Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde unter TOP 7 in der Sitzung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 11.11.2019 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH (KMP) vorgestellt. Das Jahresergebnis schließt mit einem Gesamt-Jahresfehlbetrag von -220.576,97 EUR ab.
Die Sitzungsvorlage mit der Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind als Anlage der Vorlage 01/603/2020 im Ratsinfo hinterlegt. Die Präsentation der KMP ist Anlage 2 zum Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020.
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP erstellte, vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke Glandorf ist dieser Vorlage als signierte pdf-Datei (Anlage 1) beigefügt. Das gebundene Exemplar des Jahresabschlusses ist vor der Sitzung für Ratsmitglieder im Rathaus einzusehen.
Ergänzend wurde der Jahresabschluss mit dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück (Anlage 2) versehen.
Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 11.11.2020 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:
„An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf,
Glandorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der
EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31.Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m.
§ 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.“
Der ergänzende Feststellungsvermerk der Kommunalprüfung wurde am 01.02.2021 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erteilt.
„Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes
nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EigBetrVO sind nicht erforderlich.“
Nach § 35 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes
· den Jahresbericht 2019 und den Lagebericht festzustellen,
· über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2019 sowie
· über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung der Jahresverluste der jeweiligen Betriebszweige
zu beschließen.
Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 36 EigBetrVO bekannt zu machen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 66.525,88 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
4. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 35.627,72 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
5. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 14.062,31 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -336.792,88 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.