Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „westlich Ortslage Schwege“ ist kurz vor dem Abschluss. Der Satzungsbeschluss ist für die nächste Ratssitzung vorgesehen.
Die Planung der Erschließungsarbeiten wird zur Zeit vorgenommen.
Stand heute wird davon ausgegangen, dass die Erschließungsarbeiten im Spätsommer/Herbst vorgenommen werden können.
Für die Vergabe der Baugrundstücke besteht die Möglichkeit, Vergabekriterien festzulegen und diese in einer Richtlinie festzuschreiben. Dies kann einmalig für alle Grundstücksvergaben in der Gemeinde Glandorf erfolgen oder aber auch für jedes Neubaugebiet gesondert. Bisher wurden die Vergabekriterien jeweils für die einzelnen Baugebiete festgesetzt.
Im Ortsrat Schwege wurde bereits erstmalig in der Sitzung am 25.11.2020 über mögliche Vergabekriterien für das kommende Baugebiet beraten. Im Wesentlichen sollten ähnliche Kriterien im Baugebiet Dorenberg Teil III angewendet werden.
In der Ortsratssitzung am 08.06.21 hat sich der Ortsrat Schwege intensiv mit den Vergabekriterien auseinandergesetzt.
Wichtig war dem Ortsrat hierbei das ehrenamtliche Engagement eines Bewerbers zu berücksichtigen. Weiterhin sollen Einheimische, bzw. ehemalige Bewohner Glandorfs und auch vor Ort arbeitenden Bewerbern bevorzugt der Erwerb eines Grundstückes ermöglicht werden. Hierbei sollen neben Familien auch Alleinstehende berücksichtigt werden können. Neben dem Zeitpunkt der Bewerbung soll auch insbesondere jüngeren Familien und Alleistehenden die Bildung von Wohneigentum ermöglicht werden.
Auch die Schaffung von Mietwohnraum oder Eigentumswohnungen soll Berücksichtigung finden. Dies könnte unter anderem auch dadurch erreicht werden, Dass eine bestimmte Anzahl von Grundstücken für die Errichtung von Mehrfamilienhäuser separat vorgehalten und vergeben wird.
Die Rangfolge der Bewerber für die Baugrundstücke in Schwege sollen anhand folgender Kriteren gebildet werden:
a) Kind/er |
|
für
jedes minderjährige haushaltsangehörige Kind |
5
Punkte |
|
|
b) besondere familiäre Situation |
|
für
jedes „behinderte“ haushaltsangehörige Familienmitglied (mindestens 50 %) |
5
Punkte |
|
|
c) Lebensalter der Bauwilligen |
|
Bauwillige,
die bis 30. Jahre alt sind eine Person pro HH |
15
Punkte |
Bauwillige,
die bis 40 Jahre alt sind eine Person pro HH |
10
Punkte |
Bauwillige,
die Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben |
10
Punkte |
d) Ausübung eines Ehrenamtes |
|
für
die Ausübung eines Ehrenamtes (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Malteser etc.)
erhält der/die Bauwillige (pro Person) |
8
Punkte |
e) Zeitpunkt der Bewerbung |
|
Zeitpunkt
der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 2 Jahre |
5
Punkte |
Zeitpunkt
der Bewerbung für ein Baugrundstück länger als 1 Jahr |
3
Punkte |
f) Hauptwohnsitz
seit mindestens einem Jahr in Glandorf |
5 Punkte |
|
Hauptwohnsitz bestand in früheren Jahren mindestens ein
Jahr in Glandorf |
8 Punkte |
|
g) Hauptberuflicher
Arbeitsplatz in Glandorf für die Antragstellerin/den Antragsteller und
deren Ehegattin/-gatten bzw. Lebensgefährtin/-gefährten jeweils |
10 Punkte |
|
h) Schaffung
einer Einliegerwohnung 2WE (Verpflichtung 10 Jahre) |
20 Punkte (verw) 10 Punkte (OR) |
|
Bonus für die Rangfolge, bei Zurücktreten
bis zum 2. Bauabschnitt. |
10 Punkte |
|
Beschlussvorschlag:
Die Vergabe der Baugrundstücke im künftigen Baugebiet „Westlich Ortslage“ soll gemäß den unten benannten Kriterien vorgenommen werden.