukalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2019 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/306/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Beratung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 06.06.2018 wurde die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.

 

Hintergrund war die Empfehlung die Verwaltung eine grundsätzliche Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte Beratungsfirma mit dem Ziel einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre

 

Begründet durch das Alter der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen von Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts hatte im Vorfeld die Verwaltung die eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte Beratungsfirma empfohlen.

 

Ziel dabei war die Erarbeitung einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre unter Berücksichtigung der Vielzahl der künftig erforderlichen Ersatzinvestitionen im Netz und bei der 1995 in Betrieb genommenen Abwasserbeseitigungsanlage.

 

Im Folgenden wurde die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Wolff vorgenommen.

 

Im Rahmen des Finanz- und Feuerwehrausschusses wird die Neukalkulation durch Herrn Wolff detailliert vorgestellt und auf inhaltliche Fragen hierzu eingegangen werden.

 

In der Sitzung werden, da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser direkt mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.


Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2019 maßgeblich von der geplanten Umsetzung des ersten Bauabschnitts des Sanierungskonzepts der Kläranlage geprägt. Insgesamt sind die Baumaßnahmen mit 1.500.000 € (brutto) in der Kalkulation berücksichtigt. Bei dem überwiegenden Teil der vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, die über die Nutzungsdauer der Anlagen mit Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in der Kostenberechnung abgebildet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Teil der Kosten als Unterhaltungsaufwand anzusehen ist, dieser ist mit 126.100 € im Rahmen der Fremdleistungen berücksichtigt und wird voll im Jahr 2019 entgeltwirksam. In Summe errechnet sich für das Jahr 2019 ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 466.649 € (netto) bzw. 555.312 € (brutto).

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die ermittelten Kosten der Abwasserreinigung sind wesentlicher Faktor in der Entwicklung der Schmutzwassergebühren. Des Weiteren ist im Vergleich zum Vorjahr von steigenden Kosten der Klärschlammbeseitigung auszugehen.

Im Zuge der Gebührenvorkalkulation 2019 wurde das vorhandene Anlagevermögen einer Überarbeitung unterzogen und die Abschreibungssätze des Kanalnetzes auf eine mutmaßliche Nutzungsdauer von 50 Jahre verlängert, was zu einer Senkung der jährlichen Abschreibungsbeträge führt. Ebenso wurde der kalkulatorische Zinssatz auf einen Wert von 3,5 % gemindert.

Im Ergebnis errechnet sich nach Abzug der Nebenerlöse ein durch Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 774.501 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,52 €/m³. Durch die anteilige Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2016 und 2017 erhöht sich der Gebührensatz auf 3,63 €/m³ (abrechnungstechnisch gerundet auf 3,64 €/m³).

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Ebenso wie in der Schmutzwasserbeseitigung wurde das Anlagevermögen der Niederschlagswasserbeseitigung im Zuge der Vorkalkulation 2019 einer Überarbeitung unterzogen. Dabei wurde für die Kanalnetze und Grundstücksanschlüsse die Nutzungsdauer auf 50 Jahre verlängert und für die Regenrückhaltebecken erstmalig Abschreibungen in die Kalkulation einbezogen.

Für die Vorkalkulation waren weiterhin erhebliche Investitionen in Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken zu berücksichtigen, die im Ergebnis dazu führen, dass trotz der Nutzungsdauerverlängerung die Abschreibungen auf dem Niveau der Vorjahre verbleiben.

Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der vorgesehenen Investitionstätigkeit errechnen sich im Ergebnis mit 30.865 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 34.815 € für die Straßenentwässerung leicht höhere Zinsen als in den Vorjahren.

Insgesamt ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 99.416 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr in Höhe von 21,84 € je Bemessungseinheit. Mit der Berücksichtigung der anteiligen Unterdeckungen der Jahre 2016 und 2017 erhöht sich der Gebührensatz auf 24,72 € je angefangener 100 m².

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze konnte mit 85.267 € ermittelt werden.

Trinkwasserversorgung:

Im Bereich der Trinkwasserversorgung hat die Gebührennachkalkulation 2017 im Ergebnis eine leichte Unterdeckung von 1.601 € ergeben, die zum Ausgleich in den Folgejahren vorgetragen wird.

Für das Jahr 2019 konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 527.676 € errechnet werden, dabei ist von weitgehend konstanten Betriebs- und Wasserbezugskosten auszugehen. Die geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2018 und 2019 führen zu leicht höheren Abschreibungen und wirken sich auch auf die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung aus. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und der Zinssatz auf 3,5 % abgesenkt.

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 453.428 €, der nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 325.000 m³ zu einem kostendeckenden Gebührensatz von 1,31 €/m³ führt (abrechnungstechnisch gerundet auf 1,32 €/m³).

Weiterhin waren die Unterdeckungen der Jahre 2016 und 2017 anteilig bei der Bemessung der Wassergebühren zu berücksichtigen, auf Grund der geringfügigen Höhe ergibt sich daraus jedoch keine weitere Veränderung des errechneten Gebührensatzes.

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2019 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

2019 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,32 Euro/m³

 

1,24 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,64 Euro/m³

 

2,60 Euro/m³

Niederschlagswasser:

24,72 Euro/ je angef. 100 m²

 

22,64 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.