Sachverhalt:
Seit vielen Jahren wird die
Früh- und Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen als „allgemeine
Kindertagespflege“ angeboten, Tagespflegepersonen führen die Betreuung durch.
Das Angebot in dieser Form ist nicht gesetzeskonform und darf so nicht
umgesetzt werden. Die Fachaufsicht des Landkreises hat hierauf bereits mehrfach
hingewiesen.
Grundsätzlich ist
Kindertagespflege an Grundschulen nur (noch) im begründeten Einzelfall zu bewilligen (berufsbedingte Abwesenheit beider Elternteile). Darüber hinaus ist
das Betreuungsverhältnis, 1 Tagespflegeperson darf max. 5 Kinder gleichzeitig
betreuen, strikt einzuhalten. Dies beinhaltet einen hohen personellen Einsatz,
den wir nicht erfüllen.
Dadurch erfahren Kinder aus
Familien mit Migrationshintergrund einen Nachteil, da die Eltern häufig nicht
(gemeinsam) berufstätig sind. Ebenfalls wird damit den Kindern, die aus anderen
Gründen (häusliche Probleme, Lernschwierigkeiten etc.), eine Förderung und
Betreuung erfahren sollten die Möglichkeit verwehrt, diese in Anspruch zu
nehmen.
Dadurch wäre die Teilhabe
insgesamt vielen Kindern verwehrt.
Die anliegende
Gegenüberstellung der Kosten der Betreuungsformen „Kindertagespflege“ vs.
Betreuung durch eine externe Organisation ergibt, dass die letztere Lösung ein
finanzielles Einsparpotential, als auch bei den verwaltungsinternen personellen
Ressourcen beinhaltet.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Betreuung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchführen zu lassen, ab dem schnellst möglichen Termin und als Übergangslösung, bis die Grundschulen in Glandorf als Ganztagsschulen aufgestellt sein werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreuung an den Glandorfer Grundschulen durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe auszuschreiben und dementsprechende Angebote einzuholen.