Betreff
Ausschreibung der Betreuung an den Grundschulen - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/693/2021
Aktenzeichen
421-00
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit vielen Jahren wird die Früh- und Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen als „allgemeine Kindertagespflege“ angeboten, Tagespflegepersonen führen die Betreuung durch. Das Angebot in dieser Form ist nicht gesetzeskonform und darf so nicht umgesetzt werden. Die Fachaufsicht des Landkreises hat hierauf bereits mehrfach hingewiesen.

 

Grundsätzlich ist Kindertagespflege an Grundschulen nur (noch) im begründeten Einzelfall zu bewilligen (berufsbedingte Abwesenheit beider Elternteile). Darüber hinaus ist das Betreuungsverhältnis, 1 Tagespflegeperson darf max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen, strikt einzuhalten. Dies beinhaltet einen hohen personellen Einsatz, den wir nicht erfüllen.

Dadurch erfahren Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund einen Nachteil, da die Eltern häufig nicht (gemeinsam) berufstätig sind. Ebenfalls wird damit den Kindern, die aus anderen Gründen (häusliche Probleme, Lernschwierigkeiten etc.), eine Förderung und Betreuung erfahren sollten die Möglichkeit verwehrt, diese in Anspruch zu nehmen.

Dadurch wäre die Teilhabe insgesamt vielen Kindern verwehrt.

 

Die anliegende Gegenüberstellung der Kosten der Betreuungsformen „Kindertagespflege“ vs. Betreuung durch eine externe Organisation ergibt, dass die letztere Lösung ein finanzielles Einsparpotential, als auch bei den verwaltungsinternen personellen Ressourcen beinhaltet.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Betreuung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchführen zu lassen, ab dem schnellst möglichen Termin und als Übergangslösung, bis die Grundschulen in Glandorf als Ganztagsschulen aufgestellt sein werden.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreuung an den Glandorfer Grundschulen durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe auszuschreiben und dementsprechende Angebote einzuholen.