Betreff
Bebauungsplan Nr. 248 "westlich Ortslage Schwege", Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/650/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 03.12.2019 hat der Rat der Gemeinde Glandorf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „westlich Ortslage Schwege“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m § 13 a BauGB beschlossen.

 

Zielsetzung ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes im Ortsteil Schwege im direkten Anschluss an die bestehende Ortslage.

 

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit den entsprechenden Planunterlagen sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 28.12.2020 bis zum 29.01.2021 (einschließlich).

 

Den beteiligten Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 29.01.2021 zu äußern.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zum Planverfahren geäußert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zusammengefasst und werden in der Sitzung erörtert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Dehling und Twisselmann berücksichtigt.

 

2.            Der Bebauungsplan Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ wird in der vorliegenden Form gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 10 Abs 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.