Betreff
Ortsteil Schwege - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/702/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Entgegen der ursprünglichen Absicht sollen die TOPs 16.1 und 16.2 zusammen beraten werden.

 

Zu diesem TOP liegt ein Antrag der drei Ratsfraktionen vor (siehe Anlage).

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung von Betreuungsplätzen im Besonderen für U-3-Jährige. Gemeinsam sollten wir im Sinne der Gemeinde gute Lösungen finden und Abhilfe schaffen.

 

Bedarfsprognose:

Zur konkreten Berechnung der Bedarfsprognose wird auf die Tabelle im Anhang verwiesen.

Als Faustformel zum Überblick kann man grob davon ausgehen, dass pro Kindergartengruppe eine Krippengruppe notwendig ist. 

 

Jahr

U3

3- u 7 J

2021

150

247

2022

148

257

2023

154

253

2024

154

250

2025

161

251

2026

161

248

2027

168

248

2028

168

248

2029

174

248

Lt. Bedarfsprognose (siehe Tabelle im Anhang) stellt sich der Bedarf für die nächsten Jahre wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prognose ist zunächst einmal eine Schätzung der Entwicklung. Sie weicht erheblich von den vom Landkreis herausgegebenen Zahlen ab. Die Tabelle ist allen Ratsmitgliedern auch im Excel-Format zugegangen, so kann jedeR mit den Zahlen „spielen“, ausrechnen, was geschieht, wenn …, wie hoch ist der voraussichtliche Bedarf noch, wenn etwas gebaut wird etc.

 

Zusätzlich zu dem reinen Platzbedarf pro Kind gilt es bei allen mittelfristigen Überlegungen zu berücksichtigen, dass sich mit einer notwendigen Ausweitung der Betreuungszeit auch der Raumbedarf noch einmal verändert bzw. erweitert (u.a. Möglichkeiten für Mittagessen, Mittagschlaf, Förderräume).

 

 

Angestrebte Lösungen:

 

Kurzfristig 1):

Unterstützung der Einrichtung einer privaten Großtagespflege in Glandorf (siehe TOP 15).

 

Kurzfristig 2):

Verlängerung der Betriebserlaubnis für die angebaute Kindergartengruppe am neuen Christophorus-Kindergarten.

Mit der Federführung ist FDL Helmut Gerding beauftragt, bei ihm laufen die Fäden zusammen und er kümmert sich um die Kommunikation mit dem kath. Träger und um eine kurzfristige Umsetzung und Einhalten eines Zeitplans. Das Bauamt bringt die Verlängerung der Baugenehmigung, die Voraussetzung für die Verlängerung der Betriebserlaubnis ist, auf den Weg. Die Verwaltung schreibt das notwendige Konzept.

 

 

Mittelfristig 1):

Bis 2022 sollen (mindestens) neue Krippenplätze geschaffen werden. Im OT Schwege sind die Voraussetzungen hierfür am günstigsten, d.h. am schnellsten zu realisieren, u.a. weil die Gemeinde hier freie Grundstücke besitzt. Das Büro Ahrens + Pörtner ist mit einer Stellungnahme zu möglichen Standorten für einen Kindergarten mit Potential für bis zu 3 Kindergartengruppen und drei Krippengruppen beauftragt. Die Stellungnahme ist der Verwaltung für diese Woche (14.-18.06.) zugesagt. Wenn die Standortfrage entschieden und geklärt ist, was gebaut werden soll, kann im Juli beschränkt ausgeschrieben und ein Planer mit der Planung und Umsetzung beauftragt werden. Die Standortfrage könnte in dieser Sitzung des VA entschieden werden. Dann bliebe noch offen, mit was genau, der Planer beauftragt werden soll:

Ø  Zunächst 3 Krippengruppen?

Ø  Zunächst 1 Kindergarten- und 2 Krippengruppen?

Ø  Direkt 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen?

Ø  Ein Provisorium/Pavillonlösung?

Bei der Beauftragung sollte vor allem die Zeitschiene eine wesentliche Rolle spielen.

Vor der Beauftragung ist kurzfristig das Gespräch mit der Einrichtungsleitung und dem Kirchenvorstand/Träger zu suchen. (Am 28.06. soll ein Gespräch mit den Kirchenvorständen stattfinden, zu dem Pastor Höne einlädt.) Ein Kindergarten an zwei Standorten ist nach Aussage aller Einrichtungsleiterinnen und nach Aussagen des Trägers nicht wünschenswert, maximal für einen begrenzten Übergangszeitraum akzeptabel.

 

Mittelfristig 2):

Ausbau weiterer Plätze im OT Glandorf.

Hier ist die Ausgangslage ein wenig komplexer.

Ø  Die Gemeinde besitzt im OT Glandorf - außer der Fläche des alten Christophorus-Kindergartens -  keine unmittelbar geeigneten Grundstücke. (Ob diese Fläche am alten Christophorus-KiGa ausreichend wäre oder welche Alternativen es gäbe, ist noch zu prüfen.)

Ø  Hinweise des Büros Ahrens + Pörtner zu aktuellen planerischen Standards bei Kindertagesstätten sind u.a.

o   Ausschließlich ebenerdiges und barrierefreies Bauen

o   Bei Neubauten immer ausreichend Flächenpotential für in Zukunft möglicherweise notwendige Erweiterungen vorhalten

o   Klare Baukörper (möglichst wenige Verwinklungen), damit ein Anbau o.ä. bei Bedarf komplikationslos möglich ist

o   Umwandlung von Krippen- zu Kindergartengruppe oder umgekehrt und auch wieder zurück ist planerisch nach aktuellen Standards kein Problem

o   Gute Erschließung ist eine Voraussetzung

Ø  Voraussichtlich macht eine reine Krippeneinrichtung weniger Sinn als die Kombination von Kindergarten und -Krippe. Die Kombination von Kindergarten und Krippe an einem Standort bietet gute Voraussetzungen, die Übergänge von U3 zu Ü3 flexibel gestalten zu können. Ab Vollendung des 3. Lebensjahres hat ein Kind unmittelbar Anspruch auf einen KiGa-Platz. In der Praxis wird das flexibel gehandhabt, u.a. damit ein Kind nicht zwei Plätze im Kindergartenjahr belegt. Evtl. sollte/muss noch ein weiterer Kindergarten geplant werden. Die Bedarfszahlen geben das her.

Ø  Entsprechend könnten nach Umbau/Erweiterung im neuen Christophorus-Kindergarten 2 Kindergarten- und zwei Krippengruppen sein. Die eine Krippengruppe müsste zunächst als Kindergartengruppe weitergenutzt werden, bis ein anderer Kindergarten gebaut würde. Sinnvoll wäre dies Verfahren womöglich auch, weil die prognostizierten Bedarfszahlen vor allem im U3-Bereich variieren können, im Ü3-Bereich jedoch im Grunde fix sind.

Ø  U.a. die Eltern äußerten den Wunsch, evtl. einen weiteren Träger in der Gemeinde zu haben. Dieser könnte den evtl. erforderlichen neuen KiGa im OT Glandorf übernehmen und evtl. sogar bauen.

Ø 

 

 

Langfristig (3-5 Jahre):

Der Bedarf aller Eltern und aller Kinder soll auf qualitativ hohem Niveau gedeckt werden können. Hierzu ist ein Puffer bei den Platzkapazitäten in allen Altersgruppen nötig. Neben der Schaffung von weiteren Plätzen ist das Thema Betreuungszeiten ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Attraktivität einer Kommune.

 


Beschlussvorschlag: