Betreff
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Glandorf
Vorlage
01/314/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Hundesteuer wurde zuletzt mit der Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2004 und davor zum 01.01.1999 erhöht.

 

Eine Vergleichsberechnung zur Anpassung der Hundesteuer ab dem Haushaltsjahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Eine Anhebung der Hundesteuersätze nach 14 Jahren wird als gerechtfertigt angesehen.

 

Im Vergleich für den 1. Hund bleibt die Gemeinde Glandorf auch mit dieser Anhebung noch unterhalb der Steuersätze von folgenden Nachbarkommunen:

 

-       Dissen a.T.W und Bad Rothenfelde: 60,00 €

-       Georgsmarienhütte: 81,00 €

 

In Bad Laer und Hilter a.T.W. beträgt der Steuersatz für den ersten Hund ebenfalls 54,00 €.

 


Beschlussvorschlag: Die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.