Betreff
Geprüfter Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2017 und Entlastung der Werkleiterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/307/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde unter TOP 6 in der Sitzung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 20.11.2018 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH vorgestellt. Die Sitzungsvorlage mit der Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind zu der Vorlage 01/305/2018 im Ratsinfo hinterlegt.

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft signierte, vollständige Jahresabschluss 2017 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Das gedruckte Exemplar mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 30.10.2018 ist vorab im Rathaus einzusehen.

 

Der Prüfungsbericht wurde mit Datum vom 28.09.2018 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

 

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt. Das aufgabenbedingte Defizit im Hallenbadbereich wird durch die Zuführung aus dem allgemeinen Haushalt abgedeckt.“

 

Dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, wurde mit Datum vom 30.10.2018 mit Feststellungsvermerk:

„Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes sind nach § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO sind nicht erforderlich.“ durch das Kommunalprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erteilt.

 

Nach § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes

 

·         den Jahresbericht 2017 und den Lagebericht festzustellen,

·         über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2017 sowie

·         über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung des Jahresverlustes der jeweiligen Betriebszweige

 

zu beschließen.

 

Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 34 EigBetrVO  bekanntzumachen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen. 


Beschlussvorschlag:

1.       Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 30.10.2018 versehene Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 21.091,47 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -69.639,93 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 59.356,23 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -346.884,96 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.